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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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KrankheitskostenWer an einer typischen Berufskrankheit leidet, kann die Aufwendungen für die Behandlung als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kurkosten aufgrund einer Berufskrankheit und Krankheitskosten aufgrund von Betriebsunfällen. Nicht berufsbedingte Krankheitskosten oder Aufwendungen wegen einer Verletzung, die beim freiwilligen Betriebssport entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Quelle: dpa
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Krankheitskosten

Wer an einer typischen Berufskrankheit leidet, kann die Aufwendungen für die Behandlung als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kurkosten aufgrund einer Berufskrankheit und Krankheitskosten aufgrund von Betriebsunfällen. Nicht berufsbedingte Krankheitskosten oder Aufwendungen wegen einer Verletzung, die beim freiwilligen Betriebssport entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 19 von 26
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