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Verbraucherrechte: EU will Online-Einkäufe erleichtern

von dpa Quelle: Handelsblatt Online

Der grenzüberschreitende Handel im Internet nimmt zu, doch Verbraucher haben europaweit kaum Rechtssicherheit. EU-Justizkommissarin Viviane Reding will die Einkäufer künftig besser vor Betrug schützen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding setzt sich für größere Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Online-Handel ein. Quelle: handelsblatt.com
EU-Justizkommissarin Viviane Reding setzt sich für größere Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Online-Handel ein. Quelle: handelsblatt.com

Wer im Ausland online einkauft, soll künftig EU-weit mehr Rechtssicherheit haben. Einen entsprechenden Vorschlag für den grenzüberschreitenden Handel vor allem im Internet hat EU-Justizkommissarin Viviane Reding für den Herbst angekündigt. „Dies wird die Verbraucher schützen und kleinen und mittleren Unternehmen mehr Chancen geben“, sagte Reding am Dienstag beim Treffen der EU-Justizminister im polnischen Sopot. 

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Dabei geht es um ein europaweit gültiges Vertragsrecht, das die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern abdeckt. Es soll Betrugsfälle regeln, zum Beispiel wenn ein Verkäufer nicht liefert oder der Käufer nicht bezahlt. 

Allerdings gibt es in einigen Ländern, darunter Frankreich und Großbritannien, noch Widerstand gegen das Vorhaben. Auch die Bundesregierung hat Bedenken: „Wir in Deutschland sind zurückhaltend und werden sehen, wo dann auch der Mehrwert für Europa da sein wird“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Sopot. Das Europaparlament muss einem Vorschlag ebenfalls zustimmen. 

Das bisherige Recht benachteiligt nach Ansicht der EU-Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen. „Viele Firmen werden nicht grenzüberschreitend tätig, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt und weil die Kosten hoch sind“, sagte Reding. Dasselbe gelte für Verbraucher. Nur sieben Prozent der Bürger kauften beim E-Commerce grenzüberschreitend ein.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 24.10.2012, 09:47 UhrDoro

    Die Gesetzgebung sollte da etwas praxisnaher arbeiten. Wir sind ein kleiner Oninehändler und haben einige Betrugsfälle von Kunden zu schlucken. Z.B. einen Kreditkartenbetrug, die Ware ging an einen Kunden in Italien und wurde mit Kreditkarte bezahlt, B+S hatte die Zahlung auch gebucht. Die Ware war ausgeliefert, die Zahlung wurde vom Kunden zurückgebucht. Wohin wendet man sich als geschädigter Händler bei Kreditkartenbetrug. Ja, an die örtliche Polizei! Kann man da nicht eine zentrale Stelle Stelle schaffen? Vor allem Firmen, die Kreditkarten clearen so wei B+S und dem Händler ein ist bezahlt signalisieren sollten dafür haften. Wir als Händler können doch nicht noch die Karten prüfen? Schicken wir die Ware nicht sind wir auch wieder die dummen!
    Der zweite Fall ist eine Frau, die bei uns über Amazon gekauft hat, wir sprechen von knapp 20 Euro, dann behauptet hat sie hätte das DHL Paket nicht bekommen. Wir stellten über den Sendecode fest, dass dies an sie ausgeliefert wurde und dann behauptete sie nach 3 Wochen das Paket wäre ohne Ihnalt gewesen. Amazon buchte ihr das Geld zurück und wir haben den Schaden und glauben sie mir keine Möglichkeit unser Geld zu bekommen. Sollen wir wegen knapp 20 Euro zur Polizei und Anzeige erstatten und dass ist kein Einzelfall. Mit Sicherheit gibt es auch unter den Händlern schwarze Schafe. Aber wenn man wirklich ein z.B. Trusted Shop Siegel hat und gute Bewertungen. Wie wird man vor solchen betrügerischen Kunden geschützt, wo sind da unsere Rechte als Händler? Kann man nicht eine EU Behörde schaffen um Händler zu registrieren, die fair, ehrlich und korrekt arbeiten? Kann man nicht ein Siegel für Waren schaffen, dass man z.B. auf seine Waren klebt um sicherzustellen, dass die Ware nicht getragen und dann wieder zu Lasten des Händlers zurückgeschickt wird? Kann man nicht eine zentrale Behörde schaffen an die man sich als Händler wenden kann, die sich nur mit Internetbetrug und/oder Kreditkartenbetrug befasst?
    Herzlichen Dank!

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