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WiWo-Top-Kanzleien: Die besten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

von Hans-Peter Canibol und Claudia Tödtmann

Wenn Manager vor Gericht müssen, sind Top-Strafrechtler gefragt. Wir haben die besten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht ermittelt.

Starke Verteidigungslinie in der Not: Möbel-Schieder-Gründer Rolf Demuth mit seinem Rechstbeistand Dierlamm (von links)
Starke Verteidigungslinie in der Not: Möbel-Schieder-Gründer Rolf Demuth mit seinem Rechstbeistand Dierlamm (von links)

Im schlimmsten Fall drohten Rolf Demuth, 72, dem Gründer des einstigen Möbel-Giganten Schieder, zehn Jahre Gefängnis – wegen besonders schweren Betrugs in mehreren Fällen. Durch Bilanzmanipulationen sollen er und drei Top-Manager zulasten von Banken und Investoren 234 Millionen Euro Schaden verursacht haben. Demuth erhielt am Ende des mehr als acht Monate laufenden Prozesses mit dreieinhalb Jahren Haft - und kam somit deutlich glimpflicher davon. Verurteilt wurde er von den Richtern am Landgericht Detmold nur noch wegen Kreditbetrugs: Der Unternehmer habe letztlich seine Firma mit ihren 11.000 Mitarbeitern retten wollen .

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Davon überzeugt hat die Richter wohl vor allem Demuths Anwalt, der Strafverteidiger Alfred Dierlamm. Der Wiesbadener Professor gehört zu den Top-25-Strafverteidigern, die die WirtschaftsWoche in einem mehrstufigen Verfahren auswählte.

Das Geschäft der Juristen floriert. „Die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts hat stark zugenommen, es gibt noch viel Wachstumspotenzial“, sagt Alexander Ignor, Strafrechtsprofessor aus Berlin. In größeren Unternehmen sei es heute Standard, vor Entscheidungen das strafrechtliche Risiko zu checken, berichtet Verteidiger Eberhard Kempf. Der Frankfurter verteidigte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess.

„Das Strafrecht war früher dazu da, um Kriminelle zu bestrafen. Heute ist das Strafbarkeitsrisiko ein typisches Risiko unternehmerischer Tätigkeit“, meint Tido Park, Juraprofessor aus Dortmund.

Energische Staatsanwälte

Hinzu kommt, dass die Staatsanwälte heute keine Beißhemmung mehr gegenüber Top-Managern haben: „Die Zeiten, in denen die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen wurden, sind endgültig vorbei, heute werden auch Kaiser und Könige gehängt“, diagnostiziert Renate Verjans von der Düsseldorfer Kanzlei VBB Rechtsanwälte, die zum Beispiel Evonik berät. Das Wirtschaftsstrafrecht selbst habe sich nicht verschärft, meint Strafverteidiger Hanns W. Feigen aus Frankfurt. Doch die Staatsanwälte seien qualifizierter und träten energischer auf. Sie seien mehr denn je in der Lage, komplizierte wirtschaftliche Zusammenhänge zu durchschauen. Feigen betreute die WestLB oder die IKB und wurde auch von Klaus Zumwinkel beauftragt, als diesem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde. Er hatte dem Ex-Post-Chef zum Geständnis geraten, der kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

Rund 40 Prozent der Strafsachen, in denen eine Staatsanwaltschaft ermittelt, enden heute vor Gericht. Damit ihre Klienten zu den 60 Prozent gehören, die ohne Strafprozess davonkommen, bieten die Strafrechtler ihre Dienste schon im Vorfeld an: In Dierlamms Kanzlei „macht das Geschäft mit der Prävention bereits ein Drittel aus“, sagt er.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein undurchschaubares Netz von Regeln gesponnen, die vielen Unternehmen das Leben schwer machen, berichten Vertreter der Zunft. Weil lange Zeit unklar bleibe, wie die Rechtsprechung neue Regeln später auslegt, müssten sich Unternehmen präventiv immer stärker wappnen und mithilfe von Strafrechtlern strittige Fragen klären.

Angstthema Korruption

Stark verunsichert sind Deutschlands Manager etwa ob der nicht enden wollenden Korruptionsskandale bei ersten Industrieadressen. Was aber ist Korruption? Wenn Verkäufer der Telekom, um bei VW Sympathiepunkte zu sammeln, deren Werksverein sponsern? Wenn ein Chef-einkäufer eine Einladung zum Formel 1-Rennen annimmt? Oder wenn ein Vertriebler seinem Geschäftspartner ein Essen für 20, 50 oder 75 Euro spendiert? Die Antworten sind nicht eindeutig, die Wirtschaftsstrafrechtler brüteten deshalb im Arbeitskreis Corporate Compliance einen „Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption“ aus. Zuwendungen bis 50 Euro gelten danach als „praktikabel und sachgerecht“.

3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 24.05.2011, 02:01 UhrAnonymer Benutzer: Jürgen W.

    Ein etwas seriöseres Ranking finden Sie etwa in der Fachzeitschrift Juve.

  • 22.05.2011, 15:56 UhrAnonymer Benutzer: Grossdemo Freiburg 28.5.

    http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/fessenheim-demo-aktion.html

    Fre iburg: Großkundgebung gegen Atomgefahren in Deutschland und Fessenheim am 28. Mai.
    28.05.2011
    Weitere Großdemo gegen Atom: Am 22. Mai in beznau Schweiz: Menschenstrom gegen Atom info

    Die Plakate liegen abholbereit beim bUND, Freiburg, Wilhelmstr.24a, 79098 Freiburg, (Hinterhaus). Dort gibt´s auch Fahnen, banner, Anstecker und Aufkleber...

    Am 28. Mai, 13 Uhr, Freiburg, Stühlinger Kirchplatz: Atom-Großkundgebung
    Atomkraft in Deutschland, Frankreich & Schweiz: Schluss!

    Großdemonstrationen in 20 Städten und Freiburg

  • 21.05.2011, 18:43 UhrAnonymer Benutzer: Pflichtverteidiger Matulla

    Vor dem Gesetz sind alle gleich, Rechtssetzungsgleichheit durch den Gesetzgeber und Rechtsanwendungsgleichheit vor dem Gericht.

    Sofern das Verfahren nicht allzu kompliziert wird, die Materie überschaubar bleibt und die Verfahrensbeteiligten sich damit auskennen.

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