Streitfall des Tages Wenn Paarungswillige bei der Suche ausgenutzt werden

Eine verlockende Zielgruppe für Agenturen, die den Singles einen Partner vermitteln möchten. Allerdings: Nicht alle Anbieter sind seriös. Wer den falschen erwischt, zahlt viel Geld - und bekommt nichts dafür.

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Der Fall

Geschieden ist der Berliner Frührentner, 60, und auf der Suche nach einer Partnerin. Im Anzeigenblatt „Berliner Woche“ sieht er die Annonce einer Frau in seinem Alter. Was er liest, spricht ihn an. Er fasst sich ein Herz und wählt die Telefonnummer, die unter der Anzeige steht.

Dort erreicht er jedoch nicht die Dame aus der Anzeige, sondern eine Betreuerin des Singletreff Mikado. Um festzustellen, ob er denn zu der Dame in der Anzeige passe, müsse er einmal vorbeikommen und einige Fragen beantworten, sagt man ihm. Der Frührentner lässt sich darauf ein.

Was dann passiert, kann er sich selbst nicht ganz erklären. Fakt ist, dass er nach diesem Treffen einen blassgelben Vertrag in der Hand hält, den er unterschrieben hat. Dadurch hat er sich verpflichtet, eine Aufnahmegebühr in Höhe von 74 Euro zu zahlen. „Zusätzlich fallen über eineinhalb Jahre Gebühren in Höhe von monatlich 70 Euro an“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck, den der rüstige Rentner eingeschaltet hat.

Die Vertragsbedingungen, in denen steht, was genau die Kunden für ihr Geld bekommen, sind in grau auf die Rückseite des Aufnahmevertrages gedruckt. Wer sie genau durchliest, stellt fest, dass der Singletreff keine Partnervermittlung anbietet, wie man aus der Anzeige in der Berliner Woche schließen könnte.

Vielmehr versteht er sich als „Freizeit- und Freundschaftsclub“. Wer wie der Berliner Partnersuchende Mitglied wird, erwirbt lediglich das Recht, an Veranstaltungen wie beispielsweise Radtouren, Kegeln oder chinesischen Entspannungsübungen wie QiGong teilzunehmen, die Mikado anbietet. „Einige dieser Veranstaltungen sind wiederum kostenpflichtig, so dass weitere Gebühren bezahlt werden müssen“, sagt Hollweck.

Die Dame aus der Anzeige hat der Rentner jedoch nie kennengelernt. Kein Wunder. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet schreibt der Freizeitclub nämlich: „Gegenstand der Vereinbarung ist ausdrücklich nicht ein fortdauerndes und wiederkehrendes dienstvertragliches Tätigsein irgendwelcher Art, das auf ein unmittelbares Zustandekommen einer Partnerschaft oder einer Ehe gerichtet ist“.

Das jedoch, so Rechtsanwalt Hollweck, stehe nicht in den Vertragsbedingungen, die der Rentner vorgelegt bekam.

Wer auf unseriöse Partnervermittler reinfallen kann

Die Relevanz

Der Berliner Rentner ist kein Einzelfall. Bei Rechtsanwalt Hollweck sind vier Aktenordner gut gefüllt mit den Fällen von Verbrauchern, die von solchen Agenturen nicht das bekommen haben, was sie erwarteten. Bei zwei weiteren Fällen aus der Kanzlei Hollweck könnte es noch zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Und während der Recherche zu diesem Artikel bekam der Rechtsanwalt einen weiteren Fall auf den Tisch - diesmal von einer alleinstehenden Dame. Auch bei der Verbraucherzentrale Berlin häufen sich die Anrufe von Bürgern, die tausend Euro oder mehr für solche und ähnliche Dienstleistungen bezahlen sollen. 17.442.000 Alleinstehende zählte das Statistische Bundesamt für 2010 in Deutschland, die Zielgruppe für Partnervermittler ist enorm groß.

Der Experte

„Der kleine aber wichtige Unterschied liegt in einem Wort“, erklärt Rechtsanwalt Hollweck. Beim Singletreff Mikado wird kein Partnervermittlungsvertrag geschlossen, sondern man unterschreibt einen Aufnahmevertrag, und zwar für einen Freundschaftsclub.

Würde Mikado einen Partnervermittlungsvertrag schließen, könnten die Kunden nach Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch jederzeit kündigen. Das gilt jedoch nicht für den Aufnahmevertrag zu einem Freizeit- und Freundschaftsclub. Das heißt: Die Betroffenen müssen eigentlich zahlen. Hollweck konnte für den 60jährigen Rentner außergerichtlich einen Vergleich erzielen. Er muss nun statt 1.320 Euro nur 600 Euro zahlen.

Die Gegenseite

Der Single-Treff Mikado stellt im Internet fünf Betreuerinnen vor, die an drei unterschiedlichen Adressen in Berlin sitzen und verschiedene Telefonnummern haben. Vergleicht man die Telefonnummern mit denen unter Anzeigen wie „Charmant und liebevoll ist Norbert, ehemaliger Unternehmer“ in der Rubrik Herzklopfen der Berliner Woche, stellt man fest, dass „Singlecontact“, „Herzblatt Berlin“ oder „Partnertelefon“ alle zu Mikado-Betreuerinnen führen.

Auf die Anfrage der Redaktion beim Singletreff Mikado, warum dies so ist, kam die Antwort, dass der Geschäftsführer in Urlaub sei, und es den Mitarbeitern anordnungsgemäß nicht gestattet sei, die Fragen zu beantworten. Immerhin schickte eine Mitarbeiterin per Post einen der besagten blassgelben Verträge als Muster und ein Programmheft.

Verbraucherschützer warnen

Die Verbraucherschützer

Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin warnt davor, sich auf Anzeigen wie in der Berliner Woche zu melden, wenn eine Agentur zwischengeschaltet ist: „Viele dieser professionellen Firmen sind unseriös“, weiß er. „Sie verdienen ihr Geld mit dem Leid anderer Menschen.“

Sein Tipp: Wer über eine Kontaktanzeige nach einem Partner sucht, soll darauf achten, mit diesem direkt in Kontakt treten zu können. Beispielsweise, indem man postlagernd schreiben kann. Falle man trotzdem auf einen unseriösen Anbieter herein, solle man sofort einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten.

Außerdem sollten Betroffene, die zu einem persönlichen Kennlerntermin mit einer Agentur gehen, dort auf keinen Fall etwas unterschreiben, sondern darauf bestehen, den Vertrag mit nach Hause nehmen zu dürfen, um ihn dort in Ruhe durchzulesen. Außerdem solle man sich nicht von computergestützten Analysen oder der Möglichkeit, mit Videoaufnahmen schneller ans Ziel zu kommen, blenden lassen:

“Sympathie kann man nicht kaufen. Selbst wenn beispielsweise die Auswertung einer Analyse ergibt, dass zwei Menschen gute Chancen haben, ein Paar zu werden, heißt das noch lange nicht, dass sie sich im echten Leben sympathisch finden.“

Das Fazit

Wer auf der Suche nach einem passenden Partner ist, sollte genau hinschauen, was er bei Agenturen angeboten bekommt. Deckt sich das nicht mit den eigenen Erwartungen, ist es besser zu gehen, als unter Druck etwas zu unterschreiben. In vielen Städten gibt es außerdem speziell für Singles Veranstaltungen, an denen man teilnehmen kann, ohne dazu Mitglied in einem Club werden zu müssen.

Wichtige Informationen

Nützliche Informationen

Auch der Berufsverband für Partnervermittler in Europa hat auf seiner Internetseite Tipps, die helfen, seriöse von unseriösen Agenturen zu unterscheiden: http://www.bvp-berufsverband.de/?download=ratgeberpartnersuche.pdf.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klärt online ebenfalls über unseriöse Praktiken von Partnervermittlungsagenturen auf: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131358062807798/link3878A.html

Beratung bieten die Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes. Adressen unter: http://www.vzbv.de/

Fachanwälte für lassen sich über die „Anwaltsauskunft“ des Deutschen Anwaltsvereins finden. Dort sind insgesamt sind 68.000 Anwälte gelistet, die Mitglied im Verband sind. http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche

Bundesverband Verbraucherzentralen mit Wegweiser zu der nächsten Zentrale: http://www.vzbv.de.

Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall

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