800 Tarife im Vergleich Diese privaten Krankenversicherungen sind ihr Geld wert

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Mehr Gesundheit fürs Geld

Viele Pluspunkte gab es etwa für:

- Zahnschutz: keine Beschränkung für die Zahl von Zahnimplantaten.

- Ambulant: offener Katalog für Heil- und Hilfsmittel.

- Krankenhaus: Einbettzimmer und privatärztliche Versorgung bis zum Höchstsatz. Der Regelsatz in der PKV liegt beim 2,3-Fachen des Gebührenkatalogs, der Höchstsatz beim 3,5-Fachen.

Beste Tarifkombination für 30-jährige Versicherte ist der KVS1, PSV, T43, PVN von HanseMerkur. Für 151,82 Euro im Monat finanziert der Krankenversicherer 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, Chefarztbehandlung und Ein- bis Zweitbettzimmer. Allerdings müssen Versicherte in diesem Tarif immer zuerst zum Hausarzt, wenn sie krank sind. Der Hausarzt entscheidet dann, welcher seiner Fachkollegen zuständig ist.

Mehr Leistung bietet etwa die Tarifkombination N, NC, KT 43, PVN der Debeka: Einbettzimmer, Kostenübernahme für Laserkorrektur bei Fehlsichtigkeit, Patienten können direkt zum Facharzt gehen. Allerdings müssen 30-jährige Versicherte mit 240,08 Euro monatlich auch etwa 90 Euro mehr zahlen als bei der Police von der HanseMerkur.

Die besten privaten Versicherungstarife für 50-Jährige

Hohe Eigenkapitalquote

Ein Tarif zur aktuellen Prämie ist jedoch nur eine Momentaufnahme. „Der Versicherer sollte die Beiträge auch langfristig stabil halten können, dafür muss er leistungsfähig sein“, sagt Christoph Dittrich, Geschäftsführer von Softfair Analyse. Dazu gehörten eine hohe Eigenkapitalquote und eine gute Verzinsung der Kapitalanlagen.

Softfair hat daher die wichtigsten Kennzahlen der Krankenversicherer mit den Top-Tarifen zu einem Rating zusammengefasst (siehe Tabelle auf der letzten Seite dieses Artikels). Ob der Versicherer die Prämien künftig stabil halten kann, hängt entscheidend davon ab, wie viel von den Beitragseinnahmen er als Rückstellungen aufbauen kann. Besonders gut sind hier Allianz und Signal.

Krankenversicherer legen jedem neuen Kunden einen Fragebogen zur Gesundheit vor. Bei Lücken und Fehlern kann der Versicherer später kündigen. Patienten stehen plötzlich ohne Versicherungsschutz da. So erging es Andrea Lippmann aus Bensheim. Eine Vermittlerin hatte ihr 2010 eine Police der Central empfohlen. „Die Gesundheitsfragen ist sie mit mir gründlich durchgegangen, hat aber auf dem Antragsformular angekreuzt, dass der Versicherer nicht beim Hausarzt nachfragen dürfe“, sagt die Medienberaterin.

Im Februar 2012 hatte sie einen Bandscheibenvorfall. Die Central fand in Lippmanns Krankenakten für den Zeitraum von vor 2010 einen Befund des Hausarztes zu Problemen mit der Wirbelsäule. Lippmann erinnerte sich nur an eine Muskelverhärtung, die der Arzt mit Massagen behandeln ließ. Sie vermutet, der Arzt habe weitere Diagnosen gestellt, um Leistungen besser abrechnen zu können. Eine Nachfrage des Versicherers beim Hausarzt hätte dies klären können.

Die besten privaten Krankenversischerungstarife

Ärzte anschreiben

Für die Central reichte die Diagnose, um zu kündigen. Vorwurf: Lippmann habe eine gravierende Erkrankung vorsätzlich verschwiegen. Die Kosten für die Behandlung ihres Bandscheibenvorfalls sollte sie selbst zahlen; insgesamt etwa 8000 Euro. Lippmann schaltete den Bund der Versicherten ein. Die Central lenkte ein und zahlte, die Kündigung blieb jedoch bestehen.

Um Kündigungen zu vermeiden, sollten Wechselwillige ihre Ärzte anschreiben und sie um eine Übersicht ihrer Befunde für die vergangenen zehn Jahren bitten.

Die privaten Krankenversicherer ziehen die Kostenschraube weiter an. „Deutlich mehr Versicherte berichten, dass Abrechnungen, die vor einigen Jahren noch durchgewinkt wurden, jetzt gekürzt werden“, sagt Judith Storf von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Bielefeld, die von GKV und PKV finanziert wird. Die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann der PKV wegen strittiger Abrechnungen stieg von 2004 bis 2013 um 61 Prozent.

Zwar müssen die Krankenversicherer Leistungen, die sie im Tarif zusichern, auch finanzieren – allerdings nur, wenn die medizinisch notwendig sind.

Da es meist nur um wenige Hundert Euro geht, spekulieren Versicherer darauf, dass sich niemand wehrt. „Ein Rechtsstreit lohnt sich in der Regel nur ab einem Betrag von mehreren Tausend Euro“, sagt Arndt Tetzlaff von SKW Rechtsanwälte in Berlin. Oft reiche es, wenn der Versicherte oder sein Anwalt beim Versicherer wegen einer gekürzten Abrechnung schriftlich nachhakt. Alternativ könnten Versicherte den Ombudsmann der PKV einschalten.

Um spätere Streitigkeiten um Abrechnungen zu vermeiden, rät Patientenberaterin Storf bei teuren Behandlungen den Kostenvoranschlag des Arztes vorab von der Krankenversicherung prüfen zu lassen. Melde die PKV Bedenken an, sollte der Arzt nachbessern.

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