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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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BrilleWer aufgrund seiner Arbeit am Computer eine Bildschirm-Brille braucht, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten abziehen. „Dies sollte von einem Arzt entsprechend dokumentiert werden“, rät Steuerexpertin Käding. Abziehbar sind ebenfalls Schutzbrillen. Aufwendungen für eine „normale“ Brille können hingegen nur bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Quelle: dpa
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Brille

Wer aufgrund seiner Arbeit am Computer eine Bildschirm-Brille braucht, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten abziehen. „Dies sollte von einem Arzt entsprechend dokumentiert werden“, rät Steuerexpertin Käding. Abziehbar sind ebenfalls Schutzbrillen. Aufwendungen für eine „normale“ Brille können hingegen nur bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 8 von 26
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