Doch ohne weiteres müssen vermeintliche Raser den Bußgeldbescheid trotzdem nicht hinnehmen. „Betroffene haben immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und die Messung auf Richtigkeit überprüfen zu lassen“, sagt er.
In 20 bis 30 Prozent der Fälle gebe es Mängel bei der Messung, erklärt Demuth. „Das können einerseits formelle Einwände sein, andererseits kann die Messung an sich ungültig sein, weil das Messgerät nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde.“
Die Blitzer müssten streng nach der mitgelieferten Gebrauchsanweisung bedient werden. Sollte das nicht der Fall sein – etwa, weil die Reichweite nicht ordnungsgemäß eingestellt wurde – kann das Bußgeld abgewehrt werden.
„In solchen Fällen kommt es zu einem Sachverständigengutachten, in dem geklärt wird, ob die Messung ordnungsgemäß stattfand“, sagt Demuth. Wer widerspricht, landet zumeist vor Gericht. Das kann schnell unverhältnismäßig teuer werden: Kosten zwischen 500 und 1000 Euro sind keine Seltenheit. Deswegen empfiehlt Demuth eine Rechtsschutzversicherung.
Die Qualität der Aufnahme ist entscheidend
Doch selbst wenn die Messung formell gültig ist, gibt es Einspruchsmöglichkeiten. „Die Qualität der Aufnahmen ist oftmals unzureichend“, sagt Demuth. So seien die Bilder manchmal falsch belichtet und in der Folge zu hell oder zu dunkel oder Teile des Gesichts seien verdeckt.
„In jedem Fall empfiehlt es sich, sich nicht dazu zu äußern, ob man zum fraglichen Zeitpunkt den Wagen fuhr“, so Demuth. Der Bußgeldrichter müsse begründen, anhand welcher Merkmale er die Person auf dem Bild als den Betroffenen identifizieren könne.
Sei das nicht zweifelsfrei möglich, ist das Bußgeld leicht anzufechten. „Es reicht schon, wenn der Richter einen Restzweifel hat, ob der Belangte tatsächlich der Fahrer ist.“ Sobald es keine hervorstechenden individuellen Merkmale gibt und ein Großteil des Gesichts verdeckt ist, seien die Chancen recht gut, dass das Verfahren eingestellt wird – sofern der Beklagte sich nicht zu der Frage äußert, ob er gefahren ist oder nicht.
Heißt das also, wer eine große Sonnenbrille aufzieht und eine Mütze trägt, ist vor Strafverfolgung sicher? Sowas kann zwar mitunter gegen die Identifizierung vor Gericht helfen - kommt es allerdings zu besonders krassen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ist der Fahrer eines Fahrzeugs mehrfach nicht identifizierbar, verhängt die Bußgeldstelle eine Fahrtenbuchauflage gegen den Halter des Fahrzeugs. Der Fahrzeughalter ist dann verpflichtet, für jede einzelne Fahrt den Namen und die Anschrift des Fahrers anzugeben sowie Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns und des Endes.