
Gleichzeitig räumt der Gesetzgeber den Gläubigern im Gesetzentwurf künftig ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Sachwalters ein. Wo bisher ein einsamer Richter im stillen Kämmerlein entschied, stimmen heute Lieferanten, Banken und Arbeitnehmer ab. Fällt das Votum einstimmig aus und ist der Sachwalter geeignet, muss der Richter nur noch umsetzen. Ein Modell, das bei Gewerkschaften und SPD wegen der Stärkung der Mitarbeiterrechte auf verhaltenes Wohlwollen stößt, mit dem aber Puristen, die die richterliche Unabhängigkeit gefährdet sehen, sich noch nicht recht anfreunden wollen.
Zudem regelt eine feine, für die Gilde der Insolvenzverwalter eminent wichtige, Gesetzeskorrektur, dass der Verwalter künftig bereits vor der offiziellen Beauftragung den Schuldner "in allgemeiner Form über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen" beraten sowie "unter Einbindung von Schuldnern und Gläubigern einen Insolvenzplan" erstellen kann. Damit fällt die bisher strikte Trennung von Verwaltung und Beratung: Wer vor dem Insolvenzfall mit dem betroffenen Unternehmer Kontakt gehabt hatte, galt bisher als verbrannt.
Umfangreiche Recherchen
Die Branche sieht neues Geschäftspotenzial: "Kein Unternehmer sollte ungeschützt einen Insolvenzantrag stellen", empfiehlt Georg Bernsau aus Frankfurt, "Verfahren sind nicht vorhersehbar, und mit vielen Gläubigern kann man sich oft im Vorfeld einigen." Zudem gebe es vor der Insolvenz zahlreiche juristische Fallstricke, Vorstände und Geschäftsführer könnten sich schnell strafbar machen. "Durch die neue Verfahrensweise besteht allerdings die Gefahr, dass die Banken die ihnen genehmen Verwalter durchsetzen", warnt Dirk Pfeil, Insolvenzverwalter aus Frankfurt: "Ein Insolvenzverwalter muss neutral sein und gegen diejenigen, die vorschnell vor der Insolvenz zugegriffen haben, vorgehen. Aber wer geht schon gegen seine eigenen Wähler vor?"
Die WirtschaftsWoche hat in einem aufwendigen Verfahren die besten Insolvenzrechtler ermittelt. Die Auswahl basiert auf umfangreichen Recherchen. Im ersten Schritt wurde in Datenbankrecherchen und Expertengesprächen festgestellt, welche Anwälte positiv genannt wurden und besonders auf sich aufmerksam gemacht haben. Die insgesamt über 70 Vorschläge wurden in der zweiten Runde zehn führenden Experten zur Bewertung vorgelegt. Auf der Basis dieser Experten-Empfehlungen wurden 38 Insolvenzrechtler in das Elite-Panel aufgenommen.
Für die Endbewertung beurteilten mehrere Kenner der Branche dieses Panel. In die Endrunde gelangten Kandidaten aufgrund von vier Kriterien: nachweisbare Erfolge (Gewicht 25 Prozent), langjährige Erfahrung (25 Prozent), Stärke des Teams oder der Kanzlei (25 Prozent) und Spezialisierung (25 Prozent). Die 25 Juristen, die dabei die höchsten Punktzahlen erreichten, sind in der Tabelle aufgeführt.















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Alle Kommentare lesen21.03.2011, 18:40 UhrAnonymer Benutzer: B.
@Clemens: Alles auf die Verwalter zu schieben ist immer ziemlich einfach. Viele insolvenzanträge werden auch einfach viel zu spät gestellt, wenn alles hoffnungslos ist. "Pleite zu gehen" ist in Deutschland absolutes Tabu-Thema und man ist sozial geächtet. Wäre hier mehr Akzeptanz und würden Firmen und Selbständige mehr Ahnung von buchhaltung haben, könnte man früher agieren und mehr retten.
08.03.2011, 12:45 UhrAnonymer Benutzer: Skipper
Peinlicher Fehler in der Schlagzeile. Es muss heissen:
"Anwälte für insolvenzrecht: die besten AbKASSiERER"
06.03.2011, 18:25 UhrAnonymer Benutzer: bis zum Tot verwaltet
Sie sollten lieber mal nachprüfen, wieviel Unternehmen die Top 25 Verwalter solange fortgeführt haben, bis diese Firmen unverkäuflich geworden sind. Da werden Sie aber Augen machen. Ein Unternehmen aus der insolvenz billigst zu verkaufen ist keine Kunst, mache werden zu 5 % des wahren Wertes verramscht, einige wechselten für 1€ den besitzer. Und die Verwalter werden immernoch als Retter und Helden gefeiert.