Telefon
Die Kosten für ein privates Telefon (Festnetz, Telefax, Handy) können in Höhe der beruflichen Nutzung als Werbungskosten angesetzt werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis über drei Monate erbracht werden. Ohne Einzelnachweis können pauschal 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, steuerlich geltend gemacht werden, wenn erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass das private Telefon auch beruflich genutzt wird.