Bei dem bekannten Brettspiel „Monopoly“ gibt es eine Karte, die lautet „Bankirrtum zu Ihren Gunsten“. Der Spieler bekommt dann Geld von der Bank. In der Realität wird diese Karte jedoch nur spärlich ausgespielt, der Kunde profitiert von Bankirrtümern sehr selten.
Öfter kommt es zu Bankirrtümern zu Ungunsten der Kunden. Diese Erfahrung machte Erik W., der seinen Namen nicht in den Medien lesen möchte. Seine Vermutung: Weil die Hausbank eine längst abgelöste Bürgschaft seiner Frau nicht löschte, sank sein Schufa-Score. So heißt der Wert, in dem das Auskunftsunternehmen Schufa die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers zusammenfasst.
Ohne diese testierte Kreditwürdigkeit gab es für W. bei anderen Banken keinen Kredit mehr. Erik W. verlor seine finanzielle Existenz. Ob tatsächlich der Schufa-Score auf falscher Basis zu den Geldnöten führte, lässt sich zwar nicht beweisen. Der Fall zeigt aber ein Dilemma, in das viele Schuldner in Deutschland geraten können.
Wie Sie herausfinden, was Auskunfteien über Sie speichern
Verbraucher rufen die Seite des Betreibers informa risk & fraud prevention (www.informa-irfp.de) auf, auf der sie in der Rubrik „Selbstauskunft und Datenschutz“ ein Formular herunterladen können. Dann müssen sie Namen, Adresse und Geburtsdatum eintragen und das Formular per Post an informa schicken – samt Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Entdecken sie Fehler in der Selbstauskunft, können sich Betroffene entweder an informa oder an den Versicherer wenden, der den Eintrag gemeldet hat. Das gilt auch, wenn Einträge korrekt sind, aber bereits gelöscht sein müssten.
Auf www.meineschufa.de können Interessierte ein Bestellformular für eine „Datenübersicht“ herunterladen, ausfüllen und per Post an die Schufa schicken. Auch hier ist wieder eine Ausweiskopie nötig.
Alternativ ist ein ständiger Online-Zugriff auf die eigenen Schufa-Daten möglich – inklusive sofortiger Info über Neues, etwa Änderungen der Bonität. Das kostet je nachdem, ob es sich um die Service-Varianten Kompakt, Plus oder Premium handelt, zwischen 3,95 und 9,95 Euro pro Monat. Die Registrierung schlägt mit einmalig 9,95 Euro zu Buche.
Die Schufa verspricht, unvollständige, unzutreffende oder veraltete Angaben „kostenlos und umgehend“ zu korrigieren. Dazu sollen sich Verbraucher ans Privatkunden Service Center (Postfach 10 34 41, 50474 Köln) wenden und ihr Anliegen „kurz schriftlich darstellen“, am besten mit Belegen. Die Schufa hakt nach eigenen Angaben meist noch am selben Tag beim Vertragspartner nach, der den Eintrag gemeldet hat.
Die Welt war für W. 2006 noch mehr als in Ordnung. Seine Druckerei warf gute Erträge ab, mit seiner Frau und den beiden Kindern lebte er in einem eigenen Haus. Auch der Unterhalt von zwei Autos stellte kein Problem dar. Die Aussicht auf einen finanziell gut ausgestatteten Ruhestand sorgte für Behaglichkeit. Neun Jahre später sieht Lage der Familie anders aus. Die Firma ist insolvent, das Haus musste versteigert werden. Wie konnte es so weit kommen?
Der Unternehmer beschloss Anfang des Jahres 2006, einen Kredit seiner Volksbank auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Die neue Bank bot ihm bessere Konditionen. Die Ablösung des Darlehens verlief zunächst ohne Probleme. Die Volksbank bestätigte die Ablösung in einem Schreiben vom 26. Januar 2006: „Das rückständige Darlehen wurde aufgelöst.“
Schufa-Ranking der Bundesländer (Stand: April 2013)
Anteil der Erwachsenen mit mindestens einem negativen Schufa-Eintrag.
Gesamt: 8,8 %
Junge Erwachsene (18-24): 6,6 %
Gesamt: 12,3 %
Junge Erwachsene: 7,9 %
Gesamt: 12 %
Junge Erwachsene: 8,4 %
Gesamt: 10,5 %
Junge Erwachsene: 7,5 %
Gesamt: 10,3 %
Junge Erwachsene: 9,3 %
Gesamt: 9,9 %
Junge Erwachsene: 8,8 %
Gesamt: 9,8 %
Junge Erwachsene: 6,8 %
Gesamt: 9,6 %
Junge Erwachsene: 7,3 %
Gesamt: 9,4 %
Junge Erwachsene: 7,3 %
Gesamt: 9,1 %
Junge Erwachsene: 7,7 %
Gesamt: 8,9%
Junge Erwachsene: 6,9 %
Gesamt: 8,8 %
Junge Erwachsene: 6,8 %
Gesamt: 8,6%
Junge Erwachsene: 6,3 %
Gesamt: 8,3 %
Junge Erwachsene: 7,6 %
Gesamt: 7,9 %
Junge Erwachsene: 6,9 %
Gesamt: 6,9%
Junge Erwachsene: 4,9 %
Gesamt: 6,5 %
Junge Erwachsene: 4,9 %
Auch die Bürgschaft seiner Frau über mehr als 100.000 Euro sei nun „gegenstandslos geworden“. Die Gattin hatte ihre Lebenpolice für den Kredit als Sicherheit verpfändet. Für die Eheleute war die Sache damit erledigt.
Dann kam die Finanz- und Wirtschaftskrise. Und das mittelständische Unternehmen brauchte einen neuen Kredit. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Firma solide gewirtschaftet, die Familie konnte von den Einnahmen ihren Unterhalt bestreiten. Das vorläufige Betriebsergebnis für 2007 beträgt 80.000 Euro.
Den Kredit für seine Firma beantragte der Unternehmer im August 2009 auf einem Internetportal. Die Anfrage wurde abgelehnt. Aus einer von W. angeforderten Schufa-Auskunft aus dem Jahr 2010 geht hervor, dass sein Basisscore noch bei 97 Prozent lag, zwar kein Top-Wert, aber auch kein Score, der es unmöglich macht, bei einer Bank einen Kredit zu bekommen.
Im Clinch mit der Hausbank
Die Lage für die Druckerei wird jedoch immer dramatischer und sie muss im Juni 2010 Insolvenz anmelden. Für Familie wird es zunehmend schwerer, die Kosten für das Haus zu tragen. Im Jahr 2013 stellen die Eheleute bei einer Direktbank einen Kreditantrag für das Haus über 275.000 Euro. Der Antrag wird abgelehnt, ein Mitarbeiter der Bank gibt den Eheleuten den Hinweis, sich eine Schufa-Auskunft einzuholen.
Als die Auskunftei der Bitte der Eheleute nachkommt, werden diese durch die Angaben negativ überrascht. Aus der Schufa-Auskunft der Frau geht hervor, dass die Bürgschaft für den Kredit bei der Volksbank vor sieben Jahre nicht gelöscht wurde, wie von der Bank kommuniziert.
Die Familie wendet sich daraufhin an das Institut und fordert die Bank auf, den Eintrag zu löschen. Im September 2013 bekommt das Ehepaar ein Schreiben der Bank an die Schufa zugeschickt, in der das Institut die Löschung rückdatiert, vom Jahr 2013 auf das Jahr 2006, beantragt. Zu spät: Die Familie konnte keine Kredite auftreiben und verlor ihr Haus.
Jetzt schaltet der Unternehmer einen Anwalt ein. Er möchte Schadenersatz. Dafür, dass die Bank der Schufa falsche Angaben machte. Das Problem: Niemand kann beweisen, dass eben genau diese Panne der Hausbank den Score so verschlechterte, dass die Familie keine Kredite mehr bekommen konnte.
Das liegt an der Arbeitsweise der Schufa. Nach Angaben der Auskunftei sind die gemeldeten Unternehmen verpflichtet, die Vertragsinformationen auf dem aktuellem Stand zu halten. Die Schufa habe aber keinen Einblick in die einzelnen Verträge und stehe nicht in einer Prüfungspflicht, erklärt ein Sprecher.
Ohnehin lässt sich nicht nachweisen ob eine falsche Auskunft zu einem schlechteren Score führt. Denn die Schufa hütet ihre Berechnungsformel wie Coca-Cola das Geheimrezept für die braune Brause. Eine Klägerin unterlag zuletzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH), als sie von der Schufa wissen wollte, wie ihre Score-Formel aussieht. Der BGH urteilte, dass bei der Schufa gelistete Personen
zwar einen Anspruch darauf haben, alle personenbezogenen Daten zu sehen, die in die Scores der Schufa etwa bei Bonitätsbewertungen bei Krediten einfließen. Die „Score-Formel“ bleibt aber als Geschäftsgeheimnis geschützt (BGH VI ZR 156/13).
Und die Schufa-Scores sind ohnehin nur ein Teil des gesamten Bewertungssystems einer Bank. Jedes Institut bewertet seine Kunden auf Basis seines eigenen Rechnungssystems. Je nach Erfahrung, Risikoneigung und Geschäftsstrategie können die Scores der Geldhäuser für ein und denselben Kunden sehr unterschiedlich ausfallen.
Sind Bankkunden also völlig wehrlos, wenn Banker Fehler machen und die Kreditnehmer mögliche Folgen niemals en Detail beweisen können? Diese Frage möchte der Unternehmer aus dem Rheinland, der seine Existenz verlor, zur Not vor Gericht klären. Denn seine Volksbank lehnt Schadensersatzzahlungen ab: Es bestehe „kein haftungsverpflichtendes Verhalten“ heißt es in dem Schreiben an den ehemaligen Kunden.
Die Aussichten vor Gericht
Der Fall ist umso brisanter, als das Institut seinen Fehler gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz aus Nordrhein Westfalen zugibt. Der Rechtsbeistand hatte sich an die Behörde gewandt, um einen möglichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz zu untersuchen. Die Bank erklärt in dem Schreiben an die Behörde, dass die „Löschung der Bürgschaft leider nicht vorgenommen wurde“. Das Geldinstitut schreibt in dem Brief weiter, dass „internen Arbeitsanweisungen“ zufolge „Korrekturen innerhalb eines Monats der Schufa gemeldet werden müssen“.
Der Datenschutz wertet dies als Schuldeingeständnis der Bank und somit einen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Datenschutzgesetz. Das Geldinstitut weigert sich trotzdem. „Wir geben nicht auf, da der Sachverhalt eindeutig ist“, sagt der Unternehmer. „Die Bank muss für Fehler geradestehen. Sie hat uns schließlich durch ihren fahrlässigen Umgang mit den Daten großen finanziellen Schaden zugefügt“, gibt er an. Auf Anfrage von Handelsblatt-Online verwies die Volksbank in der Angelegenheit auf ihr Bankgeheimnis.
Für Nichtjuristen wirkt der Fall merkwürdig. Es gibt ein schriftliches Schuldeingeständnis, aber keine daraus resultierenden Folgen. Ursache und Wirkung können nicht beweiskräftig miteinander verbunden werden. Trotzdem könnte es zu einem Vergleich oder zu einer Entschädigung kommen. Aus rechtlicher Sicht ist der Knackpunkt die sogenannte Kausalität. Obwohl die Bank für die Nichtlöschung verantwortlich ist, sieht sie keinen Nachweis darüber, dass dies der Grund für die prekäre finanzielle Situation der Familie ist.
Und so scheint der Fall vergleichbar mit dem Kirch-Prozess gegen die Deutsche Bank. Ist das Medienimperium aufgrund der Äußerung des damaligen Vorsitzenden der Bank Rolf-E. Breuer insolvent gegangen? Oder wäre dies auch ohne die Aussage passiert? Diese Fragen wurden erst nach einem jahrelangen Verfahren in einem Vergleich geklärt.
Der Anwalt des Unternehmers hofft daher auf einen positiven Ausgang. „Der Fehler der Volksbank lag darin, die Löschung der Bürgschaft nicht an die Schufa weiterzuleiten, daraus entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Boris Wolkowski, Fachanwalt für Bankenrecht aus Mönchengladbach. Ein solcher Fehler stelle eine Pflichtverletzung des Vertrags dar.
Der Anwalt sieht aber die Probleme des Falls: „Das Schwierige ist, diese Pflichtverletzung mit dem bei der Familie entstandenen finanziellen Schaden zu verknüpfen“, erklärt er. „Es gilt jetzt, den konkreten finanziellen Schaden zu erfassen. Ich denke die Erfolgschancen einer Klage sind nicht schlecht. Ich halte aktuell einen Schadensersatz in sechsstelliger Höhe für möglich“, so der Anwalt.
Der Unternehmer hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank. Ein Gang vor Gericht könnte für viele Geschädigte der Banken zu einem Präzedenzfall werden. Er zeigt aber auch: Wer auf die eigene Bonität angewiesen ist, der muss selbst aktiv werden. Die Schufa informiert gratis über die gespeicherten Daten. Falsche Angaben werden umgehend gelöscht, wenn die Bürger Fehler aufdecken.