Kinderbetreuung
Doppelverdienende Eltern und berufstätige Alleinerziehende können im Veranlagungszeitraum 2011 die Kosten für die Betreuung für Kinder unter 14 Jahren zu zwei Dritteln als Werbungskosten absetzen. Maximal sind pro Kind und Jahr jedoch 4.000 Euro möglich. „Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Kosten für die Kinderbetreuung unter Umständen auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden“, sagt Steuerexpertin Käding vom Bund der Steuerzahler.