Computer
Der privat angeschaffte Computer kann nur dann vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die private Nutzung des Gerätes unter zehn Prozent liegt. Dieser geringe Privatnutzungsanteil muss nachgewiesen werden. Wer den Computer stärker privat nutzt, kann weniger absetzen. Aus Vereinfachungsgründen darf der berufliche Nutzungsanteil auch auf 50 Prozent geschätzt werden.