Betriebliche Altersversorgung Für die Zukunft mehr Betriebsrente vom Chef

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Arbeitgeberzuschuss, Steuerbonus, Opting-Out

Selbst Gewerkschafter sehen diese Neuerung positiv. Michael Vassiliadis, Chef der IG Bergbau, Chemie, Energie, begrüßte die Einführung einer Zielrente für Unternehmen, die ihre betriebliche Altersvorsorge über Tarifverträge regeln. „Das stärkt nicht nur die Sozialpartnerschaft in Deutschland, es verbessert auch die Chance auf ordentliche Renditen für die Beschäftigten.“ Das sei gerade in der aktuellen Nullzins-Phase von entscheidender Bedeutung.

So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) begrüßen die bAV-Reform im Großen und Ganzen. „Der Wegfall der Garantie einer künftigen Rentenhöhe kann durchaus sinnvoll sein. Die Produktanbieter könnten so womöglich höhere Renditen erzielen. In der Praxis wird sich dann allerdings zeigen müssen, inwieweit die Versicherten daran partizipieren“, sagt BdV-Sprecher Axel Kleinlein. „Die neue Form der Zielrente ist eine Chance für die Produktanbieter, vernünftige und rentable Lösungen jenseits der Versicherungswelt zu entwickeln. Die Umsetzung wird zeigen, ob das gelingt.“

Arbeitgeberzuschuss Pflicht

Ab 2019 müssen Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen bAV-Verträgen nach dem neuen Sozialpartnermodell einen Zuschuss zahlen. Bereits bestehende Verträge aus den Jahren davor sollen bis 2022 umgestellt werden, so dass der Arbeitgeberzuschuss auch hier einfließt. Mindestens 15 Prozent der monatlichen Entgeltumwandlung zahlt dann der Arbeitgeber direkt an die Versorgungseinrichtung. Da eine Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn gezahlt wird und somit innerhalb der Höchstgrenzen keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sparen die Arbeitgeber im Vergleich zu einer gleich hohen Lohnerhöhung ihren Anteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Unter dem Strich ist der Zuschuss keine Belastung für den Arbeitgeber.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Abgabenfreiheit erhöht

Durften Arbeitnehmer bislang höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung per Entgeltumwandlung von der Lohnsteuer befreit in die Betriebsrente einzahlen, so erhöht sich diese Grenze nun auf acht Prozent. Dadurch darf der Arbeitnehmer künftig bis zu 6096 Euro statt wie bisher 3048 Euro im Jahr steuerfrei in seine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Sozialversicherungsbeiträge bleiben dem Sparer allerdings wie bisher nur bis zur jährliche Obergrenze von 3048 Euro erspart.

Steuerbonus zugunsten von Geringverdienern

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 2200 Euro im Monat gelten Arbeitnehmer im BRSG als Geringverdiener. Sie werden besonders gefördert. Die Förderung erhält allerdings der Arbeitgeber: Wenn er zwischen 240 und 480 Euro im Jahr in die bAV seines Mitarbeiters einzahlt, erhält er über Verrechnung mit der vom Arbeitgeber zu zahlenden Lohnsteuer 30 Prozent dieser Summe zurück.

Freibetrag bei Grundsicherung

Gerade Geringverdiener habe bislang kaum Interesse an einer Betriebsrente, da sie angerechnet wird, wenn sie im Rentenalter staatliche Grundsicherung erhalten. Langjähriges Sparen hätte dann keinen positiven Effekt auf das Einkommen im Alter. Künftig bleiben von den Betriebsrenten mindestens 100 Euro, maximal 204,50 Euro unberücksichtigt, was 50 Prozent der Regelbedarfsstufe I entspricht. Das gilt auch beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Erwerbsminderung.

Die Älteren kommen noch gut hin, aber immer mehr Rentenbeitragszahler sind mit ihren Ruhestandsperspektiven unzufrieden. Jetzt gilt es, richtig zu planen und Rentenregelungen optimal auszunutzen.
von Andreas Toller

Opting-Out im Sozialpartnermodell

Einige Gesetzesänderungen betreffen alle Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, andere gelten nur für Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren. Künftig sind tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung mit der sogenannten Opting-Out-Klausel versehen. Das führt dazu, dass der Arbeitnehmer der Einzahlung in eine bAV-Lösung automatisch zustimmt, sofern er sich nicht explizit dagegen ausspricht. Bisher war es umgekehrt: Keine bAV, es sei denn, es wurde explizit gewünscht. Dadurch soll die bAV insgesamt als zweite Säule der Altersvorsorge gestärkt werden.

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