Gute Nachrichten: Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist leicht zurückgegangen. Im Februar 2016 meldeten 1842 Unternehmen Insolvenz an, wie das Statistische Bundesamt bekannt gab. Das waren 2,0 Prozent weniger als noch im Februar 2015. Trotzdem heißt das, dass die Mitarbeiter von 1842 Unternehmen um ihre Zukunft bangen müssen.
Bei 349 Handelsunternehmen wissen die Mitarbeiter nicht sicher, wie es mit ihnen weiter geht, im Baugewerbe ist für die Angestellten von 307 Betrieben die Zukunft ungewiss und auch im Dienstleistungssektor stehen die Leute von 225 Firmen vor der Frage, was aus ihnen wird. Insgesamt wollen die Gläubiger rund 1,8 Milliarden Euro von den betroffenen 1842 Unternehmen – und zu den Gläubigern gehören mitunter auch die eigenen Angestellten. Denn immerhin hat jeder deutsche Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung (BAV). Geregelt wird dieser Anspruch im §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).
16,81 Millionen Deutsche haben eine betriebliche Altersvorsorge
Zwar nimmt längst nicht jeder diesen Anspruch auch tatsächlich wahr, aber immerhin haben 16,81 Millionen Menschen in Deutschland eine solche Altersvorsorge. Nur: Was passiert mit den Rentenansprüchen, wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet? „Wer schon eine Betriebsrente bezieht, muss sich keine Sorgen machen“, sagt Joachim Zobel. Er leitet die Abteilung Arbeitsrecht der Kanzlei Schultze & Braun, die sich auf Insolvenz- und Sanierungsarbeitsrecht spezialisiert hat. Kann das Unternehmen die Ansprüche seiner ehemaligen Mitarbeiter nicht mehr bedienen, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein und garantiert die Fortzahlung der Renten. Der PSV finanziert sich aus jährlichen Beiträgen der Unternehmen.
Laufende Verzinsung wichtiger bAV-Versicherer
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
im Spezialkollektivgeschäft
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,25 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,35 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,30 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,20 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Nur in Ausnahmefällen darf ein in Schieflage geratenes Unternehmen die Altersbezüge der ehemaligen Mitarbeiter kürzen, wie es seitens der Stiftung Warentest heißt. Doch bevor das Unternehmen Ansprüche kürzt, hat das Bundesarbeitsgericht das letzte Wort. Es prüft im Einzelfall nach einem Drei-Stufen-Schema, ob eine Kürzung der Altersvorsorge verhältnismäßig ist. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen wirtschaftlich so stark angeschlagen ist, dass die unveränderte Auszahlung der Altersbezüge den Betrieb gefährdet.
Wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, hat es die Möglichkeit, die zukünftige Rente auf Basis des aktuellen Gehalts zu berechnen und nicht wie üblich auf Basis des höheren letzten Gehalts vor Rentenbeginn. Steht das Unternehmen kurz vor der Stilllegung, kann der Arbeitgeber auch Ansprüche kürzen, die der Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit erworben hat.
Für den Betriebsrentner hat dies jedoch kaum Auswirkungen, da der Pensions-Sicherungs-Verein seinen Rentenzahlungsanspruch übernimmt - begrenzt auf maximal das Dreifache des aktuellen Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung. Dies sind im Jahr 2016 laut Zobel 2905 Euro in den alten Bundesländern. Maximal sichert der PSV damit einen Betrag von 8715 Euro monatlich als Rentenzahlung ab. Damit sollte der Ruhestand gesichert sein. Wenn trotzdem auf einmal keine oder weniger Betriebsrente eingeht, weil der ehemalige Arbeitgeber die Zahlungen nicht mehr leisten kann, aber nicht alle Ansprüche dem PSV gemeldet hat, rät die Stiftung Warentest Ruheständlern dazu, sich möglichst schnell beim PSV zu melden. Bis zu zwölf Monate rückwirkend übernimmt er die Kosten.