Betriebliche Altersversorgung Für die Zukunft mehr Betriebsrente vom Chef

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Ohne Widerspruch automatisch im Tarifvertrag

Unkritisch sieht der BdV das für Tarifverträge vorgesehene Opting-Out-Verfahren. „Dass Arbeitnehmer so automatisch in die bAV einzahlen, sehen wir leidenschaftslos.“, sagt Kleinlein, macht aber gleich eine Einschränkung. „Letztlich hängt alles davon ab, wie gut das einzelne Altersvorsorgeprodukt ist. Dessen Qualität sollten Arbeitnehmer immer kritisch hinterfragen – und sich bei schlechten Produkten per Opting-Out gegen die bAV-Lösung entscheiden.“

Langes Ringen, guter Kompromiss

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die betriebliche Altersversorgung zwar nicht weniger kompliziert, dafür werden wichtige Fehlanreize beseitigt, nicht zuletzt durch letzte Nachbesserungen aufgrund der Bundestagsdebatten. „Es sind noch viele Baustellen geschlossen worden, ohne wesentliche Kernpunkte wieder zu verwässern“, äußert sich Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba), zufrieden. „Ein Gesetzgebungsverfahren über zweieinhalb Jahre ist ein sehr langer Prozess. Umso erstaunlicher, dass trotz aller Kritik nun das Gesetz verabschiedet wird.“

In Sachsen-Anhalt ist Ihre Rente am meisten wert
Große UnterschiedeRente ist nicht gleich Rente. Je nach Preisgefüge einer bestimmten Region sind 1000 Euro Rente in Deutschland unterschiedlich viel wert. Um bis zu 50 Prozent variiert die Kaufkraft der Ruheständler, das ergab eine Studie des Forschungsunternehmens Prognos im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“. Für die Analyse wurden die Lebenshaltungskosten in insgesamt 402 Landkreisen verglichen. Im Bundesdurchschnitt liegen diese bei 1000 Euro. Der statistische Warenkorb für Lebenshaltungskosten wurde dafür an die Bedürfnisse von Rentnern angepasst. Unter anderem wurden Ausgaben für Ärzte und Medikamente stärker gewichtet. Quelle: dpa
Dom Magdeburg, Sachsen-Anhalt Quelle: dpa
Saarschleife, Saarland Quelle: dpa/dpaweb
Schweriner Schloss, Mecklenburg-Vorpommern Quelle: dapd
Silhouette der Stadt Hannover, Niedersachsen Quelle: dpa
Dom Erfurt, Thüringen Quelle: dpa
Bremer Stadtmusikanten, Bremen Quelle: dpa

„Vor allem von den Freigrenzen bei der Anrechnung auf die Grundsicherung erwarte ich eine starke psychologische Wirkung“, sagt Stiefermann. „Zwar fallen hierzulande nur wenige Menschen in die Grundsicherung, aber Studien haben gezeigt, dass zwischen 20 und 30 Prozent der Bürger Angst davor haben. Diese Menschen müssen nun nicht mehr befürchten, dass ihnen Ersparnisse in der bAV nichts bringen.“

Verschlechterung bei der Sozialversicherungspflicht

Kritisch sieht Kleinlein das Problem der doppelten Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kann es kommen, wenn die Einzahlung aus verbeitragtem Einkommen erfolgt und im Rentenbezug erneut Beiträge fällig werden. „Es ist schon schleierhaft, warum der Gesetzgeber diese Regelung im BRSG nicht überarbeitet hat. Die Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegversicherung kann zu einer eheblichen Belastung der Rentner im Alter führen. Das hätte endlich gelöst werden müssen“, wettert Kleinlein.

Aber offenbar war das politisch nicht gewollt. Tatsächlich haben sich sogar die Gewerkschaften dagegen ausgesprochen, weil sie eine weitere Belastung der Krankenkassen und der Pflegeversicherung fürchteten. Am Ende blieben die betroffenen Altverträge außen vor, und im neuen Modell sind sie für bAV-Beiträge jenseits von von 3048 Euro im Jahr sogar systematisch angelegt.

Die Selbstständigen nehmen weltweit zu, vor allem die Einzelunternehmer ohne Angestellte. Sie tragen allein die Verantwortung für ihre Rente – und ihre Aussichten sind düster. Ein internationaler Vergleich.
von Andreas Toller

Zweimal Kranken- und Pflegeversicherung

Im Prinzip sollen bAV-Beiträge während des Arbeitslebens steuer- und abgabenfrei bleiben, dafür sind die späteren Betriebsrenten zu versteuern und voll sozialversicherungspflichtig. Da aber lediglich der Freibetrag für die Einkommensteuer verdoppelt wurde, dürften diese Fälle nicht seltener werden, im Gegenteil: Wer künftig die höhere Grenze für steuerfreie bAV-Beiträge von acht Prozent (6096 Euro für 2017) ausschöpfen will, muss auf die Hälfte seiner Einzahlungen Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung zahlen - und wird später beim Bezug der Betriebsrente im Alter gleich noch einmal von Kranken- und Pflegeversicherung zur Kasse gebeten.

Zumindest betrifft diese - vom Bundesgerichtshof 2010 abgesegnete - "doppelte Verbeitragung" nicht Geringverdiener, da sie kaum mehr als die abgabenfreien 3048 Euro im Jahr einzahlen.

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bAV wird in Summe attraktiver

In der Summe hat das neue Modell aber deutlich mehr Vorteile als Nachteile und dürfte für viele Arbeitnehmer deutlich attraktiver sein, als das alte. Es winken höhere Renditen, Arbeitgeberzuschüsse, Steuerboni für Geringverdiener und Schonung der Grundsicherung im Alter - alles klare Vorteile des neuen Modells.

Das bisherige bAV-Modell ist damit aber noch nicht tot. „Rentengarantien und Leistungszusagen nach dem bisherigen Modell sind auch weiterhin problemlos möglich, sofern sich die Tarifpartner darauf verständigen“, sagt Stiefermann. „Aber Tarifparteien, die wollen, können mit dem Sozialpartnermodell neue Wege beschreiten. Allerdings werden passende Produkte nicht vom Himmel fallen. Ihre Entwicklung wird noch längere Zeit dauern.“

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