„Wenn wir frei werdende Mittel neu anlegen, stellen wir verstärkt fest, dass sich die Auswahl an festverzinslichen Wertpapieren immer weiter einengt, da die EZB nach Staatsanleihen nun demnächst auch Unternehmensanleihen aufkauft“, sagt auch Ewald Stephan, Mitglied des Vorstands bei der Pensionskasse VERKA der Evangelischen Kirche.
Bei der kirchlichen Versorgungseinrichtung verschärft eine ungünstige demografische Situation die Lage. Sie findet kaum neue Versicherte, da sich junge Leute immer weniger für den Beruf des Pfarrers interessieren. Neue Versicherte erhalten seit 2015 nur noch einen Garantiezins von 0,5 Prozent – im Gegensatz zu 3,5 Prozent bei der älteren Generation. Mit dieser Maßnahme könnte die VERKA die Niedrigzinsphase zehn Jahre durchhalten.
Die Pensionskasse des staatlichen Fernsehsenders ZDF mit rund 7400 Mitgliedern etwa ist für die kommenden fünf Jahre zwar gut gewappnet, was aber auch daran liegt, dass sie die Versorgungszusagen und die Verzinsung für neu eintretende Mitarbeiter kontinuierlich reduziert hat. Derzeit wird der 2014 gekündigte Versorgungstarifvertrag neu verhandelt, zu erwarten seien „weitere Anstrengungen“, sprich Absenkungen der Zusagen und Verzinsung.
Kein Rechtsanspruch auf Nachschüsse
Freie Mitarbeiter von Rundfunk- und TV-Sendern müssen sogar ohne garantierte Verzinsung auskommen, damit will ihre Pensionskasse Beitragskürzungen und Nachschüsse für die Träger verhindern. Die Versicherten haben also keine verlässliche Zusage einer festen Verzinsung ihres eingezahlten Kapitals mehr. Ihre Rendite richtet sich dann allein nach den jährlich erzielten Überschüssen.
Die Versorgungskasse für Bauarbeiter hat zum Januar 2016 einen neuen Tarif eingeführt, der nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Ältere Versicherte konnten sich immerhin noch auf 2,25 Prozent verlassen.
Mit geringerer Verzinsung verhindern viele Kassen steigende Beiträge, gekürzte Leistungen oder Nachschüsse durch die Träger. Dieser Ausweg steht Kassen nicht zur Verfügung, die keine neuen Versicherten mehr hinzugewinnen. Das betreffe Versorgungseinrichtungen von abgewickelten Unternehmen oder aussterbenden Berufen, ist in Finanz- und Aufsichtskreisen zu vernehmen. Bei ihnen versucht die BaFin die Träger zu Nachschüssen zu bewegen. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch, so dass dann nur noch Leistungskürzungen für die Versicherten bleiben.
Noch düsterer sieht es bei Kassen aus, bei denen gar keine neuen Mitglieder nachkommen – etwa weil das Unternehmen untergegangen ist. Beispiele sind das bayerische Stahlwerk Maxhütte oder Anlagenbauer Babcock Borsig. Dessen Kasse will als Gegenmaßnahme neue Versicherte im freien Markt auch außerhalb der ursprünglichen Branche anwerben, wartet aber noch auf die Genehmigung der Finanzaufsicht.