WiWo-Top-Kanzleien Die besten Anwälte für Arbeitsrecht

Bei Streitereien um Wettbewerbsverbote, Abfindungen und Geheimnisverrat benötigen auch Führungskräfte und Manager einen guten Anwalt für Arbeitsrecht. Wie die Juristen helfen und welche Kanzleien zu Deutschlands besten zählen.

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Betrunken bei Tagung zu stürzen ist ein Arbeitsunfall
Sturz bei Tagung unter Alkoholeinfluss ist ArbeitsunfallWer bei einer beruflichen Tagung zu tief ins Glas schaut und deswegen stürzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Diese Ansicht vertrat das Sozialgericht Heilbronn. Kläger war ein 58 Jahre alter Betriebsrat eines internationalen Konzerns mit Sitz in der Region Stuttgart. Im April 2010 hatte in einem Hotel eine dreitägige Betriebsräte-Versammlung stattgefunden. Diese dauerte am ersten Abend bis gegen 19.30 Uhr. Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,99 Promille stürzte der Kläger in der Nacht im Treppenhaus des Tagungshotels. Er wurde mit Kopf- und Lungenverletzungen bewusstlos in die Notaufnahme gebracht. Danach war er längere Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Kläger argumentierte, es sei bei Tagungen üblich, auch beim abendlichen geselligen Zusammensein unter Kollegen über betriebliche Belange zu sprechen. Das Sozialgericht Heilbronn verpflichtete die Berufsgenossenschaft ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse) nun, den Sturz auf der Tagung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Beim geselligen Beisammensein sei auch Dienstliches besprochen worden. Im Übrigen habe sich der Arbeitsunfall auf dem Rückweg zum Hotelzimmer ereignet. Quelle: dpa
Verfassungsgericht erklärt „Flashmob"-Aktion als zulässig im ArbeitskampfGewerkschaftlich organisierte „Flashmob“-Aktionen während eines Streiks sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit diesem am 9. April veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche organisierten blitzartigen Massenaufläufe während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen das BAG-Urteil( Az: 1 BvR 3185/09). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte 2007 während eines Arbeitskampfes zu einer „Flashmob“-Aktion in einer Berliner Supermarktfiliale aufgerufen, in der Streikbrecher arbeiteten. Bei der einstündigen Aktion kamen etwa 40 Personen in die Filiale und verursachten durch den koordinierten Kauf zahlreicher „Cent-Artikel" Warteschlangen an den Kassen. Zudem packten sie Einkaufswagen mit Waren voll und ließen sie im Laden stehen. Quelle: dpa
Jobcenter muss Reise nach Indonesien bezahlenDas Jobcenter in Essen muss einem Hartz-IV-Bezieher eine dreiwöchige Reise nach Indonesien zu seinem Sohn bezahlen. Das Landessozialgericht in Essen hat laut Mitteilung vom 1. April im Sinne eines Vaters entschieden, der seinen zehn Jahre alten Sohn zum Geburtstag in dem südostasiatischen Land besuchen will (Aktenzeichen L 7 AS 2392/13 B ER). Ohne dessen Zustimmung war der Sohn mit der Mutter vor einigen Jahren dorthin gezogen. Das Jobcenter verweigerte dem Vater zunächst die beantragten 2100 Euro für die Reise. Zu Unrecht, wie das Gericht in einem Urteil vom 17. März per Eilverfahren entschied. Weil der familiäre Kontakt für die Entwicklung des Kindes eine wichtige Stütze sei, muss das Jobcenter jetzt die Kosten für Flug, Verpflegung und Unterkunft übernehmen. Damit er sein Umgangsrecht erfolgreich wahrnehmen könne, sei eine Reisedauer von drei Wochen angemessen. Quelle: dpa
Kündigung von Religionslehrer wegen Bordell ist rechtensEr hatte eines seiner Gebäude an ein Bordell vermietet und in Baden-Baden als jüdischer Religionslehrer gearbeitet - das gehe nicht, hat nun auch das Arbeitsgericht Karlsruhe am 14. März geurteilt. Es entschied, dass die ordentliche Kündigung durch die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden rechtens war (Az.: 1 Ca 210/13). Der Lehrer ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienfirma, die 2006 in Baden-Baden ein Haus erworben hatte, in dem in zwei Wohnungen ein Bordell betrieben wurde. Er hatte dort sechs Jahre Miete kassiert. Das Gericht sah darin „einen ausreichend schweren Verstoß gegen die Loyalitätspflichten gegenüber seinem jüdischen Arbeitgeber aufgrund seiner Vorbildfunktion als Religionslehrer“. Die Weiterbeschäftigung sei für den Arbeitgeber unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: Reuters
Rechtsanwaltsbüro Quelle: dpa
Strenge Promillegrenze für KutscherDem Alkohol am Kutschzügel hat das Oberlandesgericht Oldenburg enge Grenzen gesetzt. Der Strafsenat musste entscheiden, ab wann ein Kutscher absolut fahruntüchtig ist. Die Richter setzten den Wert in einem am 6. März veröffentlichten Urteil auf 1,1 Promille fest (Az: 1 Ss 204/13, Vorinstanz Landgericht Osnabrück, Az. 7 Ns 83/13). Im konkreten Fall handelte es sich um die Kutschfahrt eines Mannes mit fast zwei Promille auf einer öffentlichen Straße in Hilter im Emsland. Das Landgericht Osnabrück hatte geurteilt, dass für die absolute Fahruntüchtigkeit weder die 1,1-Promille-Grenze für Kraftfahrer noch die 1,6-Promille-Grenze für Fahrradfahrer anzuwenden sei. Eine Kutsche sei ja langsam unterwegs und es komme nicht auf den Gleichgewichtssinn an. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, und das Oberlandesgericht setzte die strengere Grenze fest. Kutscher müssten im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ein Pferd sei grundsätzlich zu keiner angemessenen Eigenreaktion fähig, sondern verlasse sich auf den Fahrer. Der Gespannführer müsse anders als ein Radfahrer jederzeit in der Lage sein, schnell zu reagieren und seine für die Führung der Pferde wichtige Stimme sowie die Fahrleinen einsetzen zu können. Quelle: dapd
Frauen dürfen auch mit künstlichen Brüsten Polizistinnen seinBrustimplantate sind kein Grund, um einer Frau einen Job im Polizeidienst zu verweigern. Bewerberinnen dürften deshalb nicht wegen fehlender gesundheitlicher Eignung zurückgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 4. Januar veröffentlichtem Urteil (VG 7 K 117.13). Es gab damit einer Frau Recht, die sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben hatte. Der Polizeipräsident lehnte sie ab und begründete das damit, dass sie wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet sei. So könne sie beispielsweise nicht die bei bestimmten Einsätzen erforderliche Schutzkleidung tragen, da der hiermit verbundene Druck das Risiko einer krankhaften Vermehrung von Bindegewebe berge. Quelle: AP

Die Zeit nach einer Kündigung kann verdammt lang werden – besonders, wenn man einen Spitzenjob antreten will, aber zum Nichtstun verdammt ist. Tina Müller von Henkel bekommt das zu spüren: Die 44-jährige Marketingmanagerin des Jahres 2010 will nach 16 Jahren bei dem Waschmittel- und Kosmetikriesen zum Rivalen Beiersdorf wechseln, um da ihren entscheidenden Karrieresprung in den Vorstand zu machen. Doch die Vorzeigemanagerin ist durch eine Klausel ihres Arbeitsvertrags blockiert, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Henkel hat sie direkt nach ihrer Kündigung im Juli „freigestellt“. Müller könnte jetzt ein Buch schreiben, die Welt umsegeln oder in einer anderen Branche arbeiten – aber eben nicht bei der Konkurrenz.

„Nachvertragliche Wettbewerbsverbote dürfen bis zu zwei Jahre dauern“, erklärt Hans-Christoph Schimmelpfennig, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Noerr. Vorausgesetzt, die Klausel ist juristisch wasserdicht – was sie aber oft nicht ist. Zahlt der Ex-Arbeitgeber dem Abtrünnigen in der Zeit nicht mindestens die Hälfte vom Gehalt weiter, ist sie ungültig. Oder: Fehlt im Vertrag das gesperrte Gebiet, die Branche, oder die Dauer der Sperre erkennen die Gerichte die Klausel meist nicht an.

Setzen sich Manager und Konkurrent über das Verbot hinweg, kann der alte Arbeitgeber beide per einstweiliger Verfügung stoppen. Oft drohen auch noch Vertragsstrafen. „In 70 Prozent der Fälle einigen sich dann Anwälte hinter verschlossenen Türen “, sagt Schimmelpfennig.

War Arbeitsrecht vor 20 Jahren in Kanzleien noch ein Nischenprodukt, so ist es heute salonfähig. „Arbeitsrecht ist heute ein wichtiges Feld, es kann enorm profitabel sein und andere lukrative Mandate in die Sozietät holen“, sagt Arno Frings von Orrick Hölters & Elsing.

Die Stundenhonorare liegen bei 300 bis 600 Euro für Partner und bei 200 bis 350 Euro für angestellte Anwälte. Bei Großkanzleien sind die Honorare im Schnitt 20 bis 30 Prozent höher als bei Arbeitsrechtskanzleien, die keine Verwaltung in London oder New York mitfinanzieren müssen. „Hätte mir jemand vor zehn Jahren gesagt, dass meine Kanzlei heute rund 60 Arbeitsrechtsanwälte aufbieten und in drei Städten Standorte haben würde, hätte ich ihn ausgelacht“, sagt Michael Kliemt von Kliemt & Vollstädt, der bereits zweimal Arbeitsrechtler des Jahres wurde.

Arbeitsrechtler sind auch bei Managern gefragt, weil in Unternehmen auch für Führungskräfte oft ein rauerer Wind weht. Ihnen geht es oft auch darum, nicht noch nachträglich für vermeintliche Verfehlungen haften zu müssen: „Früher ging es eher um die Frage, wie golden der Handschlag ausfällt“, so Eckhard Schwarz von Hogan Lovells, „heute wollen Top-Manager oft erst mal heil aus ihrem Vertrag rauskommen.“

Verratene Firmengeheimnisse

So viel verdienen die Vorstandschefs
AdidasHerbert HainerDirektvergütung: 4,2 (-11 %) EBIT:  1.185 (17 %)Angaben in Millionen Euro Quelle: AP/dpa
AllianzMichael DiekmannDirektvergütung: 5,8 (32 %) EBIT:  9.501 (21 %) Quelle: REUTERS
BASFKurt Bock (seit 6.5.2011)Direktvergütung: 5,1 EBIT: 8.976 (5 %) Quelle: REUTERS
BayerMarijn DekkersDirektvergütung: 5 (14 %) EBIT:  3.960 (-5 %) Quelle: dpa
DaimlerDr. Dieter ZetscheDirektvergütung: 8,2 (-6 %) EBIT:  8.615 (-2 %) Quelle: dpa
Deutsche BörseReto FrancioniDirektvergütung: 3,4 (-4 %) EBIT:  969 (-16 %) Quelle: dpa
Deutsche LufthansaChristoph FranzDirektvergütung: 2,1 (-24 %) EBIT:  1.375 (85 %) Quelle: REUTERS

Immer wichtiger werden Verfahren, in denen es um angeblichen Verrat von Geschäftsgeheimnissen geht: „Das ist ein hochinteressantes Geschäftsfeld, die Schäden gehen schnell in die Millionen“, berichtet Arbeitsrechtler Frings. „Durch die Globalisierung, die enormen technischen Möglichkeiten und die Verschärfung des Wettbewerbs hat sich das Einsatzgebiet für Arbeitsrechtler erheblich erweitert“, so Frings. Natürlich dürfe jeder Manager sein Know-how mitnehmen, doch die Abgrenzung zum Firmengeheimnis – das auch nach Vertragsablauf gewahrt werden muss – werde immer schwieriger. Setzt ein Ex-Mitarbeiter ein Verfahren seines Ex-Arbeitgebers bei der neuen Firma ein – die das vorher aber noch gar nicht im Programm hatte –, wird es heikel. Sehr schnell drohen Konflikte, Unternehmen können auf Unterlassung klagen und hohen Schadensersatz beanspruchen.

Auch Datenschutz beschäftigt jetzt die Arbeitsrechtler. Komplettes Firmenwissen lässt sich heute auf einem USB-Stick mitnehmen – „und das beschert gleich einen ganzen Strauß an Rechtsfragen“, sagt Frings. Verlässt etwa ein Vorstand sein Unternehmen und löscht vorher seine 40.000 Mails, stellen sich Fragen des Beschäftigten-Datenschutzes wie: Warum hat er gelöscht? Durfte er das? Was stand in den Mails? Darf die Firma die Daten wiederherstellen? Oder nicht, weil auch private Mails dabei waren?

Bisweilen wird nach Kündigungen mit allen Tricks gearbeitet. Ein Angestellter eines Elektronikunternehmens, berichtet Kliemt, hatte eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Unter dem Vorwand, er müsse dringend im väterlichen Betrieb einspringen, ließ ihn sein Chef eher aus dem Vertrag. Doch schon am nächsten Tag schrieb der Angestellte alle Kunden seines Ex-Arbeitgebers an. Er hatte tatsächlich eine Konkurrenzfirma eröffnet. „Jetzt ist die Frage, wo er die Daten her hat“, sagt Kliemt. „Was er im Kopf hat, darf er ja verwenden, aber Kundenlisten darf er keinesfalls kopieren – das Problem wäre, ihm dies nachzuweisen.“ In solchen Fällen hätten Unternehmen vier Möglichkeiten: den Mann daran hindern, die Unternehmensinterna zu nutzen; ihn doch noch zwingen, die Zeit bis zum Vertragsende abzusitzen; gegen ihn und die neue Gesellschaft eine einstweilige Verfügung beantragen und obendrein gegen ihn Strafanzeige zu erstatten wegen Geheimnisverrats. Kliemt: „Und je nach Beweislage ergreift man manchmal auch alle Maßnahmen.“

Anonymer Tipp an die Behörde

Nicht nur Verträge von Managern, auch die von Betriebsräten beschäftigen Arbeitsrechtler. „Früher haben es sich gerade die großen Konzerne oft einfach gemacht und ihre Betriebsräte großzügig bedacht – mit Boni und Gehaltserhöhungen, über die man im Nachhinein staunt. Die werden jetzt vorsichtig und lassen die Betriebsratsbezüge von Anwälten prüfen“, so Kliemt.

Und auch wenn von Behörden Ungemach droht, werden Arbeitsrechtler gerufen. Schwarz von Hogan Lovells etwa sollte nach einer Intervention des Gewerbeaufsichtsamts Werksfeuerwehrleute eines Raffineriebetriebs entlassen, weil die zu dick geworden waren. 10 von 36 Männern waren zu schwer, um im Notfall schnell genug die Stangen der Wache herunterrutschen zu können.

Die Behörden hatte ein anonymer Tippgeber auf den Plan gerufen, der aber nur zwölf Stunden später aufflog. Er war bei einer Beförderung übergangen worden und wollte sich rächen. Das Problem der dicken Feuerwehrleute löste Schwarz pragmatisch. Sie wurden vorübergehend durch Leiharbeiter ersetzt und mussten eine Diät machen. Schwarz: „Sie rauszukündigen hätte ohnehin zu lange gedauert.“

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht der besten Kanzleien für Arbeitsrecht und die empfohlenen Anwälte.

Die 25 Top-Kanzleien für Arbeitsrecht

Die spannendsten Arbeitsrechturteile
Ein Bonbon vom Karnevalsumzug Quelle: dpa
Die zuständige Behörde:Landesarbeitsgericht Rheinland-PfalzDer Fall: Ein Mitarbeiter einer Chemiefirma hatte sich nach einem Personalgespräch, bei dem er von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden war, im Kollegenkreis Luft gemacht. Beim Rauchen in einer kleinen Gruppe nannte er den Chef einen Psychopathen. Der Vorgesetzte bekam das mit und schickte die Kündigung.Das Urteil: Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine „erhebliche Ehrverletzung“ des Vorgesetzten und „an sich“ ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters genügt. Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern hatte im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Und das ist zwar nicht die feine Art, aber nicht verboten (Az.: 5 Sa 55/14). Quelle: Fotolia
Die zuständige Behörde:Arbeitsgericht LeipzigDer Fall: Eine Reinigungskraft hat ihre Vorgesetzte als "Krücke" bezeichnet und wurde daraufhin gekündigt. Das Urteil:Wenn innerhalb des Teams ein eher rauer Umgangston herrscht, ist die Bezeichnung Krücke kein Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Es stellt außerdem keine grobe Beleidigung dar, wenn der Ausdruck eine Grundhaltung des Reinigungsteams gegenüber der offenbar nicht anerkannten Vorgesetzten ist (Aktenzeichen: 10 Ca 8391/04). Quelle: Fotolia
Die zuständige Behörde:Arbeitsgericht Frankfurt/MainDer Fall: Ein Arbeitgeber hielt den Kleidungsstil eines Angestellten offenbar für unpassend und mahnte ihn deshalb wegen "urlaubsmäßiger" Kleidung ab. Das Urteil:Kleidung ist grundsätzlich Privatsache. Eine Kleiderordnung, beispielsweise Uniformpflicht, kann aber über das sogenannte Direktionsrecht erlassen werden. Wer das nicht tut, muss die Aufmachung der Mitarbeiter hinnehmen. Andernfalls muss konkreter abgemahnt werden, beispielsweise wegen zu knapper Röcke, oder weil der Arbeitnehmer in Badekleidung im Büro erscheint. "Urlaubsmäßige Kleidung" ist dagegen kein Grund. (9 Ca 1687/01). Quelle: dpa
Die zuständige Behörde:Landgericht KölnDer Fall: Eine Frau, die befristet - als Schwangerschaftsvertretung - in einem Unternehmen arbeiten sollte, wurde selber schwanger. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber.Das Urteil: Frauen soll durch eine Schwangerschaft kein beruflicher Nachteil entstehen. Wird die Vertretung ebenfalls schwanger, darf sie nicht aus diesem Grund gekündigt werden (Az. 6 Sa 641/12). Quelle: dpa
Die zuständige Behörde:Landesarbeitsgericht HammDer Fall: Ein Unternehmen fand es gar nicht komisch, dass einer der Mitarbeiter einen Roman mit dem Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" verfasst hatte. Der Arbeitgeber war überzeugt, dass in dem Roman echte Kollegen beschrieben und negativ dargestellt worden sind, worauf der Autor fristlos entlassen wurde.Das Urteil: Die Richter kassierten die Kündigung: Handlung und Charaktere des Romans seien fiktiv, das Werk des Angestellten unterliege der Kunstfreiheit. Quelle: Screenshot
Die zuständige Behörde:Landgericht KölnDer Fall: Ein Angestellter in der Kundendienstabteilung wurde beauftragt, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und wurde dafür mehr oder weniger eingesperrt. Selbst zur Toilette durfte er nur in Begleitung des Betriebsleiters. Das Urteil:Auch wenn sich Arbeitgeber und -nehmer nicht mögen, müssen dem Mitarbeiter vertragsgerechte Aufgaben und ein funktionales Arbeitsumfeld gestellt werden. Weil das nicht der Fall war und sich der Arbeitgeber schikanös verhielt, durfte der Kläger kündigen, wurde aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlt. Quelle: Fotolia

25 Top-Kanzleien für Arbeitsrecht

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