Berufsunfähigkeit Wann Versicherer die BU-Rente verweigern

Versicherungen zahlen einer Studie zufolge bei Berufsunfähigkeit offenbar bereitwilliger, als Kritiker behaupten. Doch ein Großteil der gemeldeten Fälle kommt nie zur Auszahlung. Das liegt auch an den Versicherten selbst.

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Eine Frau sitzt im Rollstuhl Quelle: dapd

Der Ruf der Versicherungen hat in den vergangenen Jahren nach diversen Skandalen, steigenden Beiträgen und öffentlich - auch von der WirtschaftsWoche - kritisierter schwacher Zahlungsmoral im Leistungsfall gelitten. Eine neue Untersuchung kommt nun zu dem Ergebnis, die Leistungsbereitschaft und Kundenfreundlichkeit gerade im vielfach kritisierten Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung sei deutlich besser, als gemeinhin unterstellt wird.

Franke & Bornberg hat sich in diesem Jahr den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der anhaltenden Kritik genauer angeschaut als in den Vorjahren. Das Ergebnis überrascht nicht nur Kritiker der Versicherungsbranche. Demnach leisten die Versicherungen im Falle eintretender Berufsunfähigkeit (BU) bereitwilliger und schneller als angenommen. Nur selten kommt es hingegen zu zeitraubenden Gutachter-Beauftragungen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen. "Nach unseren Erkenntnissen lässt sich nicht behaupten, die Versicherer würden in der Praxis nie zahlen oder Leistungen systematisch verweigern oder verzögern", sagt Michael Franke, Geschäftsführer des unabhängigen Rating- und Analysehauses Franke & Bornberg. "Was wir aber weiterhin kritisieren, ist die noch immer mangelnde Transparenz in der Branche." So nehmen bislang nur sieben Versicherungsgesellschaften freiwillig an dem Rating ihrer Leistungen durch Franke & Bornberg teil.

Kosten einer Berufsunfähigkeits-Police

Erstmals erhoben wurde auch die Zahl der bemühten Gutachten bei den 700 Fallstichproben, bei denen es im Jahr 2012 erstmals eine Entscheidung über die Bewilligung einer BU-Rente gab. Die Stichprobe wurde so gewählt, dass die Leistung in 75 Prozent der Fälle abgelehnt wurde. In nur 69 Fällen forderten die Versicherungen ein Gutachten an. Hochgerechnet bedeutet dies, das in nur zehn Prozent alle Fälle ein Gutachter hinzugezogen wurde.

Zudem stellte Franke & Bornberg fest, dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die Versicherungen dabei auf Gefälligkeitsgutachten bevorzugter Fachleute zurückgriffen, sondern sich primär an räumlicher Nähe der Gutachter zum Antragsteller und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit orientierten. So kamen auch selten dieselben Gutachter mehrfach zum Einsatz. Weit überwiegend erachteten die Versicherer Gutachten in Fällen psychischer und orthopädischer begründeter Berufsunfähigkeit für notwendig, die als diagnostisch schwierig gelten.

Von den 22.000 Neuanträgen auf BU-Rente aus dem Jahr 2012 erkannten die Versicherer 70 Prozent an, in 30 Prozent der Fälle wurde die Leistung nicht gewährt. 40 Prozent der Fälle, in denen keine BU-Rente gezahlt wurde, gehen dabei auf das Konto der Versicherten selbst, weil sie den obligatorischen - allerdings sehr umfangreichen - Fragebogen nicht ausfüllten oder ihren Antrag zurückzogen. Laut Franke & Bornberg kann es schon deswegen dazu kommen, weil sich die Erkrankung im Antragszeitraum als nicht dauerhaft herausstellt, die Genesung schneller voranschreitet oder die Antragsteller vom Fragenkatalog der Versicherungen schlicht überfordert sind.

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