Wenn sich früher der Bergmann zum letzten Mal den Kohlestaub abklopfte und wegen der gesundheitlichen Belastung oft Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand wechselte, konnte er zuversichtlich sein. Schließlich war für sein Auskommen durch die gesetzliche Rente sowie die in der Regel üppige Betriebsrente gesorgt.
Aber die Zechen sind längst geschlossen und die gesetzliche Rente wird für Neurentner von Jahr zu Jahr immer geringer. Wer heute nach 45 Arbeitsjahren in Rente geht, bekommt nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung nur noch 48 Prozent eines durchschnittlichen Erwerbseinkommens. 1977 waren es noch fast 70 Prozent, 2028 werden es nur noch 44 Prozent sein.
Laufende Verzinsung wichtiger bAV-Versicherer
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
im Spezialkollektivgeschäft
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,25 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,35 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,30 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,20 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Wie nun eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft PwC ergab, sind sich meisten Arbeitnehmer der dadurch entstehenden Versorgungslücke durchaus bewusst. Nur zwei Prozent der Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente ausreicht, um ihren Bedarf im Alter abzudecken.
Drei Viertel rechnen mit einer gesetzlichen Rente, die nicht einmal 75 Prozent ihres benötigten Ruhestandseinkommens erreicht. Trotzdem gaben 58 Prozent an, noch keine Schritte gegen die absehbare Rentenlücke unternommen zu haben. Für die Untersuchung hat PwC 1000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland befragt.
Den Ergebnissen zufolge nutzen 43 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung (bAV). An zweiter Stelle folgen die Riester-Rente und die private Lebensversicherung. Beide Angebote werden von gut einem Drittel der Beschäftigten genutzt. Es folgen das Sparbuch (32 Prozent), Bausparverträge (31 Prozent), Tages- und Festgeldkonten (30 Prozent), Immobilien (26 Prozent) sowie Aktien, Fonds und Anleihen (22 Prozent).
Die bAV ist somit die beliebteste Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Allerdings erhält nicht einmal ein Drittel der Arbeitnehmer eine komplett vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente. Den Vorteil einer Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer direkt aus dem Bruttogehalt eigenes Geld in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen und so Steuern sparen, nutzen gerade einmal 30 Prozent.
Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
"Trotz des erkannten Bedarfs und der großen Beliebtheit der bAV werden Entgeltumwandlungsmodelle viel zu wenig wahrgenommen. Ein Grund: Arbeitnehmer kennen die Angebote gar nicht oder nur unzureichend", urteilt Jürgen Helfen, Partner bei PwC und Experte für Altersversorgungssysteme.
So zeigt die Studie, dass ein Viertel der Arbeitnehmer auf die Entgeltumwandlung verzichtet, weil die Mittel zur Eigenvorsorge fehlten. 61 Prozent der Befragten, die keine Entgeltumwandlung nutzen, wissen laut Studie zu wenig von dieser Sparmöglichkeit.
Mehr als die Hälfte derjenigen, die sich prinzipiell dafür eine bAV-Lösung entscheiden würden, glauben, ihr Arbeitgeber biete es nicht an. Offenbar hat sich noch immer nicht herumgesprochen, dass es seit vielen Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Vorsorgelösung durch Entgeltumwandlung gibt.
Dabei zeigt die Studie auch: Drei Viertel der Arbeitnehmer bekämen lieber 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt als ein um 50 Euro höheres Nettoeinkommen.
"Angesichts des Bedarfs und der Wünsche der Mitarbeiter verpasst es die Mehrzahl der Unternehmen, mit attraktiven Angeboten sowie einer zielgerichteten Kommunikation um ihre Mitarbeiter zu werben. Aus diesem Grund verpuffen bedeutende Mittel in anderen Anlagen, die nicht mal einen Inflationsausgleich sicherstellen können", sagt PwC-Experte Helfen.
Selbst in großen Unternehmen beklagt sich ungefähr jeder dritte Mitarbeiter darüber, dass ihr Arbeitgeber keine Information zur bAV anbietet. Ob es sich tatsächlich um ein Versäumnis der Arbeitgeber handelt, oder ob die Arbeitnehmer Informationsangebote übersehen oder ignorieren, geht aus der Studie nicht hervor.
Klar ist hingegen, dass viele Beschäftigte die betriebliche Altersversorgung falsch einschätzen. Beispielsweise schätzen sie die Beiträge, die ein 30-Jähriger einzahlen muss, um ein bestimmtes Sparziel bis zum Alter von 65 Jahren zu erreichen, um durchschnittlich rund 70 Prozent zu hoch ein.
Offenbar ist das Interesse der Arbeitnehmer und die Bereitschaft, sich mit einer betrieblichen Altersversorgung zu beschäftigen, insgesamt gering ausgeprägt. Dafür spricht auch, dass die Bereitschaft zu einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch gering ist. Für eineinhalb bis zwei Stunden Beratungsgespräch würden die Befragten im Durchschnitt nur 45 Euro ausgeben, tatsächlich kostet es eher rund 180 Euro.
Einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV wünscht sich jeder zweite Arbeitnehmer. Die komplette Übernahme der Vorsorgebeiträge erwartet hingegen nicht einmal jeder fünfte Beschäftigte. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einer betrieblichen Altersversorgung sind eine sichere Verzinsung sowie eine Auszahlung der Betriebsrente bis zum Lebensende. Vier von fünf Arbeitnehmern bevorzugen dabei niedrigere aber sichere Renditen gegenüber einem höheren Anlagerisiko mit besseren Renditenchancen.
Der Wunsch nach einer Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur bAV ergibt durchaus Sinn. Denn angesichts unsicherer Kapitalmarktentwicklung, eines wohl noch länger anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und nachgelagerter Besteuerung der Betriebsrente bei Auszahlung – auch Krankenversicherungsbeiträge sind dann noch fällig – sind Arbeitsgeberzuschüsse fast schon Bedingung dafür, dass sich die betriebliche Altersversorgung für den Angestellten lohnt.
Sonst bleibt nur die Hoffnung, dass die Steuer auf die ausgezahlte Betriebsrente in der Zukunft wegen eines niedrigeren Steuersatzes geringer ausfällt, als die Steuerersparnis in der Einzahlphase.