Doug Forsyth, Manager des Fonds Allianz US High Yield, erläutert in einem Gastbeitrag, warum er die Risiken von...
Wir freuen uns über Ihren Kommentar. Beiträge können von der Redaktion moderiert werden. Bitte bleiben Sie fair und halten Sie sich an unsere Nutzungsbedingungen
4 Kommentarees fehlt definitiv Thilo Pfordte, Partner der Kanzlei brehm von Moers in München und Leiter der Abteilung Strafrecht beim DAi. Wie kann man den in einer solchen bewertung vergessen???!!!
Es fehlt auch Dr. h.c. Rüdiger Spormann, aus Düsseldorf, da er auch sehr erfahren ist.
Ein Schelm, wer hier vermutet, dass bezüglich der Namen in dieser renomierten Liste Geld an den Verlag geflossen ist.
Das Problem aus meiner Erfahrung ist, dass wenn der Fiskus zuschlägt, dann fährt man oft besser gleich sich auf einen Deal einzulassen, zu zahlen und danach, wenn man kann, zu verschwinden. Ein jahrelangen Prozess mit dem Finanzamt zu führen und die Repressalien während der Zeit mitzumachen ist Terror nach Mafiamanier. Das Finanzamt hat mittlerweile eine gewaltige Macht und man soll nicht glauben dass ein guter Strafrechtler einem schnell rausreißen kann.
ist man einmal aufgefallen, wird der Steuerpflichtige markiert und hat erhöhte Aufmerksamkeit in Zukunft zu erwarten. Mit anderen Worten man hat keine Ruhe, das gilt besonders bei Unternehmer.
in der speziellen Frage der Selbstanzeige kommt es auf die Höhe der hinterzogenen Steuern an. Das zu beweisen zieht auch einen gewaltigen Aufwand nach sich weil das Finanzamt nicht automatisch davon ausgeht dass die in der Steueroase geparkten Gelder schon mal versteuert wurden.
im Auslandssachverhalt gilt die beweislastumkehr - man kann sich nicht darauf berufen - solange ihr mir das nicht nachweisen könnt, bin ich unschuldig. Nein man muss die eigene Unschuld defakto nachweisen.
Als Angestellter sollte man auch beachten ob das Finanzamt einem bestechlichkeit vorwerfen kann. Das würde dann evtl. noch ein besuch der Steuerfahndung nach sich ziehen, wenn danach wieder "Verdachtsmomente" gefunden wurden, dann ist das durch die Selbstanzeige nicht abgedeckt.
Die Selbstanzeige ist deshalb höchst gefährlich und problematisch, weil ganz einfach das Finanzamt ständig nach Anhaltspunkte/Verdachtsmomente sucht um einem das Vermögen abzunehmen.
ich würde zuerst mal die Wahl bzw. Abwahl des Kavalersiten im September abwarten und dann sehen ob sich der Sturm legt.
bis dahin wird sich an der Aufweichung des bankgeheimnisses nichts ändern. Z.b. muß Österreich eine 2/3 Mehrheit im Parlament zusammen bekommen, um am bankgeheimnis was zu ändern. Danach sieht es aber nicht aus.
Doug Forsyth, Manager des Fonds Allianz US High Yield, erläutert in einem Gastbeitrag, warum er die Risiken von...
Kommentare zu: Die besten Anwälte für Steuerstrafrecht
zum Artikel