Betriebliche Altersvorsorge Die Vorzüge einer Betriebsrente

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Baustein im Vorsorgemix

Deutsche Anleger bangen um ihr Geld
Wie sehen die deutschen Anleger die Euro-Krise? Worauf setzen sie bei der Altersvorsorge? Zum dritten Mal führte das Gothaer Asset Management in Zusammenarbeit mit der GfK Marktforschung eine repräsentativen Studie durch, die das Anlageverhalten der Deutschen beleuchten sollte. Die Ergebnisse sind zum Teil widersprüchlich. Was wollen die Anleger? Quelle: dpa
Wovor fürchten sich die Anleger am meisten? Die Studie zeigt: Fast die Hälfte (47,3 Prozent) der Bundesbürger sieht die steigende Inflation als größtes Problem an. 34,5 Prozent haben Sorge, dass sie ihren Lebensstandard nicht halten können. Ein Auseinanderbrechen der Währungsunion befürchten lediglich 18 Prozent. Quelle: dpa
Die Sicherheit ihrer Geldanlage hat für die Deutschen nach wie vor höchste Priorität. Für 60,3 Prozent der Befragten ist dieser Aspekt entscheidend, das sind ungefähr genauso viele wie im Vorjahr. Eine möglichst hohe Rendite spielt dagegen nur für 11,4 Prozent der Bürger eine vorrangige Rolle. Quelle: dpa
Laut Umfrage war die Risikobereitschaft der Deutschen noch nie so gering wie heute. Auf die Frage, ob sie bereit seien, bei der Geldanlage ein höheres Risiko einzugehen als früher, antworteten 93,4 Prozent der Befragten mit Nein. Quelle: dpa
Trotz minimaler Zinsen bleibt das Sparbuch mit einem Anteil von 42,4 Prozent die liebste Anlageform der Deutschen. Rund 30 Prozent legen ihr Vermögen überhaupt nicht an. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Ein Risiko will kaum jemand eingehen. Fonds (8,8 Prozent) und Einzelaktien (4,8 Prozent) liegen abgeschlagen auf den hinteren Rängen. Das ist angesichts der wachsenden Furcht vor der Geldentwertung umso überraschender. Quelle: dpa
Auch eine Geldanlage außerhalb Europas ist für die meisten (88,9 Prozent) kein Thema, daran ändert auch die Krise offenbar nichts. Dabei raten Experten stets dazu, das Geld bei der Anlage möglichst breit zu streuen. Quelle: dpa

Die bAV hat dennoch ihren Platz im Vorsorgemix verdient. Zum einen ist sie sicher, weil die bAV- Rente über den Pensionssicherungsverein gegen einen Konkurs des Unternehmens abgesichert ist, der Arbeitgeber für die bAV einstehen muss und die einmal erreichten Anwartschaften inzwischen schon nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar sind, das heißt sie bleiben dem Arbeitnehmer in jedem Fall erhalten und sind garantiert.

Zum anderen aber schießen viele Arbeitgeber ihrerseits Geld zu. Vor allem in Tarifverträgen ist das häufig geregelt, etwa im Fall der 2001 eingeführten Metallrente für Mitarbeiter der Metall- und Elektroindustrie. Aber auch dort, wo kein Arbeitgeberzuschuss vereinbart ist, lassen sich solche Lösungen aushandeln. Schließlich spart der Arbeitgeber in der Regel ebenfalls Steuern und Sozialabgaben. Zahlt er seinerseits nur die Hälfte der Ersparnis in den Vertrag für seinen Mitarbeiter ein, hebelt das die Rendite aus Arbeitnehmersicht gleich nach oben. Viele Arbeitgeber lassen sich auf solche Lösungen ein.

Ein Punkt, der lange als großer Nachteil der betrieblichen Altersversorgung galt, hat sich inzwischen gebessert, nämlich die Portabilität. Gemeint ist damit die Mitnahme erzielter Anwartschaften auf eine Betriebsrente zu einem anderen Arbeitgeber. Angesichts zunehmend wechselhafter Erwerbsbiografien ein wichtiger Punkt. Inzwischen muss der alte Arbeitgeber der Übertragung der Rentenansprüche des Arbeitnehmers nicht mehr zustimmen, lediglich der neue Arbeitgeber muss einverstanden sein und die Vorsorgelösung übernehmen oder auf seine eigene Versorgungseinrichtung übertragen. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels ist das zunehmend möglich.

Weil aber immer noch nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bereits Ansprüche auf eine bAV erworben hat, plädieren sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) für das sogenannten Opting-out per Gesetz. Dann würde jeder Arbeitnehmer zwingend mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages eine betriebliche Altersversorgung abschließen, es sei denn, er widerspricht explizit. Während die Gewerkschaften dafür plädieren, im Zuge dieser Lösung auch die Arbeitgeber zu Einzahlungen – etwa in Höhe der Einsparungen – zu verpflichten, geht es dem GDV um etwa mehr staatliche Unterstützung. Kommt es zum Opting-out, so sollte es eine durchgängig Befreiung von Steuern und Sozialabgaben geben. Außerdem sollte der maximal einzahlbare Betrag von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steigen. Das entspräche für das kommende Jahr einem Betrag von 5712 Euro.

Den Vorschlag des GDV sieht Berater Herrmann höchst skeptisch. Zwar würde zunächst deutlich mehr betriebliche Altersvorsorge betrieben und vermutlich viel Geld der Angestellten an bAV-Anbieter fließen. „Sicher wäre Opting-Out ein Instrument zur Förderung der Altersvorsorge und würde dem ordnungspolitischen Ziel der Bekämpfung von Altersarmut dienen. Aber es ist ein massiver Eingriff in die Entscheidungsfreiheit.“ Weit marktwirtschaftlicher wäre es hingegen, über Information, Transparenz und gezielte Anreize die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder interessanter zu machen – und dann den Arbeitnehmer frei entscheiden zu lassen.

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