Mittwoch, 22. Mai 2013
Suchbegriff, WKN, ISIN
Hilfetext
Die WirtschaftsWoche
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Vorsorge
    • Steuern & Recht
    • Immobilien
    • WirtschaftsWoche Input
  • Politik
  • Erfolg
  • Technologie
  • Service
    Schließen
    • Abo-Service
      • Miniabo
      • Jahresabo
      • Studentenabo
      • Leser werben Leser
    • Premium-Service
      • eMagazin
      • WirtschaftsWoche Archiv
    • Veranstaltungen
    • Shop
    • Newsletter
    • RSS-Feeds
    • Jobs
    • Mobil
  • Abo
  • Shop
  • Newsletter
_
26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Weiter
BerufsausbildungWer nach dem Schulabschluss zum ersten Mal eine Berufsausbildung ohne Ausbildungsdienstverhältnis macht – beispielsweise ein Erststudium oder eine Ausbildung zum Piloten oder Physiotherapeuten –  kann die Kosten dafür derzeit nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro anerkennen lassen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug auf 6.000 Euro pro Jahr. Ob die Ausgaben auch als Werbungskosten gelten können, ist derzeit noch umstritten, beim Bundesfinanzhof  laufen dazu verschiedene Musterverfahren. Aufwendungen für eine zweite Ausbildung, ein Studium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung werden jedoch schon heute in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten anerkannt. Quelle: dpa
Vorheriges Bild
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
Nächstes Bild
Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Weiter

Berufsausbildung

Wer nach dem Schulabschluss zum ersten Mal eine Berufsausbildung ohne Ausbildungsdienstverhältnis macht – beispielsweise ein Erststudium oder eine Ausbildung zum Piloten oder Physiotherapeuten –  kann die Kosten dafür derzeit nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro anerkennen lassen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug auf 6.000 Euro pro Jahr. Ob die Ausgaben auch als Werbungskosten gelten können, ist derzeit noch umstritten, beim Bundesfinanzhof  laufen dazu verschiedene Musterverfahren. Aufwendungen für eine zweite Ausbildung, ein Studium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung werden jedoch schon heute in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten anerkannt.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 2 von 26
  • Drucken
  • Verschicken
  • Merken
  • Kommentieren

Weitere Fotostrecken

Alle Fotostrecken
  • Börsenereignisse: Kleine Börsenchronik - Dax auf Rekordjagd

    Börsenereignisse:  Kleine Börsenchronik - Dax auf Rekordjagd

  • Reifen und Karosserie: Die größten Automobilzulieferer der Welt

    Reifen und Karosserie:  Die größten Automobilzulieferer der Welt

  • Fotodienste: Die besten Fotosharing-Portale

    Fotodienste:  Die besten Fotosharing-Portale

  • Versicherungsirrtümer: In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht

    Versicherungsirrtümer:  In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht

  • APPAPP: Die WirtschaftsWoche für das iPadDie WirtschaftsWoche für das iPad

  • Abo- und LeserserviceAbo- und Leserservice: Nutzen Sie alle Vorteile eines AbonnementsVorteile eines Abonnements nutzen

  • ShopShop: Bücher, Multimedia, Wein, Kunst und vieles mehrBücher, Multimedia, Wein, Kunst und vieles mehr

  • NewsletterNewsletter: Personalisierter Newsletter-ServiceExklusives für Ihre Mailbox

Sie sind hier: 
  1. Startseite »
  2. Finanzen »
  3. Steuern & Recht 
nach oben
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Vorsorge
    • Steuern & Recht
    • Immobilien
    • WirtschaftsWoche Input
  • Politik
  • Erfolg
  • Technologie
© 2012 Handelsblatt GmbH - ein Unternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG
Verlags-Services für Werbung: iqdigital.de (Mediadaten) | Verlags-Services für Content: Business Content | Sitemap | Online-Archiv
Realisierung und Hosting der Finanzmarktinformationen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG | Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.
Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum. WirtschaftsWoche ist Mitglied im VDZ.
Partnerseiten: Handelsblatt Online, karriere.de, absatzwirtschaft, Der Betrieb, Creditreform, VDI nachrichten, DUB Unternehmensnachfolge, bellevue-ferienhaus.de, semigator.de, boatoon.com
  • Nutzungsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Nutzungsbasierte Onlinewerbung
  • Mediadaten-Online
  • Mediadaten-Print
  • Archiv
  • Kontakt