Dass die betriebliche Altersvorsorge einen Teil ihrer Attraktivität eingebüßt hat, liegt an verschiedenen Gründen. Zum einen leiden auch deren Versorgungseinrichtungen unter den niedrigen Zinsen, die mit festverzinslichen Anlagen erzielbar sind. Die Zinseszinswirkung, ist Herrmann vom bAV-Berater Heubeck überzeugt, werde weithin unterschätzt. „Erhält der Mitarbeiter auf sein angespartes Guthaben bis zur Rente in rund dreißig Jahren nur eine um ein Prozent niedrigere Durchschnittsrendite, müsste er, um das auszugleichen, bereits 35 Prozent mehr in den Sparvertrag einzahlen“, sagt Herrmann.
Bislang können Angestellte nur bis zu vier Prozent des Bruttogehalts sparen, maximal aber bis Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, also 2784 Euro im Jahr. „Die steuerlich begünstigte Obergrenze für Sparer muss angesichts der niedrigen Renditen angehoben werden“, sagt Experte Herrmann. „Für gut verdienende Mitarbeiter reicht es so nicht mehr für eine attraktive Betriebsrente. Angestellte sollten daher mehr steuerbegünstigt sparen dürfen. Auch eine generelle Befreiung von Sozialabgaben auf den Sparbetrag würde die bAV wieder attraktiver machen.“
Höhere Renditen können die bAV-Einrichtungen nicht ohne weiteres erzielen, weil sie auch immer mit höheren Anlagerisiken verbunden sind. „Die gesetzlich erlaubte Aktienquote von 30 Prozent schöpft kein bAV-Anbieter aus. Die Schwankungen in der Bewertung der Kapitalrücklage würden höhe Risikopuffer erfordern. Um die vereinbarten Rentenzahlungen weiterhin garantieren zu können, müssen die Versicherer ihre Risiken entsprechend ihrer Tragfähigkeit jedoch im Zaum halten“, sagt Heubeck-Chef Herrmann.
Kaum seriös kalkulierbar
Ob sich am Ende eines Lebens die bAV besser bezahlt gemacht haben wird, als eine private Vorsorge per Rentenversicherung oder Riester-Rente, lässt sich heute kaum seriös kalkulieren. Denn es gibt allein fünf unterschiedliche Durchführungswege für die bAV. Beliebt ist aber derzeit vor allem die Direktversicherung, eine Versicherungslösung, die wie eine Rentenversicherung dem gesetzlichen Garantiezins von 1,75 Prozent unterliegt. Hinzu kommt für den Sparer noch die Beteiligung an erzielten Überschüssen. Noch liegt die Gesamtrendite in vielen Verträgen bei vier Prozent, bei neuen Verträgen dürfen Mitarbeiter nur noch mit einer drei vor dem Komma rechnen. Je länger die Niedrigzinsphase dauert, umso weniger wird es am Ende sein.
Leider gibt es derzeit eine Tendenz bei den Arbeitgebern, die Risiken der Geldanlage zunehmend allein den Arbeitnehmern zu überlassen. Gab es früher vor allem klare Leistungsversprechen der Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine bestimmte Rente im Alter zusagten, sind es heute zunehmend reine Beitragsversprechen. Die Arbeitgeber garantieren nur, die Abzüge vom Lohn in eine Versorgungslösung einzuzahlen. Eine konkrete Rentenhöhe oder Verzinsung meiden sie, weil die notwendigen Renditen immer schwerer erreichbar sind und im Zweifel das Unternehmenskapital belasten. Jüngstes Beispiel für so einen Fall war Lufthansa.