Zigaretten, Teppiche, Waffen Mit welchen Urlaubs-Souvenirs man Ärger bekommt

Urlaubsmitbringsel können für Ärger sorgen - nicht nur bei Entwicklungsminister Niebel, der einen Teppich von einer Kabul-Reise am Zoll vorbei nach Hause brachte. Was man mitnehmen darf und was nicht. Eine Übersicht.

Wer Urlaub in den EU-Staaten macht, muss kaum Waren verzollen. Wer jedoch aus anderen Ländern heimreist, erwartet möglicherweise am Flughafen die große Überraschung: Die Beschränkungen bei Reisen in Nicht-EU-Länder sind allerdings ungleich schärfer. Sie gelten für Erwachsene (ab 17 Jahren). Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Freigrenze für Waren bei 175 Euro. Quelle: dpa
TabakAlle Einreisenden dürfen entweder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gewicht 3 Gramm pro Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Drehtabakzollfrei einführen. Innerhalb der EU liegen die Grenzen höher: Mitgebraucht werden 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak. Allerdings müssen alle Tabakwaren eine Steuerbanderole haben. Quelle: dpa
AlkoholZollfrei in die EU eingeführt werden dürfen ein Liter Spiritosen (Alkoholgehalt mehr als 22 % vol.) oder zwei Liter alkoholische Getränke (Alkoholgehalt maximal 22 % vol.) oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier. Insgesamt dürfen die Getränke aber nicht teuer als 430 Euro sein. Innerhalb der EU gilt: Erlaubt sind zollfrei zehn Liter Spirituosen (z. B. Wodka, Whisky oder Rum) oder zehn Liter Alcopops, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry oder Portwein), 60 Liter Schaumwein beziehungsweise 110 Liter Bier. Keine Begrenzungen gibt es bei Wein. Quelle: dpa
KaffeeErlaubt sind 500 Gramm Kaffee (oder Kaffeebohnen) oder 200 Gramm löslicher Kaffee (oder Kaffeekonzentrat). Innerhalb der EU: zehn Kilogramm. Quelle: dpa
ParfümOhne Zoll zu bezahlen dürfen 50 Gramm beziehungsweise 50 ml Parfüm und 250 Gramm/250 ml Eau de Toilette aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden. Quelle: dpa
KraftstoffeBilliges Benzin aus dem Ausland mitbringen? Auch das geht nach den Zollbestimmungen nur in Maßen: Eine Tankfüllung – dabei darf der Tank nicht nachträglich vergrößert sein plus maximal – zehn Liter in einem Reservekanister können steuerfrei eingeführt werden. Wer mehr mitnehmen will, muss einen festgelegten Steuersatz zahlen. Der liegt derzeit bei 4,24 Euro pro fünf Liter Benzin und 2,81 Euro pro fünf Liter Diesel. In Deutschland ist ein einziger Ersatzkanister pro Fahrzeug erlaubt. In anderen Ländern ist das ganz verboten, etwa in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Ungarn. Quelle: dapd
BargeldMaximal 10.000 Euro sind erlaubt. Darunter fallen auch Münzen und Geldscheine alter Währungen, wenn sie noch umtauschbar sind (zum Beispiel die D-Mark), Aktien und andere Wertpapiere. Bei Sammler- und Anlegermünzen entscheidet der aktuelle Marktwert, nicht der Prägewert. Quelle: dpa
AntiquitätenAlle Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität. In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 16 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes. Kulturgüter aus dem Irak sind grundsätzlich verboten. Quelle: dpa
WaffenWaffen dürfen grundsätzlich nur mit Vorab-Erlaubnis des Ordnungsamtes eingeführt werden, auch wenn sie im Ausland frei verkauft werden. Das gilt auch für Elektroschocker ab 10.000 Volt. Ausnahmen sind Jäger und Sportler, die einen Europäischen Feuerwaffenpass haben und etwa zu einem Wettkampf wollen. Quelle: dpa
PflanzenVerboten sind alle Pflanzen und Produkte daraus sowie Dünger, Erde und Pflanzsubstrat aus nicht EU-Ländern. Aus europäischen Ländern und dem Mittelmeerraum dürfen einzelne Pflanzen, Schnittblumen und Früchte (bis drei Kilo) mitgebracht werden. Quelle: obs
MedikamenteAllein für den persönlichen Bedarf bestimmte Medikamente für maximal drei Monate (entsprechend der Dosieranleitung) dürfen zollfrei eingeführt werden. Immer verboten: gefälschte Medikamente und Dopingmittel wie Testosteron, Nandrolon, Clenbuterol in größeren Mengen. Das Gleiche gilt bei Nahrungsergänzungsmitteln, hoch dosierten Vitaminpräparaten und  rein pflanzlichen Naturheilmitteln, die im Ausland frei verkauft werden. Sie können nach deutschem Recht als Medikamente gelten. Quelle: dpa
LebensmittelVerboten – egal in welcher Menge - sind Speisekartoffeln, Stör-Kaviar (sonstiger Kaviar maximal 125 Gramm pro Person), tierische Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Wild, Milch, Eier und Erzeugnisse daraus wie zum Beispiel Käse. Quelle: gms
TierprodukteVerboten sind Hunde- und Katzenfelle, alle Produkte aus Robbenteilen (z. B. Öl, Fett, Pelze) sowie alle Produkte von artgeschützten Tieren. Quelle: dapd
TiereNach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sind weltweit rund 5000 Tier- und über 25 000 Pflanzenarten geschützt. Das heißt, der Handel ist entweder gänzlich verboten oder unterliegt strengen Bestimmungen. Quelle: ap
Warenwerte (zum Beispiel Schmuck, Kleidung)Steuerpflichtig sind Waren generell ab einem Wert von 430 Euro (Einreise über den See- oder Luftweg). Wer etwa mit dem Auto über die Grenze, etwa von der Schweiz, in die EU fährt, für den liegt die Grenze niedriger. Er muss schon waren ab 300 Euro versteuern. Ab 430 beziehungsweise 300) Euro gilt ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von derzeit 17,5 Prozent. Ab einem Warenwert von 700 Euro wird’s teurer: Dann muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem jeweiligen Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen zwei  und 15 Prozent. Für Fahrräder werden etwa 15 Prozent fällig, bei Kleidung dagegen nur drei Prozent. Ab 1000 Euro müssen die Waren vorher schriftlich angemeldet werden, was auch für den Teppich von Entwicklungsminister Niebel gegolten hätte. Computer, Handhelds, Handys und digitale Fotokameras sind bis dato ganz zollfrei. Da wird nur die Umsatzsteuer berechnet. Quelle: Reuters
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