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01.02.2012

Aufgepasst!: Die Tricks der Krankenversicherer

Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, sollte bei der Wahl des Versicherers und des Tarifs ganz genau hinsehen. Denn oft erwarten den Kunden Fallen - und die können im Zweifel teuer werden.

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Den Rückweg in die Krankenkasse verbauenWer privat versichert ist und als Angestellter unter die Einkommensgrenze von 50.850 Euro fällt, muss aufpassen. Er muss sich dann eigentlich wieder bei einer Krankenkasse gesetzlich versichern. Doch davon gibt es eine Ausnahme: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, darf sich auch mit niedrigem Einkommen als Angestellter weiter privat versichern. Der Haken daran: Die Rückkehr in die Krankenkasse ist damit für alle Zeiten verbaut. Quelle: APN
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Den Rückweg in die Krankenkasse verbauen

Wer privat versichert ist und als Angestellter unter die Einkommensgrenze von 50.850 Euro fällt, muss aufpassen. Er muss sich dann eigentlich wieder bei einer Krankenkasse gesetzlich versichern. Doch davon gibt es eine Ausnahme: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, darf sich auch mit niedrigem Einkommen als Angestellter weiter privat versichern. Der Haken daran: Die Rückkehr in die Krankenkasse ist damit für alle Zeiten verbaut.

Bild: APN
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 10 von 11
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