Brille
Wer aufgrund seiner Arbeit am Computer eine Bildschirm-Brille braucht, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten abziehen. „Dies sollte von einem Arzt entsprechend dokumentiert werden“, rät Steuerexpertin Käding. Abziehbar sind ebenfalls Schutzbrillen. Aufwendungen für eine „normale“ Brille können hingegen nur bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.