Kommentare zu: Wer wo die Kunden abkassiert

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16 Kommentare
  • 28.10.2009, 15:35 UhrAnonymer Benutzer: Albert Kl.

    Lieber Herr Hoyer, Sie übernehmen unkritisch die Ausdrücke "bankberater", "Versicherungsberater" etc. Das Kernproblem besteht doch gerade darin, daß diese Leute als berater auftreten, tatsächlich aber wie Verkäufer handeln.
    Die WiWo hat doch in zahlreichen Veröffentlichungen nachgewiesen, wie bankkunden mit dem Trick der angeblichen beratung systematisch über den Tisch gezogen werden. Ein besonders abschreckendes beispiel verkörpert die Dresdner bank, die sich als "beraterbank" geriert, obwohl sie letzlich vorrangig nach Maßgabe der erzielbaren innenprovisionen ihren Kunden irgendwelche Fonds, Zertifikate und andere Papiere aufschwätzt und deren Vertrauen mißbraucht.

  • 28.10.2009, 16:49 UhrAnonymer Benutzer: Niklas Hoyer

    Lieber Albert Kl., die begriffe werden so verwendet - ob wir wollen oder nicht. Da in diesem Artikel aber genau von den von ihnen angesprochenen Problemen die Rede ist, sehe ich darin keinesfalls eine unkritische Verwendung. Außerdem ist das von ihnen genannte beispiel "Versicherungsberater" eine Ausnahme - dieser begriff ist gesetzlich geschützt. Versicherungsberater dürfen nicht provisionsbasiert beraten.

  • 29.10.2009, 15:36 UhrAnonymer Benutzer: K. Adams

    ich sehe gar keinen Artikel, nur Werbung für SAP.

  • 29.10.2009, 16:32 UhrAnonymer Benutzer: Steffen D.

    Liebe Leser dieses Artikels,
    im Grunde stimmt das zwar, dennoch ist immer der berater für das was er sagt, tut und empfiehlt verantwortlich.
    in all diesen bereichen wird Geld verdient und das ist auch gut so.
    Ein ehrlicher berater, der seine Kunden lange betreuen möchte, wird auch für eine faire Entlohnung sorgen, ohne den Kunden dabei über den Tisch zu ziehen.
    Leider sind oftmals Provisionsmaximierungsmaßnahmen auf Kosten des Kunden an der Tagesornung.
    Daher mein Tip: Suchen Sie sich einen guten (unabhängigen) berater im Freundeskreis, hier besteht bereits ein Vertrauenvorschuss und der hat seinen Ruf zu verlieren wenn er Mist macht.
    Steffen D. (Versicherungsmakler)

  • 29.10.2009, 18:14 UhrAnonymer Benutzer: Otto

    @Steffen D.: ihre Empfehlung ist gefährlich. Denn: Gerade die fachlich schnellbesohlten berater bzw. Verkäufer der Strukturvertriebe AWD, DVAG usw. werden von ihren brötchengebern angehalten, zunächst ihre Verwandten, Freunde und bekannten abzugrasen und diesen Leuten ihre überteuerten Schrottprodukte aufs Auge zu drücken. Die können dann später eigentlich nur noch auswandern. ich kann nur davor warnen, sich in Gelddingen auf (angebliche) Freunde zu verlassen, solange diese unmittelbar vom Abschluß profitieren.

  • 30.10.2009, 12:15 UhrAnonymer Benutzer: stefan

    ich sehe den Artikel sehr kritisch. die bezeichnung alleine macht noch lange nicht die Qualitlät der beratung aus. Wichtig hierbei ist neben der passenden Ausbildung vor allem, dass auf die echten Wünsche des Kunden hin beraten wird. Und hier kann jeder so oder so gut oder schlecht sein, solange er sein Handwerkszeug beherrscht. ich fordere die Verbraucher auf genauer hin zu sehen und kritisch zu betrachten ob der berater auch wirklich auf ihre bedürfnisse eingeht. Ein Titel oder eine bezeichnung hat noch niemals jemanden abgehalten einen über den Tisch zu ziehen.

  • 30.10.2009, 12:58 UhrAnonymer Benutzer: Niklas Hoyer

    @stefan: Eine bezeichnung macht nicht die Qualität der beratung aus. Da haben Sie Recht. Doch wer weiß, wie ein berater entlohnt wird, kann sich eventuelle Anreizprobleme bewusst machen. Die Honorarberatung bietet in dieser Hinsicht Vorteile, da die Entlohnung von den einzelnen Produkten abgekoppelt wird.

  • 30.10.2009, 13:13 UhrAnonymer Benutzer: Holzmichl

    Wenn man sich einmal vor Augen führt, dass wir seit mindestens 50 Jahren von Versicherungsvertetern und bankberatern, die mit Provision entlohnt werden, beraten werden drängt sich unweigerlich eine Frage auf:
    Was ist eigentlich plötzlich so falsch daran? Wurden diese berater erst jetzt so schäbig und gierig,oder waren die das schon immer?
    Nachlesbar ist,dass in den letzten 10 Jahren etwa der Trend einsetzt, die erfolgsabhängige Provisionszahlung zu geisseln.

    Das lässt Spekulationen zu.


    Viele Grüße


    Holzmichl

  • 30.10.2009, 15:32 UhrAnonymer Benutzer: Salazar

    @K.Adams den Hinweis auf SAP versteh ich nicht.

  • 30.10.2009, 19:57 UhrAnonymer Benutzer: Reinhard

    V e r s i c h e r u n g s v e r t r a g s g e s e t z
    § 59 begriffsbestimmungen

    (1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.

    (2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

    (3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.

    (4) Ver­si­che­rungs­be­ra­ter im Sinn die­ses Ge­set­zes ist, wer ge­werbs­mä­ßig Drit­te bei der Ver­ein­ba­rung, Än­de­rung oder Prü­fung von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen oder bei der Wahr­neh­mung von An­sprü­chen aus Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen im Ver­si­che­rungs­fall berät oder ge­gen­über dem Ver­si­che­rer au­ßer­ge­richt­lich ver­tritt, ohne von einem Ver­si­che­rer einen wirt­schaft­li­chen Vor­teil zu er­hal­ten oder in an­de­rer Weise von ihm ab­hän­gig zu sein.

    Fazit: Nur Makler (§59 Abs 3) u. Versicherungsberater (§ 59 Abs 4)
    arbeiten für den Kunden und sind unabhängig. "bankberater gibt es nicht, das sind Verkäufer. Jeder Makler hat diverse gesetzliche Vorschriften zu beachten, seine Qualifikation nachgewiesen und begründet und dokumentiert seinen Rat . Das Makler für seine Arbeit entlohnt werden muss ist wohl selbstverständlich und in keiner Weise verwerflich.
    Übrigens: Wer den Gesetzestext des § 59 VVG nicht gleich verstanden hat, bitte nochmals lesen.

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