Zuständigkeit beim Bund Bundesrechnungshof kritisiert Chaos bei Kfz-Steuer

Seit 2009 liegt die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer allein beim Bund. Für ihn ist das ein milliardenschweres Verlustgeschäft - und für die Bürger ein Ärgernis.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Mann geht an einem Neuwagen vorbei. Quelle: dpa

Die Übernahme der KfZ-Steuer durch den Bund hat nach einem Medienbericht in den vergangenen Jahren zu erheblichen Problemen geführt. „Viele tausend Bürgerinnen und Bürger“ hätten sich über die neue Verwaltung der Steuer beschwert, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Zudem habe es sich für den Bund zu einem milliardenschweren Verlustgeschäft entwickelt, die ursprünglich in Zuständigkeit der Länder gelegene Steuer seit Mitte 2009 zu verwalten.

Laut Rechnungshof sei es zum Chaos gekommen, als der Bund 2014 die erfahrenen Landes-Mitarbeiter durch eine eigene Mannschaft ablöste, den Zoll. So seien in einem Bundesland Neufahrzeuge irrtümlich als Oldtimer eingeordnet und mit der Pauschalsteuer von 191 Euro belastet worden.

Vielfach sei auch der Versuch schiefgegangen, Nutzer dazu zu bringen, ihre Steuer per Lastschrift zu zahlen. Andere wiederum hätten die entsprechenden Schreiben wegen der schlechten Druckqualität für einen Versuch von Kriminellen gehalten, ihre Kontodaten auszuspionieren.

Hier schmeißt der Staat das Geld zum Fenster raus
Das Schwarzbuch 2017/18, herausgegeben vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Quelle: dpa
Münchner Maximilianeum Quelle: dpa
Schutzwürdige Bäume in Hameln Quelle: dpa
Wohncontainer für Flüchtlinge Quelle: dpa
Bundestag Quelle: dpa
Frankfurt am Main Quelle: dpa
Ehrenbürg-Gymnasium in Forchheim Quelle: dpa

Im Zuge der Föderalismusreform liegt seit Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer allein beim Bund. Das ist ein aufwendiges Geschäft. Jährlich müssen Steuerbescheide und Mahnungen verschickt werden. Bisher hatten dies die Länder gemacht.

Pro Jahr erhielten die Länder vom Bund neun Milliarden Euro gesetzlich zugesichert, um die fehlenden Steuereinnahmen zu ersetzen. Laut Rechnungshof lagen die tatsächlichen Einnahmen aber immer unter diesem Betrag. Dadurch habe der Bund bis zum Jahr 2015 insgesamt 2,8 Milliarden Euro mehr an die Länder gezahlt, als er eingenommen habe.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%