WiWo-Top-Kanzleien Die besten Anwälte für Vergaberecht

Öffentliche Aufträge über 400 Milliarden Euro werden jährlich vergeben – ein reiches Feld für Vergaberechtler. Wo Unternehmen die besten Anwälte diese Metiers finden.

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WirtschaftsWoche Top-Kanzleien

Der Baukonzern Hochtief und sein Anwalt Jürgen Leinemann von Leinemann Partner waren sich schon vor sieben Jahren einig: Das ambitionierte Bauprojekt des künftigen Berliner Flughafens BER konnte mit der neuen Planung der Flughafengesellschaft nicht gut gehen. Nachdem Hochtief und drei andere Bieter ihre Angebote als Generalunternehmer für das neue Terminal über je rund eine Milliarde Euro abgegeben hatten, entschied sich die Flughafengesellschaft um.

Sie wollte das Projekt auf eigene Faust und ohne Generalunternehmer durchziehen – um Geld zu sparen. Den Bau des Terminals wollte sie in einzelne Gewerke aufteilen, das Ganze sollte dann nur noch 650 Millionen Euro kosten. „Dass diese Zahl unrealistisch ist, war von Anfang an klar, denn die Baukosten des vergleichbaren Terminal Zwei am Münchner Flughafen betrugen 1,2 Milliarden Euro“, sagt Leinemann. „Fachleute rieben sich schon damals die Augen.“

Im Auftrag von Hochtief klagte Vergaberechtler Leinemann gegen die nachträgliche Aufhebung der Generalunternehmer-Ausschreibung und die Verkleinerung des Budgets – aber ohne Erfolg. „Die Kehrtwende bei der Auftragsvergabe war die Ursache des jetzigen Riesenfiaskos“, urteilt Leinemann rückblickend. „Die Flughafengesellschaft legte los, ohne nachzudenken, und hat jetzt alle Schnittstellenrisiken selbst am Hals“, so der Berliner Jurist. Wer diese Risiken nicht managen kann, braucht einen Generalunternehmer.

Schluss mit Direktvergaben an Freunde

Das Vergaberecht, das erst Ende der Neunzigerjahre in Kraft trat, ist ein lukratives Tummelfeld für Anwälte. Die EU hat es initiiert, indem sie europaweit geltende Vorschriften für sämtliche Auftragsvergaben der öffentlichen Hand erließ. So wollte Brüssel Korruption und Vetternwirtschaft zulasten der Steuerzahler bekämpfen. „Ab dann war Schluss mit den Direktvergaben von Aufträgen an die Freunde des Bürgermeisters“, sagt Ute Jasper, Vergaberechtlerin bei der Kanzlei Heuking Kühn in Düsseldorf.

Ausgeschrieben werden muss im Prinzip heute alles, von der Bleistift-Beschaffung für Grundschulen über Putzaufträge für öffentliche Gebäude bis hin zu milliardenschweren Infrastrukturprojekten: Ein dicker Brocken war zuletzt etwa der Ausbau der A 1 zwischen Bremen und Hamburg auf bis zu acht Spuren, inklusive Betreiberkonzession für 30 Jahre. Wer hier den Zuschlag bekommt, baut die Autobahn zunächst auf eigene Kosten aus und darf sich dann seine Milliarden über die Lkw-Maut wieder hereinholen.

Für derartige Projekte erstellen die Auftraggeber dann gigantische Anforderungskataloge. Allein das Vergabeverfahren dauere oft zwei Jahre, sagt Leinemann. Konsortien aus Bauunternehmen, Betreibern, Banken, und Investoren werden gebildet – und jedes Mitglied braucht eigene Verträge. Bis zu 15 Köpfe zählende Anwälteteams sind am Start. Außer Vergaberechtlern mischen Bankrechtexperten, Arbeits- und Versicherungsrechtler und – sicher ist sicher – auch Insolvenzprofis mit.

Die Chancen ein Vergabeverfahren erfolgreich anzugreifen sind klein

Kassiert ein Bieter dann eine Absage, sind manche wegen des Riesenaufwands, den sie bereits betrieben haben, durchaus geneigt, per Überprüfungsverfahren gegen eine Absage anzugehen. Die Aussichten, hier noch etwas zu reißen, sind jedoch nicht gerade rosig: „Die Chancen eines Angriffs auf ein Vergabeverfahren liegen bei eins zu sieben – gegen den Angreifer“, weiß Leinemann.

„Besonders viele Vergaberechtsklagen gibt es in Deutschland, Österreich und in Schweden“, sagt Jan Endler von der Law Firm Linklaters. Typische Fehler von Behörden, die eine Vergabe angreifbar machen, sind zum Beispiel:

  • Unterlagen werden nicht alle zum selben Zeitpunkt kopiert und an die Bieter verteilt.
  • Die Bekanntmachung im Amtsblatt wird im laufenden Verfahren geändert, wenn beispielsweise aus einem 5000-Quadratmeter-Reinigungsauftrag einer für 7000 wird, weil noch Räume eines Nebengebäudes hinzukommen.
  • Ein Vertrag mit einem erfolgreichen Bieter wird nachträglich geändert, der Auftrag aber nicht erneut ausgeschrieben.
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