Sparen fürs Alter klingt leichter als es ist. Die Minizinsen an den Anlagemärkten machen es nicht einfacher; wer eine Rendite oberhalb der Inflationsrate erwirtschaften möchte, muss sich ziemlich ins Zeug legen. Gemeinsam ist vieles leichter – aber gilt das auch für die Altersvorsorge? Ist es für Paare leichter, etwas fürs Alter zurückzulegen?
Immerhin ist die Wahl der passenden Anlageform immer eine Wette auf die Zukunft. Rechne ich damit, dass die Zinsen lange niedrig bleiben, bekommt möglicherweise die Immobilie den Vorzug gegenüber der Riester-Rente. Steigt bei der gemeinsamen Vorsorge die Wahrscheinlichkeit, mit der Wette richtig zu liegen?
Rheingold, ein Institut für Markt- und Medienanalysen, hat im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) das Vorsorgeverhalten von Paaren untersucht. Demnach sprechen sich die meisten dabei ab – Konflikte und Unstimmigkeiten gibt es eher selten. Gerade weil das Thema Altersvorsorge so verunsichernd sei, so die Forscher. Trotzdem sei das individuelle Vorgehen Typsache, so die Forscher – egal ob als Single angelegt wird, oder als Ehepartner. Und über die grobe Richtung des Sparens sollten sich Partner einig sein, sonst kommt es schnell zum Streit. Will einer das Haus schnell abbezahlen, während der andere lieber Luxus-Schuhe shoppt, geht die gemeinsame Finanzplanung schnell nach hinten los.
Besonders wichtig für die gemeinsame Vorsorge ist die Auseinandersetzung mit dem Ernstfall. Was passiert bei Trennung, Scheidung oder Tod? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorsorge für Zwei:
Wie viele Konten?
Noch bevor Geld fürs Alter zurückgelegt werden kann, müssen sich Paare entscheiden, wie sie ihren gemeinsamen Haushalt bezahlen wollen. Dabei gibt es unterschiedliche Konzepte. Während einige nur ein einziges gemeinsames Konto haben, hat in anderen Haushalten jeder sein eigenes Bankkonto. Viele haben getrennte Konten, teilen sich aber gleichzeitig ein gemeinsames für regelmäßige Ausgaben wie Nebenkosten. Experten warnen vor einem einzigen gemeinsamen Konto. Das empfehle sich nur bei ähnlichen Einnahmen und Ausgaben. Ansonsten käme es oft zum Streit, wenn einer chronisch mehr ausgebe als der andere. Für eigene Ausgaben raten Anlageexperten daher zu einem eigenen Konto. Das gilt sowohl für Verheiratete als auch für ledige Paare. Laut einer Umfrage der Sparkassen haben Eheleute eher eine gemeinsame Kasse als Unverheiratete. Immerhin ein Viertel der Ledigen gab an, getrennte Kassen zu haben, bei den Verheirateten waren es nur fünf Prozent. Letztlich muss hier jedes Paar für sich selber die beste Lösung finden. Es macht allerdings Sinn, die Frage zu klären, bevor die erste gemeinsame Wohnung bezogen wird. Außerdem sollte im Todes- oder Krankheitsfall jeder über das Konto des anderen verfügen können, die entsprechenden Vollmachten sind also Pflicht.
Das große Ganze betrachten
Welche Fehler machen Paare bei der Vorsorge?
"Grundsätzlich können Paare bei der Altersvorsorge die gleichen Fehler machen wie Singles", sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Unpassende Verträge würden unterzeichnet oder zu teure Produkte ausgewählt. Oft sparen Paare auch einfach nebeneinander her. Dabei lohnt es oft, sich miteinander anzustimmen. So kann das Risiko breiter gestreut werden, beispielsweise indem nicht beide in denselben Fonds investieren. "Insbesondere wenn sie verheiratet sind, sollten Paare ihre gemeinsame Rentenlücke berechnen und entsprechend privat vorsorgen", rät Honorarberaterin Stefanie Kühn aus Grafing. Selbst wenn einzelne Verträge nur einem Partner gehörten, sollte das große Ganze immer gemeinschaftlich betrachtet werden. Das wird umso wichtiger, wenn einer der Partner nur Teilzeit arbeitet oder beispielsweise wegen der gemeinsamen Kinder ganz zu Hause ist. Geht es um die Lücke, müssen sich Paare auch über ihre Ansprüche austauschen. Wollen sie einen ruhigen Lebensabend verbringen, oder träumen sie davon, im Alter noch mal die Welt zu entdecken und viel zu reisen.
Der größte Fehler bei der gemeinsamen Altersvorsorge besteht allerdings darin, sich nicht mit der Frage zu beschäftigen, was im Fall des Todes eines Partners passiert. Dieses Szenario wird umso wichtiger, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Grundsätzlich hilft eine Risikolebensversicherung gegen finanzielle Probleme nach dem Tod des Partners. Aber auch bei der Altersvorsorge muss das Szenario bedacht werden.
Wie sorgt man für den Tod eines Partners vor?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn jeder zunächst seine eigene Altersvorsorge-Rechnung aufmacht. Ein Blick auf den Rentenbescheid zeigt, wie groß der Bedarf für private Vorsorge vermutlich sein wird. Insbesondere bei Familien mit Kindern oder Paaren, in denen einer deutlich mehr verdient als der andere, muss aber der Todesfall abgesichert sein.
Grundsätzlich ist die Lage für Verheiratete etwas einfacher. Stirbt der Ehepartner und hat mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. War das Paar nur verlobt, wird die Rente nicht gezahlt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dagegen normalerweise das, was für Ehepaare auch gilt. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der Rente. Hat der Hinterbliebene zusätzlich ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet. Egal ob gesetzliche oder private Rente, Paare müssen eine klare Hinterbliebenenregelung treffen. "Fehlt eine solche Vereinbarung, kommen zu den emotionalen Sorgen nach dem Tod des Partners sehr schnell finanzielle dazu", sagt Oelmann.
Verheiratete Paare sind im Vorteil
Wo profitieren Verheiratete noch?
Nicht nur bei der Witwenrente, auch bei der Riester-Rente sind Verheiratete gegenüber ledigen Paaren klar im Vorteil. Stirbt der Ehepartner während der Sparphase seiner staatlich geförderten Rentenversicherung, kann das Kapital auf den Ehemann oder die Ehefrau übertragen werden. "Bei einem unverheirateten Paar ist die schädliche Auflösung des Vertrags dagegen nicht zu umgehen", sagt Verbraucherschützerin Oelmann.
Bei Ehepaaren mit Kindern kommt bei Riesterverträgen noch die Kinderzulage hinzu. Normalerweise wird die dem Elternteil angerechnet, welches auch das Kindergeld bekommt. In der Regel ist das die Mutter. Mit der Kinderzulage, immerhin jährlich 300 Euro pro Kind, erwirbt die Mutter dann einen höheren Rentenanspruch. "Das kann eine Art Ausgleich für geringere Ansprüche aufgrund der Kindererziehungszeiten sein", sagt Oelmann. Denn durch Teilzeitarbeit verringern sich die Rentenansprüche deutlich, dass muss in die Berechnung der gemeinsamen Rentenlücke mit einfließen.
Hinzu kommen die üblichen steuerlichen Bonbons wie das Ehegattensplitting.
Was passiert bei einer gemeinsamen Immobilie?
Wer gemeinsam eine Immobilie kauft oder baut, muss vor allem auf die Formalitäten achten – das gilt insbesondere für Unverheiratete. "Wichtig ist, dass beide Beteiligten im Grundbuch stehen", sagt Honorarberaterin Kühn. In der Regel achten Paare aber darauf, wenn beide investieren und das Darlehen gemeinsam tilgen. "Bei unverheirateten Paaren steht im Ernstfall der, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, erst einmal im Regen", warnt Oelmann. Bei Verheirateten ist das wiederum anders. Im Fall einer Scheidung sorgt der sogenannte Zugewinnausgleich dafür, dass auch der Ehepartner berücksichtigt wird. Wurde ein Ehevertrag geschlossen, wird der Verbleib des Hauses in der Regel dort geregelt.
Was ist Rentensplitting und wie funktioniert es?
Als Rentensplitting wird der Anspruch bezeichnet, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zwischen den Ehepartnern zu teilen. Möglich ist das nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Allerdings gibt es diese Option erst für Paare, die nach 2001 geheiratet haben oder wenn beide später als 1961 geboren sind. Wer sich für Rentensplitting entscheidet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente. "Ob Rentensplitting in Zukunft an Bedeutung gewinnt, ist auch eine Rechenaufgabe", sagt Oelmann. Betroffene müssten sich überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Partner den anderen für einen längeren Zeitraum überlebt. Außerdem müsse berechnet werden, wie hoch der Unterschied ist zwischen der konventionellen Lösung mit Witwenrente und der neuen Lösung beim Rentensplitting.