Donnerstag, 23. Mai 2013
Suchbegriff, WKN, ISIN
Hilfetext
Die WirtschaftsWoche
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Vorsorge
    • Steuern & Recht
    • Immobilien
    • WirtschaftsWoche Input
  • Politik
  • Erfolg
  • Technologie
  • Service
    Schließen
    • Abo-Service
      • Miniabo
      • Jahresabo
      • Studentenabo
      • Leser werben Leser
    • Premium-Service
      • eMagazin
      • WirtschaftsWoche Archiv
    • Veranstaltungen
    • Shop
    • Newsletter
    • RSS-Feeds
    • Jobs
    • Mobil
  • Abo
  • Shop
  • Newsletter
_
22.04.2012

Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung

Was ist ein Entfernungskilometer? Wie lange bekomme ich Kindergeld? Was kann ich tun, wenn die Bank bei der Steuerbescheinigung trödelt? Und kann ich Fehler noch korrigieren? Hier gibt es die Antworten.

Zurück
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
Weiter
Wenn die Bank sich mit dem Versand der Steuerbescheinigung Zeit lässt, bin ich als Steuerzahler machtlos.Das stimmt. Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung (31. Mai) näher rückt, aber noch Bescheinigungen von der Bank fehlen, sollte man das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem der Grund für die Bitte kurz erklärt wird. „Sollte das Finanzamt eine Strafgebühr für die Verzögerung verlangen, lässt sich diese nicht auf die Bank abwälzen“, sagt Anita Käding. Denn der Steuerzahler hätte dies leicht verhindern können. Eine Beschwerde bei der Bank helfe wenig, denn Ursache sei häufig noch die Umstellung auf die Abgeltungssteuer. Quelle: dpa
Vorheriges Bild
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
  • Wie war das noch gleich?: Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
Nächstes Bild
Zurück
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
Weiter

Wenn die Bank sich mit dem Versand der Steuerbescheinigung Zeit lässt, bin ich als Steuerzahler machtlos.

Das stimmt. Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung (31. Mai) näher rückt, aber noch Bescheinigungen von der Bank fehlen, sollte man das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem der Grund für die Bitte kurz erklärt wird. „Sollte das Finanzamt eine Strafgebühr für die Verzögerung verlangen, lässt sich diese nicht auf die Bank abwälzen“, sagt Anita Käding. Denn der Steuerzahler hätte dies leicht verhindern können. Eine Beschwerde bei der Bank helfe wenig, denn Ursache sei häufig noch die Umstellung auf die Abgeltungssteuer.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 8 von 11
  • Drucken
  • Verschicken
  • Merken
  • Kommentieren

Weitere Fotostrecken

Alle Fotostrecken
  • Forbes-Ranking: Merkel bleibt die mächtigste Frau der Welt

    Forbes-Ranking:  Merkel bleibt die mächtigste Frau der Welt

  • ThyssenKrupp, Tui, BASF...: Welche Firmen Mitarbeiter entlassen

    ThyssenKrupp, Tui, BASF...:  Welche Firmen Mitarbeiter entlassen

  • Lage der Menschenrechte: Amnesty kritisiert Europas Asylpolitik

    Lage der Menschenrechte:  Amnesty kritisiert Europas Asylpolitik

  • Marktübersicht: Die besten Unterwasser-Digicams und Camcorder

    Marktübersicht:  Die besten Unterwasser-Digicams und Camcorder

  • APPAPP: Die WirtschaftsWoche für das iPadDie WirtschaftsWoche für das iPad

  • Abo- und LeserserviceAbo- und Leserservice: Nutzen Sie alle Vorteile eines AbonnementsVorteile eines Abonnements nutzen

  • ShopShop: Bücher, Multimedia, Wein, Kunst und vieles mehrBücher, Multimedia, Wein, Kunst und vieles mehr

  • NewsletterNewsletter: Personalisierter Newsletter-ServiceExklusives für Ihre Mailbox

Sie sind hier: 
  1. Startseite »
  2. Finanzen »
  3. Steuern & Recht 
nach oben
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Vorsorge
    • Steuern & Recht
    • Immobilien
    • WirtschaftsWoche Input
  • Politik
  • Erfolg
  • Technologie
© 2012 Handelsblatt GmbH - ein Unternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG
Verlags-Services für Werbung: iqdigital.de (Mediadaten) | Verlags-Services für Content: Business Content | Sitemap | Online-Archiv
Realisierung und Hosting der Finanzmarktinformationen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG | Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.
Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum. WirtschaftsWoche ist Mitglied im VDZ.
Partnerseiten: Handelsblatt Online, karriere.de, absatzwirtschaft, Der Betrieb, Creditreform, VDI nachrichten, DUB Unternehmensnachfolge, bellevue-ferienhaus.de, semigator.de, boatoon.com
  • Nutzungsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Nutzungsbasierte Onlinewerbung
  • Mediadaten-Online
  • Mediadaten-Print
  • Archiv
  • Kontakt