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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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SteuerberatungskostenSeit dem Jahr 2006 akzeptiert das Finanzamt Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein nur noch, soweit die Beratungskosten ausschließlich beruflich oder betrieblich veranlasst waren. Anerkannt werden Kosten für die Ermittlung der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, Kosten für das Anfertigen einer Einnahmeüberschussrechnung, Buchführungskosten, das Anfertigen und Zusammenstellen von Bilanzen, Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen sind steuerlich abzugsfähige Steuerberatungskosten. Privat veranlasste Steuerberaterhonorare oder Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen werden nicht anerkannt. Quelle: APN
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Steuerberatungskosten

Seit dem Jahr 2006 akzeptiert das Finanzamt Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein nur noch, soweit die Beratungskosten ausschließlich beruflich oder betrieblich veranlasst waren. Anerkannt werden Kosten für die Ermittlung der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, Kosten für das Anfertigen einer Einnahmeüberschussrechnung, Buchführungskosten, das Anfertigen und Zusammenstellen von Bilanzen, Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen sind steuerlich abzugsfähige Steuerberatungskosten. Privat veranlasste Steuerberaterhonorare oder Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen werden nicht anerkannt.

Bild: APN
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 22 von 26
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