Wettbewerbszentrale Verbraucher müssen sich vor Preisschummlern hüten

Versteckte Kosten beim Handyvertrag und scheinbar reduzierte Waren im Möbelhaus: Quer durch alle Branchen wird laut Wettbewerbszentrale beim Preis getrickst. 2012 hat die Zahl der Schummeleien zugenommen.

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Kundin mit Smartphone: Handyverträge sind oft intransparent. Quelle: AFP

Bad Homburg Beim Preis wird immer mehr gemogelt: Bei der Wettbewerbszentrale wurden im vergangenen Jahr fast 2000 Fälle mit irreführenden oder intransparenten Preisen bearbeitet - das waren etwa 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. „Das geht quer durch alle Branchen“, sagte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs am Dienstag in Bad Homburg. Als Beispiele nannte er Handyverträge mit versteckten Kosten oder Werbung für Möbel, die im Preis nur scheinbar reduziert sind. Auch Banken arbeiteten nicht immer transparent.

Bei der Werbung mit Preisen werde geschummelt, indem entweder zusätzliche Kosten unterschlagen oder Ersparnisse vorgetäuscht würden, die tatsächlich nicht gegeben seien. Einige Unternehmen hätten sich auf besonders hohe Vergleichspreise bezogen, die es tatsächlich gar nicht gab.

Hingegen beschwerten sich immer weniger Verbraucher über belästigende Werbung wie unerwünschte Telefonanrufe von Firmen. Die Zahl dieser Beschwerden habe sich auf rund 100 Fälle halbiert. Etwa 400 Mal wurde verbotene E-Mail-Werbung reklamiert, diese Zahl habe sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Wegen verletzter Informations- und Kennzeichnungspflichten habe es knapp 7500 Beanstandungen gegeben, was ein Plus von 4,5 Prozent bedeutet. Insgesamt hat die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb im vergangenen Jahr 13.000 Fälle bearbeitet. Diese Zahl bleibe seit Jahren in etwa gleich. In den allermeisten Fällen akzeptierten die Unternehmen die Beanstandungen, sagte Münker. In rund 700 Fällen führte die Wettbewerbszentrale Gerichtsprozesse, weil keine außergerichtliche Einigung möglich war. Vor allem beschäftigten sich die Wettbewerbsschützer mit der Gesundheitsbranche, dem Groß- und Einzelhandel sowie den Internet-Auktionshäusern.

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