Wenn die Bank sich mit dem Versand der Steuerbescheinigung Zeit lässt, bin ich als Steuerzahler machtlos.
Das stimmt. Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung (31. Mai) näher rückt, aber noch Bescheinigungen von der Bank fehlen, sollte man das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem der Grund für die Bitte kurz erklärt wird. „Sollte das Finanzamt eine Strafgebühr für die Verzögerung verlangen, lässt sich diese nicht auf die Bank abwälzen“, sagt Anita Käding. Denn der Steuerzahler hätte dies leicht verhindern können. Eine Beschwerde bei der Bank helfe wenig, denn Ursache sei häufig noch die Umstellung auf die Abgeltungssteuer.