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Behandlungsfehler: Arzt ohne Haftpflichtversicherung – das ist erlaubt!

von Anke Henrich

Niemand hofft, Opfer eines Behandlungsfehlers zu werden. Aber alle Patienten hoffen, dass das Krankenhaus für den Ernstfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ein Irrtum.

Ein Arzt und seine Arzthelferin behandeln das Bein einer Patientin Quelle: dpa
Im unverhofften Falle eines Behandlungsfehlers rechnen viele Patienten mit einer Schadenersatzzahlung. Doch die Kliniken sind nicht verpflichtet teure Arzthaftpflichtversicherungen abzuschließen. Quelle: dpa

Die eine Sekunde mit der falschen Entscheidung eines Arztes oder einer Krankenschwester kann unfassbar teuer werden. Häufig wird in den Medien über Schadenersatz oder Schmerzenszahlungen berichtet. Tatsächlich sind die Summen, um die es geht, aber häufig um ein vielfaches höher. Nämlich dann, wenn die Klinik auch für die lebenslange Weiterbehandlung und möglichen Verdienstausfall ihres Behandlungsopfers aufkommen muss.

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Weil die Kosten für letztes seit Jahren überproportional steigen, werden auch die Prämien, die für eine Arzthaftpflicht zu bezahlen sind, für die Kliniken immer teurer. So kann sich ein lebenslanger Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler auf 2,8 Millionen Euro summieren.

Das heißt: Die Kliniken rechnen mit doppelt spitzem Bleistift, ob sie sich diese Versicherungspolice leisten wollen oder können.

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Keine Verpflichtung

Denn was kein Patient ahnt: Weder kleine noch große Kliniken sind verpflichtet, eine teure Arzthaftpflichtversicherung abzuschließen. Glaubt die Klinikleitung, Schadenersatzfälle aus der eigenen Kasse zahlen zu können, darf sie auf eine Versicherung verzichten. Oder sie machen es wie das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Im Ernstfall gilt laut dessen Rechtsanwältin Ricarda Wessinghage: „Der Träger des Klinikums ist das Land Hessen, bei großen Schäden haftet neben dem Klinikum dann auch das Land unbeschränkt“.

Also der Steuerzahler.

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