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Vor dem G20-Gipfel : Warmlaufen der Boni-Begrenzer

von Andreas Toller

Bundeskanzlerin Angela Merkel will Bonus-Zahlungen verbieten, wenn ein Unternehmen rote Zahlen schreibt. In diesem Punkt sei sie sich mit Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy einig. Poltiker weltweit fordern eine starke Kontrolle von Bonuszahlungen an Manager. Möglichst geringe Eingriffe des Staates stehen massiven Beschränkungen gegenüber. Eine Übersicht über die bestehenden neuen Regelungen in den einzelnen Ländern und die aktuellen Vorschläge.

Vor dem G20-Gipfel ringen die Quelle: dpa
Vor dem G20-Gipfel ringen die Mitgliedstaaten um Regelungen zur Begrenzung von Bonus-Zahlungen an Banker und Manager Quelle: dpa

Am 24. und 25. September findet in Pittsburgh/USA das mit Spannung erwartete Gipfeltreffen der Regierungschefs der 20 größten Industrie- und Schwellenländer, kurz G20-Gipfel, statt.

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Auf der Tagesordnung steht vor allem die Regulierung der Finanzmärkte. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Schaffung von neuen Aufsichtsbehörden, die Einführung von Höchstgrenzen für die Zahlung von Boni an Manager und Investmentbanker sowie strengere Vorschriften für Banken. Politiker weltweit laufen sich warm und bringen immer neue Ideen in die Diskussion ein.

Das TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Herausforderer und Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier war geradezu symptomatisch. Es ist Wahlkampf und beide wissen um den Zorn der Wähler, wenn es um das Gebaren der Banken und ihrer Boni-Banker geht. Und obwohl Merkel und Steinmeier klar ist, dass es international verbindliche Regeln und strengere Kontrollen für den Finanzmarkt geben muss, weil nationale Alleingänge für die internationalen Großbanken nutzlos wären, nutzten sie die Chance, nah am Volk zu punkten.

Beide bringen eine Malus-Regelung für erfolglose Manager ins Gespräch – obwohl es nach den Vorbereitungstreffen zum G20-Gipfel bereits so aussah, als sei diese Idee vom Tisch, weil sie international nicht durchsetzbar ist. An der Grundidee ist nichts Verwerfliches. Selbst die Manager angesehener Großbanken stehen dem aufgeschlossen gegenüber.

International steht jedoch noch keineswegs fest, wie die Regulierungsmaßnahmen nach dem G20-Gipfel aussehen werden.

Welche Regeln und Gesetze gibt es in den einzelnen Ländern und welche neuen Vorschläge liegen auf dem Tisch? 

Deutschland macht Druck, Frankreich prescht voran

In Deutschland gilt seit dem 5. August das "Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen", kurz VorstAG, um kurzfristige Gewinnmaximierung einzudämmen sowie die langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu stärken.

Künftig müssen Bonuszahlungen an Manager an eine mehrjährige Entwicklung gekoppelt werden. Der Aufsichtsrat muss zudem Vorstandgehälter absegnen und darf Managergehälter herabsetzen, wenn sich die Situation des Unternehmens verschlechtert.

Laut Gesetz haften Vorstände persönlich mit mindestens dem Eineinhalbfachen eines Jahresgehalts für fahrlässig angerichtete Schäden. Bis zu drei Jahre nach dem Ausscheiden dürfen Aufsichträte Ex-Vorständen die Altersbezüge kürzen, wenn sich die Lage des Konzerns verschlechtert hat.

Genau das versucht derzeit der Aufsichtsrat von Infineon. Er will dem Ex-Infineon-Chef Wolfgang Ziebart die Pension kürzen, weil sich nach dessen Abgang die Lage  des Chipherstellers verschlechtert hat.

Das Problem: Ein klares Maß für den Grad der Verschlechterung der Unternehmenslage und damit die Angemessenheit ein solchen Maßnahme fehlt.

Es ist ein Gesetz mit weitreichenden Spielräumen für Interpretation. Es fehlen messbare Kriterien. In den Koalitionsgesprächen war eine weitere Einigung nicht möglich gewesen, weil befürchtet wurde, die nachträglichen Gehaltkürzungen könnten gegen Eigentumsrechte des angestellten Managers verstoßen. Jetzt sind diese Malus-Regelungen in Deutschland Wahlkampfthema.

11 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 20.09.2009, 14:30 UhrAnonymer Benutzer: Hubert Thurnhofer

    Es ist eigentlich pervers, dass die Gewährung von Staatsgarantien nicht mit dem Verbot von bonus-Zahlungen junktimiert wurde. Die bonus-Diskussion zeigt, dass die Politik bislang das Problem der Krise nicht an der Wurzel angepackt hat. Es kann nicht sein, dass ein paar Privilegienritter den Rahm abschöpfen und der Steuerzahler die saure Milch auslöffeln muss. Sind denn die Privilegienritter mit ihren regulären Gagen so stark unterbezahlt, dass sie ohne bonus keinen Finger mehr rühren können oder wollen? in der Situation überhaupt von „bonus“ zu reden ist der schlimmste Euphemismus seit.... www.thurnhofer.cc

  • 18.09.2009, 15:04 UhrAnonymer Benutzer: Andreas Toller

    Dass boni gezahlt werden dürfen, steht nicht zur Debatte. Die Frage nach Angemessenheit und langfristigen Orientierung darf man allerdings stellen. Dennoch: Das Thema ist nachrangig, wichtiger sind Transparenz, Aufsicht und vor allem strengere Eigenkapitalvorschriften. Wenn ein bank sich verspekuliert, sollte nicht der Staat einspringen müssen, sondern die Eigenkapitalbasis die eingegangenen Risiken decken. Und Geld, das in die Eigenkapitalbasis fließt, kann auch nicht als bonus ausgeschüttet werden. Siehe hierzu auch http://www.wiwo.de/finanzen/eu-kann-sich-nicht-auf-finanzmarktsteuer-einigen-408756/

  • 18.09.2009, 14:09 UhrAnonymer Benutzer: Kurt

    @ Rolf - Wie gesagt, grundsätzlich haben Sie Recht. Kommunismus will ich auch nicht. Aber auch unser System ist nicht frei von Fehlern und muss kontrolliert und reglementiert werden. Es ist schön und gut, dass z. b. die Gebrüder Albrecht mit eigenem Geld und Risiko steinreich werden konnten. Aber an der Spitze unserer Gesellschaft, z. b. in AGs und Politik, hat sich eine Geldelite gebildet, die von niemandem mehr kontrolliert wird oder werden kann und auf Kosten der Allgemeinheit reich wird. Wer ist denn der besitzer einer AG? Maßgeblich für Gehälter u. ä. werden Großanleger sein, die durch andere AGs vertreten werden. Also wieder durch Vorstände und Manager anderer AGs. Und da wird wohl eine Hand die andere waschen. Wo sonst in der Gesellschaft würden Sie sich darauf verlassen wollen, dass Profiteure eines Systems sich nur gegenseitig kontrollieren? ich finde: Was z. b. im Ehevertrag eines Ehegatten Max Mustermann sittenwidrig wäre, muss auch im Managementvertrag eines Vorstands Max Mustermann sittenwidrig sein. Eine Abfindung für Manager die Firmen in die Pleite trieben ist sittenwidrig - PUNKT! Auch ohne Kommunismus.

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