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Auf und davon: Wie man der Heimat kündigt

von Annika Williamson Quelle: Handelsblatt Online

Egal ob Abenteuer oder neuer Job – viele Deutsche zieht es irgendwann in die Ferne. Doch wer vom Auswandern träumt, vergisst oft die vielen Hindernisse. Woran man denken muss, und wo man sich nicht linken lassen sollte.

Wer der Heimat den Rücken kehrt, muss sich auf viel Bürokratie einstellen. Quelle: picture-alliance
Wer der Heimat den Rücken kehrt, muss sich auf viel Bürokratie einstellen. Quelle: picture-alliance

CharlotteWie sehr man mit Abos, Mitgliedschaften und Verträgen aller Art an einen Ort gebunden ist, merkt man oft erst, wenn man der alten Heimat den Rücken kehren will. Sich aus diesen Fesseln zu befreien, erfordert viel Planung und Geduld.

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Zwar passen die Gesetzgeber in Deutschland und der Europäischen Union ihre Gesetze zunehmend an eine mobile Gesellschaft an. Trotzdem müssen Auswanderer mit einem Durcheinander an Regelungen rechnen. Ein nicht gekündigter Vertrag kann im besten Fall auch im Ausland nützlich sein, kostet in den meisten Fällen jedoch unnötig Geld, und ist im schlimmsten Fall sogar gesetzeswidrig.

Verträge, die bei verpasster Kündigungsfrist teuer werden

Meist gibt ein Umzug ins Ausland kein Recht, einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Die Bedingungen für eine Sonderkündigung sind von Fall zu Fall verschieden, doch der rechtliche Grundsatz lautet: „Vertrag ist Vertrag“. Es kann also passieren, dass man die monatlichen Beiträge für das Fitnessstudio so lange weiter berappen muss, wie man es bei der Anmeldung versprochen hat.

Lange vorausplanen ist daher die beste Devise, wer das versäumt hat, kann meist nur auf eine Kulanzentscheidung hoffen. Um den Schriftverkehr bei der Kündigung von Verträgen und Mitgliedschaften zu reduzieren, sollte man allen Schreiben einen Nachweis für den Umzug ins Ausland beilegen – eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt oder ein anderes verlässliches Dokument.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist damit vollends zufrieden und berechnet frühestens zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung eingegangen ist, zum letzten Mal die Beitragsgebühr.

Schwieriger war es bis vor kurzem bei Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträgen. Diese gehören häufig mit zu den teuersten Verträgen, die der Verbraucher monatlich bezahlt. Viele sind nur alle zwei Jahre kündbar, was die immer mobileren Kunden in den vergangenen Jahren zunehmend verärgert hat.

Der Gesetzgeber hat darauf mit einer neuen Regelung reagiert, die im Mai in Kraft getreten ist. Im neuen Telekommunikationsgesetz heißt es, dass ein Vertrag beendet werden kann, wenn das Unternehmen die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. „Da hiesige Firmen nur im Inland ein eigenes Mobilfunknetz betreiben und bei Auslandsgesprächen die Netze der dortigen Anbieter nutzen (Roaming), dürfte regelmäßig die Kündigung greifen“, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Handyverträgen.


Vom Telekomanbieter nicht linken lassen

T-Mobile zum Beispiel verlangt in manchen Fällen einen neuen Mobilfunkvertrag bei einem ausländischen Anbieter als Nachweis für den Umzug. Vodafone streitet komplett ab, dass sich aus dem neuen Telekommunikationsgesetz ein Kündigungsrecht ergibt: „Hier ist alles wie gehabt: Der Umzug in das Ausland löst kein Sonderkündigungsrecht aus“, sagt Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken dem Handelsblatt. „Nichtsdestotrotz empfehle ich, das Gespräch mit unserem Kundenservice zu suchen. Wir werden entsprechende Anfragen prüfen und wenn möglich kulant regeln.“

Von solchen Einwänden sollte sich der Auswanderer aber nicht verunsichern lassen. „Der Bundesgerichtshof hatte zwar zuvor entschieden, dass es in diesem Fall kein Kündigungsrecht gibt. „Doch hier hat eine 180-Grad-Wendung stattgefunden“, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale. „Das Gesetz gilt jedoch nur für Telekommunikationsdienste und lässt sich nicht auf andere Verträge übertragen“, fügt Bradler hinzu.

Auch ihre Versicherungspolicen sollten Auswanderer unter die Lupe nehmen. Ob es sich lohnt, die Privathaftpflichtversicherungen zu kündigen, hängt vom Vertrag und von der Dauer des Auslandsaufenthaltes ab. Manche Versicherer bieten im gesamten EU-Ausland dauerhaft Schutz und in anderen Ländern für einen begrenzten Zeitraum – meist zwischen ein und drei Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Der Direktversicherer Asstel zum Beispiel gewährt seinen Kunden hingegen ein tägliches Kündigungsrecht.

Auch die Kündigung beim Strom-, Wasser- und Abfallversorger sollte man nicht vergessen. Außerdem muss man die Kinder von der Schule oder dem Kindergarten abmelden, Versicherungsverträge von der Hausrat- bis zur Kfz-Versicherung beenden und alle Fahrzeuge bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden.

Verträge, die im Ausland noch etwas bringen

Der ADAC bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von Reisediensten an, die auch ein Auswanderer eine Zeitlang noch gut gebrauchen kann. Wer nur bis zu zwei Jahre im Ausland bleiben will, kann über den ADAC eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Besonders nützlich sind jedoch die Kooperationen, die der ADAC mit verschiedenen Automobilclubs in aller Welt hat, wie zum Beispiel mit dem AAA in den USA oder dem Automobilclubverband ARC Europe. Neben Rabatten auf Hotelzimmer und Mietautos deckt die ADAC-Mitgliedschaft in einigen Ländern auch die Hilfe ab, wenn man sich aus dem Auto aussperrt oder fernab einer Tankstelle das Benzin ausgeht. Dienstleister ist in dem Fall der örtliche Automobilclub.

Ist es dann doch Zeit, aus dem ADAC auszutreten, sollte man genau auf die Fristen schauen: Die Mitgliedschaft verlängert sich in der Regel jährlich und ist erst wieder zum nächsten Verlängerungstermin kündbar.

Schwierig wird oft die Kündigung von Zeitungsabonnements: Hat sich ein Auswanderer für eine teure Prämie zu einem Zweijahresabo einer Zeitschrift verpflichtet, das noch lange nach dem Umzug weiterläuft, muss er nicht gleich die Portokosten für die Sendung ins Ausland drauflegen. Die meisten Medien bieten ihre Druckprodukte für Abonnenten auch in digitaler Form an, was im Ausland eine willkommene und oft beruflich notwendige Quelle für Nachrichten aus Deutschland sein kann.


Dies Behördengänge darf man nicht vergessen

Ganz oben auf der Liste der erforderlichen Behördengänge steht für Auswanderer die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Doch nicht alle staatlichen Behörden werden dadurch automatisch über den Wegzug benachrichtigt.

Besonders wichtig ist für Auswanderer die Frage nach der Rente, egal ob sie ihre beruflichen Fähigkeiten in einem anderen Land anwenden oder ihren Ruhestand in einem wärmeren Klima verbringen möchten. Wer im EU-Ausland arbeiten will, kann auch dort Beitragsjahre für die Rente sammeln. Bei der Pensionierung wird zur Errechnung des Rentenanspruchs die geleistete Arbeitszeit aus allen EU-Ländern zusammengezählt.

Jedes Land zahlt dann einen entsprechenden Anteil der Rente. „So entsteht kein finanzieller Nachteil“, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Wer hingegen ins nicht-EU-Ausland zieht, muss sich mit den dortigen Gegebenheiten auseinandersetzen; einheitliche Regeln gibt es hier nicht.

Auswanderer, die ihren Ruhestand an der spanischen Küste oder in einem anderen EU-Land verbringen wollen, bekommen ihre volle Rente auch dorthin überwiesen. „Mit einigen anderen Ländern gibt es Sozialversicherungsabkommen, sodass man dort ebenfalls seine Rente in voller Höhe erhält“, sagt von der Heide. „In allen anderen Ländern bekommt ein Rentner 70 Prozent seines Anspruchs.“

Ein solches Abkommen gibt es laut der DRV mit Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Korea, dem Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei, Tunesien und den USA. „Gleiches wird in Zukunft auch für Indien und Brasilien gelten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bereits unterzeichnet wurden, die aber noch nicht in Kraft getreten sind“, heißt es bei der DRV.

Ein Sonderfall ist die Riesterrente. Ziehen Rentner innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) um, müssen sie die staatliche Riester-Förderung nicht zurückzahlen. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR dürfen Sparer die staatliche Förderung jedoch nicht behalten.


Warum ein deutsches Girokonto sinnvoll ist

Auch der Krankenkasse muss man über seinen Umzug ins Ausland Bescheid geben. Wer seine Arbeitsstelle in Deutschland kündigt, hat unter Umständen einen sogenannten „nachgehenden Leistungsanspruch“. Sofern der Versicherte keine andere Beschäftigung aufnimmt, ist er noch genau einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kostenlos nachversichert, danach wird – sollte man noch in Deutschland sein – auch rückwirkend für den freien Monat wieder ein Beitrag fällig.

Wer von seinem Arbeitgeber für begrenzte Zeit ins Ausland entsendet wird, zahlt einfach weiter Beiträge an seine deutsche Krankenversicherung. Wenn Kosten im Ausland entstehen, tritt der Arbeitgeber in Vorlage und bekommt die Kosten von der Krankenkasse erstattet, die im Inland für diese Behandlung angefallen wären.

Mit vielen Staaten wurden dazu Abkommen geschlossen, damit sich Arbeitnehmer nicht doppelt versichern müssen. „Es ist aber durchaus möglich, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, der Arbeitnehmer aber zusätzlich noch in einem Land ohne Abkommen (zum Beispiel Brasilien) doppelversichert ist“, sagt Kristin Dörr von der IKK Südwest. Die Auslandsabteilung des Spitzenverbandes der Krankenkassen DVKA gibt Auskunft darüber, mit welchen Ländern es ein solches Abkommen gibt.

Nützlich für viele Auswanderer kann es sein, ein Girokonto in Deutschland zu behalten, zum Beispiel für den Fall, dass nach dem Umzug noch Rechnungen zu bezahlen sind. Auch wenn es meistens kein Problem ist, ein Konto zu behalten, ist es trotzdem ratsam, sich bei der Bank zu erkundigen.
Manche Länder fordern, dass Einwanderer ihre ausländischen Konten bei der Steuerbehörde melden, zum Beispiel um Steuerflucht vorzubeugen oder um die Kapitalerträge richtig zu versteuern. Besonders aggressiv sind in den vergangenen Monaten die USA in diesem Bereich vorgegangen.

Sollte man doch einmal vergessen, sich irgendwo abzumelden, gibt es immer noch die Chance, dass man an einen kulanten Mitarbeiter gerät, der die übrige Vertragslaufzeit erlässt – doch verlassen sollte man sich auf diesen Fall nicht. Die meisten Unternehmen wollen mit Kulanz ihre Kunden beschwichtigen und lange halten. Doch Auswanderer sind bekanntlich nirgends zu halten.

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