Betriebsrente „Für Pensionskassen ist der Nullzins schlimm“

Quelle: imago images

Viele Betriebsrentenmodelle seien nicht zukunftsfähig, sagt der Ökonom Hartmut Walz. Für Angestellte sei es oft besser, auf eigene Faust zu sparen, etwa mit ETFs.

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Hartmut Walz ist Verhaltensökonom an der Hochschule Ludwigshafen. Nach einer Banklehre studierte er BWL, VWL und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim. Er engagiert sich in der Bürgerbewegung Finanzwende für die Interessen von Privatanlegern.

WirtschaftsWoche: Die EZB bleibt bei ihrer Nullzinspolitik. Was bedeutet das für Betriebsrenten?
Hartmut Walz: Christine Lagarde steht für eine dauerhaft lockere Geldpolitik. Für alle kapitalgedeckten Altersvorsorgeformen – also beispielsweise Pensionsfonds oder Pensionskassen – ist der Nullzins schlimm. Und für versicherungsbasierte Lösungen aufgrund hoher Kosten und restriktiver Regulierung sogar besonders dramatisch. 

Wie dramatisch?
Die Höhe der möglichen Betriebsrente sinkt beträchtlich. Die heikle Frage, wen das trifft, hängt insbesondere von der Zusageart ab. Stark vereinfacht gesagt: Hat der Arbeitgeber keine feste Betriebsrente oder eine Mindestrente zugesagt, haben die Arbeitnehmer das Problem. Sagt der Arbeitgeber jedoch eine Mindesthöhe zu, die nun durch den Ansparprozess nicht erreicht wird, so haftet er für die Differenz. Das heißt, er muss diese Lücke aus seinen Mitteln schließen – solange er das kann.

Bisher konnten Dax-Konzerne diese Lücken ohne Probleme schließen. 
Bisher schon, weil sie die finanziellen Mittel haben. Das ist aber für die Zukunft keineswegs und in allen Fällen sicher. Probleme sind jedoch vor allem für den Mittelstand und kleinere Unternehmen zu erwarten. Diesen Unternehmen fehlen teilweise die nötigen Rücklagen, um die Deckungslücke für Betriebsrentenzusagen zu schließen. Im schlimmsten Fall müssen sie in die Insolvenz.

Die gesetzliche Rente ist wegen der Demografie auch keine sichere Alternative.
Das demografische Risiko trifft alle, die eine lebenslange Rentenzusage machen, da gibt es keine Unterschiede. Jedoch ist ein Kollaps der gesetzlichen Rente, die ja auf dem Generationenprinzip sowie dem Zuschuss der Steuerzahler basiert, kaum denkbar. Hingegen haben manche Pensionskassen neben dem Nullzins zusätzliche Probleme mit der steigenden Bezugsdauer lebenslanger Betriebsrenten. Und zwar immer dann, wenn sie diese nicht angemessen einkalkuliert hatten. Das kommt in der öffentlichen Diskussion oft zu kurz. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung zugesagt hat, dann muss er diese lebenslang zahlen, auch wenn der Kapitalstock der Pensionskasse oder auch seine eigene Pensionsrückstellungen dafür nicht reichen. Übrigens haftet der Arbeitgeber für Pensionsversprechen auch dann, wenn diese versicherungsbasiert ist. Wird nämlich der Lebensversicherer insolvent oder setzt seine Leistung herab, muss auch hier der Arbeitgeber die Lücke schließen. 

Bei neuen Verträgen sagen die Arbeitgeber oftmals nur zu, einen bestimmten Beitrag zu zahlen. Wie hoch die spätere Rente wird, bleibt offen.
Bei diesem Modell trägt der Betriebsrentner sowohl das Risiko schlechterer Erträge in der Nullzinswelt als auch das Risiko der höheren Lebenserwartung. Das heißt, die Renten schmelzen entsprechend stark ab. Hinzu kommt bei versicherungsbasierten Durchführungswegen, dass die Versicherer auf die gestiegene Lebenserwartung noch zusätzlich sehr hohe Sicherheitspuffer draufschlagen. Gemäß den Kalkulationen vieler Versicherungsgesellschaften werden die Betriebsrentner extrem alt – 130 Jahre ist keineswegs die Ausnahme. Und entsprechend klein werden die Betriebsrenten. Groß sind dafür die Sterblichkeitsgewinne der Versicherer.

Die Versicherer müssen 90 Prozent der Gewinne, die durch eine überhöht angesetzte Lebenserwartung entstehen, aber an die Versicherten zurückgeben.
Das stimmt. Das Gesetz verlangt eine Überschussbeteiligung der Kunden. Aber mit den übrigen zehn Prozent machen die Versicherer noch viele Millionen. Besonders gut verdient Marktführer Allianz. Ich bin daher ein großer Fan der Aktie. 

Was folgt für Betriebsrentner daraus?
Ohne eine Verzinsung des Kapitals und einen Inflationsausgleich gerechnet müssten die Betriebsrentner weit mehr als 100 Jahre alt werden, nur um ihre Beiträge wieder herauszuholen. Für die Arbeitnehmer sind solche Verträge ein Verlustgeschäft. 

Ist die Betriebsrente damit tot?
Wir brauchen neue, viel kostenärmere Vertragsformen sowie einfache und faire Bedingungen. Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente erhalten, sind im Vergleich zum Durchschnitt aller Rentner ohnehin finanziell besser gestellt. Viele von ihnen könnten sich mit einer von der Laufzeit her befristeten Betriebsrente, etwa bis zum 90. oder 100. Lebensjahr, gut arrangieren. Schließlich sehen viele Menschen voraus, dass sie ab einem gewissen Alter weniger Geld ausgeben, weil sie beispielsweise keine teuren Reisen mehr machen können. Bei befristeten Betriebsrenten gibt es kein demografisches Risiko und damit keinen Grund mehr, die Rentenzahlung durch übersteigerte Lebenserwartungen wie zum Beispiel 130 Jahre künstlich klein zu halten.



Befristete Renten können auch Banken oder andere Finanzdienstleister anbieten. 
Richtig. Bisher sorgt das Oligopol der Versicherungswirtschaft dafür, dass die Kosten bei versicherungsbasierten Betriebsrenten zu hoch und die Renten selbst viel zu niedrig sind. Selbst der bei Betriebsrenten gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberanteil von wenigstens 15 Prozent am Beitrag reicht in der Regel nicht aus, um diese Nachteile zu kompensieren. 

Sind die Kosten bei allen Verträgen gleich hoch?
Nein. Es gibt ganz enorme Unterschiede in den Kosten und der Leistungsfähigkeit von Betriebsrentenverträgen. Geradezu perfide ist die Strategie, für Vorstände und Leitende Betriebsrententarife anzubieten, die kaum Kosten enthalten. Mit diesen attraktiven Konditionen öffnen die Anbieter die Tür, um auch die übrige Belegschaft mit Betriebsrenten-Verträgen zu versorgen. Die richtig hohen Kosten kassieren die Versicherer dann mit ungünstigeren Tarifen bei den einfachen Arbeitnehmern.

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Das heißt, fürs Management lohnt sich die Betriebsrente für die Arbeitnehmer jedoch weniger?
Das ist leider häufig so. Die meisten einfachen Arbeitnehmer erhalten ein Betriebsrentenangebot mit Entgeltumwandlung, bei dem nur die gesetzlich verlangte Arbeitgeberbeteiligung von 15 Prozent gewährt wird. Für sie würde es sich eher lohnen, privat am Kapitalmarkt zu sparen – sie müssen es nur eben auch tun. Langfristig lässt sich mit simplen, kostengünstigen und breit streuenden Aktien-ETFs ein erheblich höheres Vorsorgekapital erwirtschaften.

Mehr zum Thema: Der Niedrigzins setzt der Betriebsrente massiv zu. Viele Arbeitgeber halten an veralteten Konzepten fest und wollen eigene Zusagen reduzieren. Daher lohnen sich die Verträge für Angestellte nur noch selten.

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