Ausstieg aus der Lebensversicherung Durchhalten, kündigen oder widerrufen und rückabwickeln?

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Auch bereits gekündigten Verträge prüfen

Außerdem betrifft die Chance zum Widerspruch nicht nur laufende Verträge in der Einzahlungsphase, sondern auch Verträge, die beitragsfrei gestellt wurden sowie Policen, die der Kunde bereits gekündigt hat und für die er den Rückkaufwert erhalten hat. Der Anspruch auf Rückabwicklung erlischt nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg erst drei Jahre nach Widerspruch oder Kündigung des Vertrages. Wer in dieser Zeit noch Ansprüche geltend macht, darf auf eine ordentliche Nachzahlung hoffen.

Grundsätzlich sollten Betroffene ihren Vertrag zunächst von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale anhand der Vertragsunterlagen und Standmitteilungen prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg etwa übernimmt die Auswertung bestehender Verträge schon ab 70 Euro. Von Dienstleistern, die erst eine Gratis-Prüfung anbieten, dann aber einen kostenpflichten Anwalt für die rechtliche Durchsetzung vermitteln, und zudem eine Erfolgsbeteiligung an der erstrittenen Summe verlangen, rät die Verbraucherzentrale allerdings ab. Die anfallenden Kosten seien oftmals sehr hoch und die Dienstleistung ohne großen Nutzen für den Kunden.

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Ein großer Teil der Gelder fließt in Renten. Quelle: dpa
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Im Fall der Versicherungen haben Kunden noch einen Vorteil gegen über den Baukreditkunden mit Widerrufsjoker: Es gibt mehrere höchstrichterliche Urteile dazu, wann eine Widerspruchsbelehrung falsch ist und wie sich das auswirkt. Nicht nur der Bundesgerichtshof, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat schon zugunsten der Verbraucher entschieden. Dadurch ist die rechtliche Durchsetzung leichter möglich als bei Kreditverträgen.

Wann lohnt ein Widerspruch?

Die Verbraucherzentralen prüfen auch, ob sich der Widerspruch lohnt. Denn gerade ältere Verträge haben oft schon einen hohen Wert, denn die in den Anfangsjahren von den Ersparnissen abgezogenen Provisions- und Abschlusskosten fallen nicht mehr ins Gewicht und der Garantiezins ist noch viel höher als bei heute erhältlichen Sparprodukten. Die gesetzlich garantierte Rendite bei Neuverträgen liegt mittlerweile bei nur noch 1,25 Prozent – und wird 2017 sogar auf nur noch 0,9 Prozent fallen. Zwischen 1994 und 2000 lag der Garantiezins noch bei 4,0 Prozent. Die sind heute mit einer sicheren Geldanlage nicht mehr erreichbar.

Gerade Verträge, in die schon viele Jahre eingezahlt wurde, haben oft auch schon ansehnliche Zinserträge und Überschussbeteiligungen angehäuft. Es ist daher im Einzelfall auszurechnen, ob sich der Widerspruch gegenüber Weiterlaufen des Vertrags überhaupt rechnet. Das geht zum Beispiel mit dem WiWo-Renditerechner oder dem Entscheidungshilferechner vom Bund der Versicherten.

Wie viel der Versicherte nach Widerspruch und Rückabwicklung zurückerstattet bekommt, hängt von vielen Faktoren ab und ist mathematisch kompliziert. „Für den Laien ist es kaum möglich, das selbst auszurechnen. Zum Beispiel müssen die Beitragsanteile für den enthaltenen Risikoschutz herausgerechnet werden“, sagt Kleinlein. „Insbesondere auch die Berechnung der Nutzungsentschädigung, die der Versicherer bei Rückabwicklung gewähren muss, ist durch die Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt und unterscheidet sich im Einzelfall.“

Attraktiv ist ein Widerspruch vor allem in den ersten Vertragsjahren, weil dann die Abschlusskosten von den eingezahlten Beiträgen bestritten werden und der angesparte Kapitalstock entsprechend gering ausfällt. Wer solch einen Vertrag bereits gekündigt hat, sollte ebenfalls die Möglichkeit des Widerspruchs prüfen – und sich so auch die Abschlusskosten zurückerstatten lassen.

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