
Der Fall
Manchmal reiben sich Erben beim Blick auf das Vermächtnis kräftig die Augen. Vor allem dann, wenn sich als Nacherben eingesetzt wurden. Laut Gesetz kann der Erblasser sein Vermögen zunächst an einen Vorerben übertragen, etwa bis zum Tod des Vorerben oder zur Heirat des Nacherben. Problematisch wird es immer dann, wenn der Vorerbe das Vermögen verschleudert.
So ist es jüngst geschehen, wie ein Urteil des Landgerichts Coburg zeigt. So verkauften Vorerben den üppigen Grundbesitz einer Erblasserin gegen ein Tauschgrundstück und 185.000 Euro.
Den Nacherben gefiel das gar nicht. Sie bemängelten, dass die Ländereien der Familie weit unter Wert weggegeben und somit fast verschenkt worden. Und dies hätte die Vorerben auch gewusst. Deswegen sei der ganze Deal unwirksam.
Sie, die Nacherben seien letztlich die einzigen und rechtmäßigen Eigentümer der Grundstücke. Zwar hätten die Vorerben die umstrittenen Grundstücke schon verkaufen können; aber nur für einen entsprechend hohen Preis.
Die Relevanz
Erben haben Hochkonjunktur. Bis 2020 wird viel mehr vermacht als in den letzten zehn Jahren. Die Masse, die da weitergereicht wird, ist etwa um ein Fünftel größer als zwischen 2001 und 2010. Es soll hier immerhin um die einkommensstärkste und vermögendste Erbengeneration gehen, die Deutschland je gesehen hat.
Das fand das Deutschen Institut für Altersvorsorge in einer Studie heraus. Demnach sollen bis 2020 satte 2,6 Billionen Euro den Besitzer wechseln werden. Im Durchschnitt werden 300.000 Euro vererbt. Tja, da können Vorerben vorzüglich abkassieren.
Welche Rechte Erben haben
Die Rechtslage
Die Nacherben im oben erwähnten Fall bekamen Recht. Die Richter des Landgerichts Coburg entschieden, dass die Immobilien viel zu billig verkauft wurden (Az. 12 O 171/07). Die Ländereien gehen daher tatsächlich an die Nacherben. Die mussten dann aber 185.000 Euro und das Tauschgrundstück zurück geben.
Prassen ist deswegen für Vorerben nicht so leicht, weil sie nur eingeschränkt über das Erbe verfügen dürfen. Das gilt vor allem für Häuser und Grundstücke. Auch mit dem Verschenken von Erbgegenständen muss man aufpassen. Wer zu verschwenderisch mit dem Nachlass umgeht und den Nacherben beeinträchtigt, der riskiert, dass seine Geschäfte später unwirksam sind.
Der Experte
Eine Vorerbschaft kann durchaus Vorteile haben. Das meint zumindest Andreas Buntz, Fachanwalt für Familienrecht aus München. „Denn so lässt sich das Schicksal des vererbten Vermögens für einen längeren Zeitraum bestimmen. Vor allem kann es für Nacherben gesichert werden.“ Der Vorerbe ist nämlich verpflichtet, den Nachlass für den Nacherben zu erhalten, erläutert Buntz.
Doch für den Juristen hat das Ganze auch Nachteile: „So eine Vorerbschaft mag zwar auf den ersten Blick durchaus sinnvoll erscheinen. Doch die Verfügungsbeschränkung des Vorerben birgt aber auch erhebliche Nachteile und Risiken. So besteht beispielsweise nach dem Erbfall keine Möglichkeit zur Anpassung an veränderte Lebensumstände. Beispielsweise kann eine wirtschaftliche Notlage nicht abgewendet werden, weil der Vorerbe eben nicht auf den Nachlass zugreifen darf.“
Anwälte kennen vor allem eines aus Praxis: Manchmal haben Vorerbe und Nacherbe ganz entgegengesetzte Interessen. „Oft führt das dann zu eigentlich unerwünschten Konflikten“, so Buntz. Immer wieder gibt es Ärger, wenn Luxusgüter aus dem Nachlass verschleudert werden und so gegen Verfügungsbeschränkungen verstoßen wird. Oft wird auch gestritten, weil die Nacherben Kontrollrechte durchsetzen oder Auskünfte haben wollen. Alles nicht so einfach.
Und einen steuerlichen Nachteil hat die Sache auch noch. Andreas Buntz weist darauf hin, dass bei Vor- und Nacherbschaft in der Regel auch zweimal der Fiskus zulangt. Gerade bei hohen Nachlasswerten ist das nicht ideal.
Was geprellte Erben tun können
Das Fazit
Es ist verständlich, wenn vermögende Menschen eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. „Meist steckt der Wunsch dahinter, beispielsweise den überlebenden Ehegatten wirtschaftlich abzusichern, gleichwohl aber den Kindern das Erbe ungeschmälert zu erhalten“, weiß Rechtanwalt Buntz aus seiner Praxis. Buntz hört manchmal von Mandanten, dass im Falle einer Wiederverheiratung des Ehegatten Verfügungen über das Vermögen zugunsten des neuen Partners oder dessen sonstige Teilhabe am Erbe verhindert werden soll.
Sinnvoll kann eine Vor- und Nacherbschaft auch dann sein, wenn sich abzeichnet, dass der überlebende Ehegatte beim Erbfall verschuldet ist. Buntz weist darauf hin, dass mit der Vor- und Nacherbschaft in Verbindung mit einer Testamentsvollstreckung verhindern werden kann, dass das Erbe dann für die Schulden verbraucht wird.
Doch gleichzeitig sollten Betroffene daran denken, dass wie im Fall geschildert eine gestaffelte Erbschaft auch immer zu heftigen Streitigkeiten führen kann. Darum sollte man die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. So lässt sich das Konfliktpotential reduzieren, wenn der Vorerbe eben wesentlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit wird. Was allerdings wiederum Vertrauen voraus setzt.
Nützliche Adressen
http://www.erbrecht-ratgeber.de/
http://www.rechtslexikon-online.de/
http://www.gesetzlicheerbfolge.de/
Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall








