Den Rückweg in die Krankenkasse verbauen
Wer privat versichert ist und als Angestellter unter die Einkommensgrenze von 50.850 Euro fällt, muss aufpassen. Er muss sich dann eigentlich wieder bei einer Krankenkasse gesetzlich versichern. Doch davon gibt es eine Ausnahme: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, darf sich auch mit niedrigem Einkommen als Angestellter weiter privat versichern. Der Haken daran: Die Rückkehr in die Krankenkasse ist damit für alle Zeiten verbaut.