Für Versicherungsstreitigkeiten gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Während eines Verfahrens vor dem offiziellen Schlichter (Ombudsmann) ruht die Frist. Wie Sie bei Beschwerden richtig vorgehen.
Schritt 1
Ablehnung prüfen lassen
Gehen Sie mit dem Versicherungsschreiben zu einer neutralen Stelle (zum Beispiel Verbraucherzentrale oder Bund der Versicherten) und schildern Sie dort den Sachverhalt.
Schritt 2
Vorstandsbeschwerde
Fühlen Sie sich weiterhin im Recht, richten Sie Ihre Beschwerde an den Abteilungsleiter oder Vorstand der Versicherung. Denn dann muss sich Ihr Sachbearbeiter für seine Entscheidung rechtfertigen.
Schritt 3
Schlichter konsultieren
Geben Sie der Versicherung sechs Wochen Zeit für eine weitere Entscheidung. Danach können Sie sich an den Ombudsmann (Telefon 0 18 04/22 44 24) oder die Finanzaufsicht BaFin wenden. Beide helfen kostenlos bei Streitigkeiten.
Schritt 4
Rechtsweg
Wenn aller Druck nicht hilft, können Sie nur noch klagen. Wählen Sie dafür aber unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Ohne Rechtsschutzversicherung können Sie eine Prozesskostenfinanzierung nutzen.