Steuerhinterziehung Steuersünder-Tipps zur Selbstanzeige

Für Steuersünder ist eine Selbstanzeige die einzige Chance auf Straffreiheit, die Entdeckungsrisiken nehmen zu. Betroffene sollten sie zügig, aber auch gründlich angehen. Unsere Tipps erklären, was unbedingt zu beachten ist.

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Ein Motivwagen im Mainzer Karneval 2014 zeigt den Präsidenten des Fußballvereins FC Bayern München, Uli Hoeneß, der einen Ball mit der Aufschrift

Uli Hoeneß, Wurstfabrikant und Präsident des FC Bayern München, fühlt sich ungerecht behandelt. Er hatte im Frühjahr 2013 beim Finanzamt Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet. Jüngsten Meldungen zufolge soll er mit nicht deklarierten Börsengewinnen über ein Konto in der Schweiz den deutschen Fiskus um 3,5 Millionen Euro Steuereinnahmen geprellt haben. Eigentlich sollte seine Selbstanzeige und die Nachzahlung der Steuerschuld nebst Strafgebühren ihn vor strafrechtlichen Konsequenzen bewahren. Weil aber die Selbstanzeige den gesetzlichen Anforderungen nach Auffassung der Staatsanwälte nicht genügte, wird Hoeneß ab dem 10. März vor dem Landgericht München der Prozess gemacht. Dem 62-Jährigen droht somit eine Haftstrafe. Hoeneß kritisiert, dass seine Selbstanzeige öffentlich wurde und wehrt sich mit drei Anwälten vor Gericht gegen den Vorwurf, seine Selbstanzeige sei unvollständig gewesen.

Der Fußballpräsident des bayerischen Rekordhalters ist bei weitem kein Einzelfall. International nimmt der Druck auf die Steueroasen zu, immer mehr bilaterale Abkommen zur Herausgabe von Bankdaten im Amtshilfeverfahren zwingen Steuerflüchtige und ihre Helfer in die Knie. Schon seit 2008 sind deutsche Finanzbehörden im Besitz von Steuerdaten auf CDs oder Festplatten, die ihnen von Banken-Insidern zugespielt oder verkauft wurden - und jedes Jahr kommen neue hinzu. Erst jetzt, so Steuerrechtsanwältin Ulrike Grube von der Kanzlei Rödl & Partner, befänden sich die Steuer-CDs von 2008 und 2009 in der vollständigen Auswertung. Darauf befinden sich die Namen und Kontodaten von zigtausenden vermeintlichen Steuerhinterziehern mit Geld in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg oder anderen als Steuerparadies bekannten Ländern. Wer dort Gelder und Kapitalerträge vor den Finanzbehörden versteckt, muss somit dringend befürchten, Besuch von der Steuerfahndung zu erhalten. "Wer bislang nicht entdeckt wurde, für den gibt es noch keine Entwarnung - selbst wenn viele Fälle inzwischen verjährt sind", sagt Grube. Bei einer Entdeckung drohen den Steuersündern nicht nur empfindliche Nach- und Strafzahlungen, sondern ab einer Steuerhinterziehung von einer Million Euro sogar Gefängnis. Allein Nordrhein-Westfalen verzeichnete seit dem Auftauchen der Steuer-CDs bereits 12.000 Selbstanzeigen von Steuersündern, denen der Boden allmählich zu heiß wurde. Das Land empfing so eine Milliarde Euro zusätzlicher Steuereinnahmen.

Eine korrekte Selbstanzeige ist und bleibt der einzige sichere Weg, reinen Tisch zu machen, sein Schwarzgeldvermögen zumindest teilweise zu retten und dabei straffrei auszugehen. Damit die Selbstanzeige aber auch strafbefreiend wirkt, müssen etlichen Bedingungen erfüllt sein. Daher nachfolgend die wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige.

Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige

Wer kommt für eine Selbstanzeige in Frage

Grundsätzlich kann jeder Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung vom Instrument der Selbstanzeige Gebrauch machen.

Zeitpunkt nicht verpassen

Wann es für eine Selbstanzeige zu spät ist, ist auch unter Steuerstrafrechtlern umstritten. Fest steht: Erfährt der Steuersünder oder sein rechtlicher Vertreter von Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung, ist die Gelegenheit zur Selbstanzeige definitiv verstrichen. Ist die Steuerhinterziehung im Sinne der gesetzlichen  Regelung entdeckt, ist ebenfalls keine Zeit mehr für eine Selbstanzeige. Allerdings ist nur schwer zu definieren, wann von einer Entdeckung der Tat im rechtlichen Sinne gesprochen werden kann. Frühestens wäre die Tat entdeckt, wenn der Steuerfahndung die Bankdaten – insbesondere die Kapitalerträge – vorliegen und der Abgleich mit den Steuerunterlagen den Tatverdacht der Steuerhinterziehung konkretisiert. Muss der Steuersünder davon ausgehen, dass die Steuerverkürzung entdeckt und Ermittlungen eingeleitet wurden, ist es in der Regel zu spät für eine Selbstanzeige. Wie lange Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft im Fall der Steuerdaten-CDs benötigen, um die Ermittlungen aufzunehmen, kann niemand genau sagen. Ist die CD erst einmal den Behörden übergeben, schließt sich das Zeitfenster unaufhaltsam.

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