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Beschwerden: Wie Versicherte zu ihrem Recht kommen

von Laura de la Motte

Wenn Versicherungen die Leistung verweigern, muss man nicht gleich klein bei geben. Wie Sie sich richtig beschweren und mit welchen Mitteln Sie doch noch zu Ihrem Recht kommen.

Für Versicherungsstreitigkeiten gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Während eines Verfahrens vor dem offiziellen Schlichter (Ombudsmann) ruht die Frist. Wie Sie bei Beschwerden richtig vorgehen.

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Schritt 1

Ablehnung prüfen lassen

Gehen Sie mit dem Versicherungsschreiben zu einer neutralen Stelle (zum Beispiel Verbraucherzentrale oder Bund der Versicherten) und schildern Sie dort den Sachverhalt.

Schritt 2

Vorstandsbeschwerde

Fühlen Sie sich weiterhin im Recht, richten Sie Ihre Beschwerde an den Abteilungsleiter oder Vorstand der Versicherung. Denn dann muss sich Ihr Sachbearbeiter für seine Entscheidung rechtfertigen.

Schritt 3

Schlichter konsultieren

Geben Sie der Versicherung sechs Wochen Zeit für eine weitere Entscheidung. Danach können Sie sich an den Ombudsmann (Telefon 0 18 04/22 44 24) oder die Finanzaufsicht BaFin wenden. Beide helfen kostenlos bei Streitigkeiten.

Schritt 4

Rechtsweg

Wenn aller Druck nicht hilft, können Sie nur noch klagen. Wählen Sie dafür aber unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Ohne Rechtsschutzversicherung können Sie eine Prozesskostenfinanzierung nutzen.

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