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Altersvorsorge und Steuern: Wie wird die Rente künftig besteuert?

von Niklas Hoyer

Fiskus ante portas: Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden immer geringer besteuert. Dafür kassiert der Staat künftig im Alter höhere Steuern.

Auf die staatliche Rente Quelle: dpa
Auf die staatliche Rente werden immer höhere Steuern erhoben Quelle: dpa

Gesetzliche RenteDie Rentenbeiträge im Erwerbsleben werden zunehmend von der Steuer befreit, dafür fällt auf spätere Renten Steuer an. Bis zum Grundfreibetrag von 7664 Euro im Jahr (Ehepaare 15.328 Euro) bleibt der Fiskus außen vor. Für Neu-Rentner liegt der steuerpflichtige Anteil aktuell bei 58 Prozent. Bis 2040 steigt er auf 100 Prozent.

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Betriebliche AltersvorsorgeAuf die Beiträge zahlen Arbeitnehmer keine Steuern. Dafür müssen auf Betriebsrenten später Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.

Kapital-LebensversicherungWer seit 2005 eine Police abgeschlossen hat, zahlt auf die Differenz aus Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen später Steuern. Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und der Versicherte älter als 60 Jahre ist, fällt nur auf die Hälfte dieses Wertes Steuer an. Einmalzahlungen aus vor 2005 abgeschlossenen Verträge sind hingegen in aller Regel steuerfrei.

Private RentenversicherungSteuern fallen nur auf einen Teil der Rente an, den Ertragsanteil. Der steuerpflichtige Anteil sinkt mit dem Alter des Rentenbeginns. Wer mit 65 oder 66 seine erste Rente erhält, muss 18 Prozent der Zahlung individuell versteuern.



FondssparpläneSowohl Ausschüttungen als auch Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Ausnahme: Kursgewinne aus vor 2009 erworbenen Fondsanteilen bleiben bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei.

BanksparpläneSparer müssen die Zinser- träge jedes Jahr nach den Regeln der Abgeltungsteuer versteuern.

Riester-ProdukteRiester-Sparer können bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro, von der Steuer absetzen. Vom Steuerbonus werden die staatlichen Zulagen abgezogen. Auf die Riester-Rente fallen später Steuern, aber keine Sozialabgaben an.

Rürup-RenteDie Sparbeiträge von maximal 20.000 Euro im Jahr sind derzeit zu 68 Prozent steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil steigt, von 2025 an können die kompletten Sparbeiträge abgesetzt werden. Die Rentenzahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Anders als bei Riester und analog zur gesetzlichen Rente fallen Steuern aber erst ab 2040 auf die komplette Rentenzahlung an.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 18.08.2009, 19:39 UhrAnonymer Benutzer: Besserverdiener

    Der eigentliche Diebstahl durch den Staat ist die Versteuerung von Erträgen von bereits im Vorfeld versteuertem Einkommen. Würde ich dieses Geld (inkl. Zinsen) frühzeitig verjubeln, könnte ich die Hand aufhalten und mich in die sozial Hängematte legen. Sorge ich vor, werde ich besteuert, d.h. bestraft.

    Doch die größte Hinterfotzigkeit ist die nachgelagerte besteuerung von privaten Altersvorsorgemaßnahmen, die aus dem (versteuerten) Netto-Arbeitseinkommen generiert werden; insbesondere abseits der Riester- u.a. halsabschneiderischen Maßnahmen der Regierungs-/Versicherungs-/bankwirtschaftskungelei.
    So werden wir per Gesetz in die Altersarmut getrieben, wozu bspw. auch die beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung beitragen, die mich unter der Zielstellung, meinen Lebensstandard halten zu wollen, in Vorsorgemaßnahmen zwingen (wollen), die ich gar nicht will. Tue ich dies nicht (Riester & Co.), kaufe also fleißig Aktien, Fonds, Anleihen etc. kann ich zwar weitaus mehr Vermögen erzielen. Doch darüber freut sich außer dem Fiskus dann leider auch niemand mehr im Alter.
    DAS, liebe Sparer und Nicht-Hartz4-Empfänger (Wer will, darf sich auch Leistungsträger, vulgo : Nettozahler nennen.), ist der eigentliche Sklandal !

  • 19.05.2009, 11:40 UhrAnonymer Benutzer: zarromanowski

    schon versteuertes Einkommen, das für die private Altersvorsorge in Finanzanlagen einbezahlt wird, wird wieder und wieder besteuert - das ist der eigentliche SKANDAL in diesem Land. Einkommmen, das aus abhängiger beschäftigung stammt und NACHWEiSLiCH für die private Altersvorsorge bestimmt ist - muß bis zum Lebensende steuer- und pfändungsfrei sein - dies wäre auch ein großer Schritt in Richtung, Verhütung von Altersarmut. Keine der etablierten Parteien spricht über diese himmelschreiende soziale Ungerechtigkeit, mir scheinen die Figuren in SPD diesbezüglich immer asozialer zu werden.

  • 19.05.2009, 11:31 UhrAnonymer Benutzer: Dominik

    @Tralala, Dithie: Der erste Satz hier heißt "Die Rentenbeiträge im Erwerbsleben werden zunehmend von der Steuer befreit" - von einer Doppelbesteuerung kann also keine Rede sein. Trotzdem sollte jeder (Jüngere) diese belastung im Alter auf dem Radar haben.

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