
"Vergleichsverhandlungen sind häufig der Königsweg"
Allerdings reichten spektakuläre Prozesserfolge alleine nicht, um unter den Top-20 zu landen. Denn oft ist es für Anleger sinnvoller, wenn ihr Anwalt nicht mit viel Tamtam vor Gericht zieht, sondern still und leise mit Banken oder Fondsanbietern über einen außergerichtlichen Vergleich verhandelt. „Vergleichsverhandlungen sind häufig der Königsweg, weil sie auf beiden Seiten die Ressourcen schonen“, sagt Anwalt Reiter. Aus diesem Grund floss als zusätzlicher Indikator die „Klagefreudigkeit“ des Anwalts mit 15 Prozent in die Jury-Bewertung ein. Wer ohne Rücksicht auf Erfolgschancen massenhaft Klagen einreicht, hatte somit keine Chance auf einen der vorderen Plätze im Ranking.
Zusätzliche Bewertungskriterien waren Erfahrung (15 Prozent) und Qualität des Kanzlei-Teams (15 Prozent) sowie die Seriosität bei der Mandantengewinnung (15 Prozent) und des Marketings (15 Prozent). Die beiden letzten Indikatoren sollten sicherstellen, dass keine Anwälte auf der Liste auftauchen, die mit fragwürdigen Methoden auf Mandantenfang gehen.
Nur seriöse Anwälte nützen den Geschädigten
Beispiele für unseriöses Gebaren von Anlegeranwälten gibt es leider zuhauf. So haben einige Juristen eigene Anlegerschutzvereine gegründet und treten als vermeintlich neutrale Verbraucherschützer an Anleger heran. Wer gegenüber potenziellen Mandanten auf Informationsveranstaltungen oder in Anschreiben nicht transparent macht, dass er in erster Linie Anwalt und nicht Verbraucherschützer ist, hat unter den Top-Kanzleien nichts zu suchen – genauso wenig wie Juristen, die massenhaft Anleger anschreiben, in den Briefen Angst und Schrecken verbreiten und suggerieren, dass deren Geld ohne Hilfe verloren ist.
Wichtig: Wer seinen Anwalt nicht auf der Liste findet und sich trotzdem gut beraten fühlt, muss nicht unbedingt misstrauisch werden – es gibt sicher weitere Kanzleien, die ihre Mandanten kompetent beraten. Gerade kleine Anwaltsbüros leisten bisweilen gute Arbeit, sind auf nationaler Ebene aber bisher nicht aufgefallen und haben es deshalb diesmal nicht ins Panel geschafft.















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Alle Kommentare lesen20.02.2010, 21:56 UhrAnonymer Benutzer: Frank
Was macht eigentlich Herr Fuchsgruber? Vermittelt der nicht nich auch gegen Provision Mandate an Anwälte aus ihrer Liste?
ich finde das alles schwer nachvollziehbar.
20.02.2010, 21:54 UhrAnonymer Benutzer: Frank
Warum ist eigentlich Prof. Schwintowski noch im Auswahlgremium? Trotz der zuletzt bekannt gewordenen Vorwürfe?
in einer von einem Doktoranden verfassten und in der juristischen Fachzeitschrift Kritische Justiz veröffentlichten besprechung des 2005 erschienenen Lehrbuchs zur juristischen Methodenlehre von Schwintowski wurde dargelegt, dass Schwintowski in diesem Werk bei anderen Autoren abgeschrieben habe.
Schwintowskis Versuch, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die bezeichnung Plagiator untersagen zu lassen, scheiterte vor dem Landgericht berlin.
10.02.2010, 23:19 UhrAnonymer Benutzer: Frank
Warum darf CLLb eigentlich auf der Homepage noch damit werben auf der Topliste zu sind, wurden sie nicht entfernt?