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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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Beiträge zu Berufsverbänden und GewerkschaftenBeiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden, Beamten- und sonstigen Verbänden oder Gewerkschaften sind Werbungskosten. „Voraussetzung ist aber, dass der Zweck des Verbandes ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. Quelle: dpa
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Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften

Beiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden, Beamten- und sonstigen Verbänden oder Gewerkschaften sind Werbungskosten. „Voraussetzung ist aber, dass der Zweck des Verbandes ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 3 von 26
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