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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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TelefonDie Kosten für ein privates Telefon (Festnetz, Telefax, Handy) können in Höhe der beruflichen Nutzung als Werbungskosten angesetzt werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis über drei Monate erbracht werden. Ohne Einzelnachweis können pauschal 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, steuerlich geltend gemacht werden, wenn erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass das private Telefon auch beruflich genutzt wird. Quelle: dpa
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Telefon

Die Kosten für ein privates Telefon (Festnetz, Telefax, Handy) können in Höhe der beruflichen Nutzung als Werbungskosten angesetzt werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis über drei Monate erbracht werden. Ohne Einzelnachweis können pauschal 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, steuerlich geltend gemacht werden, wenn erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass das private Telefon auch beruflich genutzt wird.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 23 von 26
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