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WiWo-Top-Kanzleien: Die besten Anwälte für Anlagerecht

von Daniel Schönwitz und Hans-Peter Canibol

Wer sich auf Tipps seines Bankers verlassen hat und später Verluste einfährt, benötigt kompetenten Rat. Die WirtschaftsWoche hat die besten Anlegeranwälte gekürt.

Die Rechtsanwälte blicken im Quelle: dpa
Die Rechtsanwälte blicken im Landgericht Frankfurt auf eine Aktenreihe. Im Anlegerschutz sind kundige Anwälte für die Geschädigten die einzige Hoffnung Quelle: dpa

Was bei Autos funktioniert, klappt auch bei Anwälten, dachten sich die Experten der Dekra – und boten Juristen in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltszentrum eine Dekra-Zertifizierung an. Doch Anfang Februar kippte das Landgericht Köln das Geschäftsmodell: Es sei irreführend, wenn Anwälte mit dem Zertifikat werben, befanden die Richter (Aktenzeichen: 33 O 353/08). Denn damit würde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, dass sie „auf Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der Anwaltschaft“ zertifiziert worden seien. Das sei aber nicht der Fall. Denn die Anwälte mussten für die Zertifizierung lediglich ein 180-Seiten-Manuskript durcharbeiten und sich anschließend einem Multiple-Choice-Test unterziehen.

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Der Streit um das Anwalts-Dekra zeigt: Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Juristen, mit fragwürdigen Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Doch nicht nur umstrittene Zertifizierungen, sondern auch Fachanwaltstitel, Artikel in Fachzeitschriften und andere Errungenschaften, mit denen Anwälte gerne werben, sind nur halbwegs taugliche Indizien für juristische Kompetenz. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht.

Auf Anlegerschutz spezialisierte Anwälte

Für geschädigte Investoren ist die Suche nach einem kompetenten Juristen besonders tückisch. Denn gerade unter den Anlegeranwälten gibt es einige schwarze Schafe, die Geschädigte mit großen Versprechungen systematisch in kostspielige Klagen treiben. Das Problem: Ihr Honorar bekommen die Advokaten in jedem Fall – egal, wie der Prozess endet. „Einigen Anwälten geht es hauptsächlich darum, hohe Umsätze zu generieren“, kritisiert der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter.

Mehrstufiges Auswahlverfahren

Die WirtschaftsWoche hat jetzt Kanzleien ausgewählt, in denen Anleger seriös und kompetent beraten werden. Die Liste der 20 Top-Kanzleien ist das Ergebnis umfangreicher Recherchen: Im ersten Schritt wurden Presse- und Urteilsdatenbanken analysiert, um herauszufinden, welche Kanzleien und Anwälte in den vergangenen Jahren auf sich aufmerksam gemacht haben. In der zweiten Runde befragte die WirtschaftsWoche anhand einer Vorschlagsliste von mehr als 50 Advokaten zahlreiche Experten. Auf der Basis dieser Gespräche gelangten dann 30 Anlegeranwälte in das „Elite-Panel“.

Aus dieser Gruppe filterte dann eine dreiköpfige Jury anhand detaillierter Einzelbewertungen die Top-20 heraus. Zu den Juroren gehörten der Leiter der Rechtsschutzabteilung einer deutschen Versicherung, der mit seinen Mitarbeitern einen guten Überblick über die tatsächlichen Erfolgsquoten von Anwälten hat. Zudem waren ein bekannter Wirtschaftsdetektiv sowie ein Mitglied der Redaktion vertreten.

Die Jury-Mitglieder bewerteten die 30 Juristen des Elite-Panels nach insgesamt sechs Kriterien. Der wichtigste Prüfstein war mit einer Gewichtung von 30 Prozent die Frage, ob Anwälte Erfolge vor Gericht nachweisen können. Denn zu den Besten kann nur gehören, wer bereits positive Grundsatzurteile erstritten und die Rechtsprechung geprägt hat.

23 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 20.02.2010, 21:56 UhrAnonymer Benutzer: Frank

    Was macht eigentlich Herr Fuchsgruber? Vermittelt der nicht nich auch gegen Provision Mandate an Anwälte aus ihrer Liste?

    ich finde das alles schwer nachvollziehbar.

  • 20.02.2010, 21:54 UhrAnonymer Benutzer: Frank

    Warum ist eigentlich Prof. Schwintowski noch im Auswahlgremium? Trotz der zuletzt bekannt gewordenen Vorwürfe?

    in einer von einem Doktoranden verfassten und in der juristischen Fachzeitschrift Kritische Justiz veröffentlichten besprechung des 2005 erschienenen Lehrbuchs zur juristischen Methodenlehre von Schwintowski wurde dargelegt, dass Schwintowski in diesem Werk bei anderen Autoren abgeschrieben habe.

    Schwintowskis Versuch, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die bezeichnung Plagiator untersagen zu lassen, scheiterte vor dem Landgericht berlin.

  • 10.02.2010, 23:19 UhrAnonymer Benutzer: Frank

    Warum darf CLLb eigentlich auf der Homepage noch damit werben auf der Topliste zu sind, wurden sie nicht entfernt?

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