845 Tarife im Vergleich Die beste private Krankenversicherung

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Worüber sich Privatversicherte beschweren Quelle: BaFin; PKV-Ombudsmann

Nach dem BGH-Urteil änderten die PKV-Anbieter flugs ihre Tarifklauseln für Neuverträge. "Einige Versicherungen haben sogar versucht, bestehende Verträge einseitig zu ändern, obwohl dies rechtlich unzulässig ist", sagt Anwalt Bluhm.

Wenn Vertragsänderungen nicht funktionieren, suchen Versicherungen nach einem juristischen Hebel, um sich von zu teuer gewordenen Privatpatienten zu trennen. Wie schnell das geht, musste Beate Friesike aus dem niederrheinischen Neukirchen-Vluyn erfahren. Gleich zwei Mal verlor die im Dezember vergangenen Jahres verstorbene Hausfrau den Versicherungsschutz.

Die erste Kündigung kam 2009, als sie bei der Halleschen versichert war. Zuvor war sie laut Diagnose ihrer Ärzte an Rheuma erkrankt. Sechs Wochen musste sie in einer Rheuma-Klinik verbringen. Die Hallesche kündigte im November den Vertrag, unter anderem, weil sie eine Pollenallergie verschwiegen hätte. "Wir haben dem Makler die Allergie gemeldet, der hat jedoch die Vorerkrankung als unerheblich abgetan", sagt Witwer Knut Friesike heute.

Der 53-jährige Maschinenbauingenieur organisierte seiner Frau zum 1. Januar 2010 eine neue Police bei der Barmenia. Im Januar musste Beate Friesike erneut ins Krankenhaus. Die Ärzte stellten fest, dass sie an Krebs litt, nicht an Rheuma.

Selber Anbieter, Neuer Tarif

Als die Barmenia herausfand, dass Beate Friesike im November und Dezember 2009 mehrere Wochen nicht versichert war, kündigte sie den Vertrag. "Der Vermittler hat davon gewusst und dies offensichtlich nicht gemeldet", beteuert Friesike. Erst nach einer Beschwerde des Bundes der Versicherten gab die Barmenia nach und nahm die Kündigung zurück.

Versicherte, deren Prämien durch die Decke gehen, können in einen günstigeren Tarif ihres Anbieters wechseln. Problemlos ist der Wechsel in einen Tarif, der gleiche oder geringere Leistungen anbietet. Dann darf der Versicherer keine erneute Gesundheitsprüfung verlangen und keinen Risikozuschlag erheben.

Schwieriger wird es, wenn der neue Tarif zwar insgesamt weniger Leistungen enthält, aber in einzelnen Punkten mehr bietet als der alte. Dann droht eine erneute Gesundheitsprüfung mit möglichem Risikozuschlag. Dieser lässt sich aber umgehen, indem der Versicherte auf die zusätzliche Leistung verzichtet. Wenn diese medizinisch nicht ins Gewicht fällt, wie zum Beispiel Behandlungen beim Heilpraktiker, sollte dies problemlos möglich sein.

Auch Peter Knipprath hatte versucht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Sein Versicherer machte ihm zwei Alternativangebote, die ihm 112,16 Euro oder 73,17 Euro monatlich ersparen sollten. Doch beide überzeugten den Unternehmer nicht: "Ich hätte auf das Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus verzichten müssen, zudem hätte die Versicherung deutlich weniger bei ambulanten ärztlichen Leistungen erstattet." Die Abschläge bei den Leistungen fielen für ihn stärker ins Gewicht als die eingesparte Prämie.

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