Ausstieg aus der Lebensversicherung Durchhalten, kündigen oder widerrufen und rückabwickeln?

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Widerrufsjoker für Lebensversicherungen

Bei Lebens- und Rentenversicherungen geht es ebenfalls um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aus der Zeit von Juli 1994 bis Dezember 2007 – nur das hier nicht vom Widerruf sondern vom Widerspruch die Rede ist. Auch Riester- und Rürup-Rentenverträge können davon betroffen sein. Ist die Belehrung zum Widerspruchsrecht des Vertrags zum Beispiel unklar, enthält falsche Fristen (je nach Vertragsart 14 oder 30 Tage) oder wurden nicht alle Vertragsunterlagen übergeben, beginnt laut Rechtsprechung die Widerspruchsfrist erst gar nicht und der Kunde kann auch viele Jahre später noch vom Vertrag zurücktreten.

Allerdings liegt der Vorteil weniger darin, mit dem Geld eine neue Police zu besseren Konditionen abzuschließen, sondern vielmehr in der alternativen Nutzung des zurückgezahlten Geldes. Im Widerspruchsfall erhält der Versicherte nicht nur die eingezahlten Sparbeiträge sowie Abschluss- und Verwaltungskosten zurückerstattet, sondern als Nutzungsentschädigung – Fachleute nennen das die „gezogene Nutzung“ - auch noch eine Verzinsung des Sparanteils oben drauf.

Dadurch stellt sich der Kunde viel besser als bei einer Kündigung der Police. Wie hoch die Verzinsung ist, hängt seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 allerdings von der Eigenkapitalrendite des Versicherers und der genauen Kalkulation des angesparten Kapitalstocks über die Vertragsjahre ab. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale liegt der Zins zwischen drei und sieben Prozent pro Jahr.

Geld raus, Versicherungsschutz weg

Wer den Vertragsabschluss durch Widerspruch ungeschehen macht, verliert allerdings seinen Versicherungsschutz im Todesfall oder den in der Police mitversicherten Schutz vor Berufsunfähigkeit. Sofern der Schutz vor Tod oder Berufsunfähigkeit unverzichtbar ist, muss er neue Versicherungsverträge abschließen, etwa eine Risikolebensversicherung.

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Dient die Lebens- oder Rentenversicherung primär der Altersvorsorge durch Auszahlung einer lebenslangen Rente, muss der Versicherte zudem abzuwägen, was ihm wichtiger ist: Das eingezahlte Geld auf einen Schlag oder die Chance auf Aufstockung der Rente bis zum Tod. Zumindest für Menschen, die ein hohes Alter erreichen, dürfte die lebenslange Rente einen höheren Wert haben, als die bei Rückabwicklung gezahlte Summe.

Die Gründe für den Widerspruch einer Lebensversicherungspolice sind daher sehr individuell. „Viele Versicherungskunden sind aus ganz unterschiedlichen Motiven unglücklich mit ihrem Vertrag. Oft sind es die Lebensumstände“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die einen wollen zum Beispiel mit den Ersparnissen eine Immobilie finanzieren und brauchen das Geld, andere haben eine fondsgebundene Police, die nicht läuft und hohe Kosten verursacht, oder die Versicherung hat einfach ganz schlechte Werte. Dann ist ein Widerspruch oft günstiger als eine reguläre Kündigung, für die es nur den Rückkaufwert einer Police gibt.“

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