Wenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das fortan immer tun.
Das stimmt nicht. Nur weil der Steuerzahler beispielsweise für das Jahr 2010 eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, muss er das noch lange nicht automatisch für das Jahr 2011 tun. „Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt ihn dazu auffordert“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Dann muss man dieser Aufforderung auch nachkommen.