Krankheitskosten
Wer an einer typischen Berufskrankheit leidet, kann die Aufwendungen für die Behandlung als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kurkosten aufgrund einer Berufskrankheit und Krankheitskosten aufgrund von Betriebsunfällen. Nicht berufsbedingte Krankheitskosten oder Aufwendungen wegen einer Verletzung, die beim freiwilligen Betriebssport entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.