Vertane Chance Nur jeder Fünfte vermietet sein Ferienhaus

Wer ein Feriendomizil besitzt oder mit dem Kauf liebäugelt, hat allen Grund, auch über die Vermietung nachzudenken. Schließlich verbringt mehr als Hälfte der Eigentümer höchstens zwei Wochen im eigenen Domizil, ergab eine Umfrage von Fewo-direkt, einem der größten deutschen Internetportale für Ferienwohnungen und-häuser. Geld zu verdienen steht für Ferienhauskäufer allerdings nicht an erster Stelle.

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Ferienwohnungen auf Rügen: Nur jeder fünfte Eigentümer von Ferienwohnungen oder -häusern vermietet seine Immobilie gelegentlich. Quelle: Pressebild

KÖLN. Höchstens jeder fünfte Eigentümer vermietet seine Wohnung, so die Schätzung des Online-Vermittlers. Ein Fehler, meint Miro Morczinek, Chef des Portalbetreibers Home Away Deutschland.

Gerade in den einheimischen Ferienregionen sei das Vermietungsgeschäft attraktiv. "Wer seine Ferienimmobilie ganzjährig zur Verfügung stellt, kann in bevorzugten Lagen Mieteinnahmen von bis zu 30 000 Euro erwirtschaften", sagt er. In Top-Lagen wie an der Küste liege die jährliche Auslastung bei 43 Wochen und mehr. Durchschnittlich allerdings, so die Studie, ist das Feriendomizil 23 Wochen pro Jahr belegt, die Mieteinnahmen liegen im Schnitt bei 13 980 Euro jährlich.

Das klingt gut - und hilft zumal dann, wenn der Kauf nur mithilfe eines Darlehens von der Bank möglich ist. Außerdem, so argumentieren die Verkäufer, sei das Vermietungsgeschäft auch steuerlich interessant. Doch hier ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt: Ferienhausvermieter müssen ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern, können dafür im Gegenzug Kaufnebenkosten, Kreditzinsen, Werbungs- und Reparaturkosten sowie jährlich zwei Prozent der Gebäudekosten als "Absetzung für Abnutzung" (AfA) bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Weil diese Ausgaben zumal in den ersten Jahren nach dem Kauf höher liegen als die Einnahmen, entsteht häufig ein steuerlicher Verlust - und der mindert die persönliche Steuerlast. Das aber sei nur die Theorie, warnt Steuerberater Wolfgang Hornbruch. Die Finanzämter nämlich erkennen Verluste nur an, wenn das Vermietungsgeschäft keine "Liebhaberei" ist, sondern auch Gewinne abwerfen soll. Wer Haus oder Wohnung nur gelegentlich anderen Gästen überlässt, kommt schnell in Erklärungsnot. Aus dem Schneider sind alle, die ihr Domizil ausschließlich an Fremde vermieten und es selbst nur zwei bis drei Mal jährlich für einen Kurzurlaub nutzen.

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