Versicherer lamentieren seit Jahren über niedrige Zinsen, verkauften aber munter weiter. Kürzlich gab Alexander Erdland, Präsident des Versichererverbandes GDV zu: „Für so einen heftigen Zinsrutsch war das System nicht ausgelegt.“ Ein neues Versicherungsgesetz sollte die Branche entlasten. Die Folge: Auch Betriebsrentner bekommen seit Januar nur noch 1,25 Prozent Zins auf ihren Sparanteil (aus eingezahlten Beiträgen minus Kosten) garantiert.
Der Altvertrag von Betriebswirt Hansen verzinst sich weiter mit dem hohen Garantiezins aus dem Jahr 2004 von 2,75 Prozent. Sein neuer Vertrag wird nur noch mit den heute gültigen 1,25 Prozent Garantiezins abgeschlossen. Bei der hohen Differenz hilft es ihm wenig, dass mit dem Lebensversicherungsreform-Gesetz auch die Provision für die Versicherungsverkäufer sinken soll. Üblicherweise sind die Provisionen in der betrieblichen Vorsorge nur halb so hoch wie bei privaten Verträgen.
Seit Hansen im Jahr 2004 den ersten Vertrag abgeschlossen hat, haben die Lebensversicherer zudem ihre Tarife auf die längere Lebensdauer ihrer Kunden umgestellt (Sterbetafeln) und kalkulieren Verträge für Männer und Frauen identisch (Unisex-Tarife). Bei gleicher Prämie bedeutet das jetzt eine niedrigere Rente für den Neuvertrag von Hansen. Zahlt er die bisherigen 100 Euro über 30 Jahre in den Vertrag des neuen Arbeitgebers ein, würde daraus eine Monatsrente von 161 Euro. Für immerhin 138 Euro Monatsrente aus dem Altvertrag hat er nur elf Jahre gespart.
Mehr eingezahlt, als ausbezahlt würde
Kündigt Hansen die Betriebsrente, bekäme er 12.727 Euro zur freien Verfügung ausgezahlt. Ein Minus bliebe aber: Denn er hat in den elf Jahren 73 Euro mehr eingezahlt, als ihm ausbezahlt würde, zudem könnte der Fiskus Steuervorteile zurückverlangen. Froh wäre über diese Entscheidung der Versicherer: „Die Altverträge mit hohen Garantiezinsen sind für sie teuer. Werden sie gekündigt, stehen den Versicherern wieder mehr Reserven für die Zahlung von Überschüssen an die restlichen Versicherten zur Verfügung“, sagt Heiko Gradehandt, Bereichsleiter für betriebliche Altersvorsorge bei der Unternehmensberatung Towers Watson.
Ein Jobwechsel ist schlecht, mehrere sind fatal. Nicht nur der garantierte Zins wird im Zweifel niedriger, bei jedem neuen Abschluss einer Rentenversicherung wird zunächst die Vermittlerprovision bezahlt.
Zudem wird der Arbeitnehmer älter, und damit werden auch die Beiträge für im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit fällige Leistungen teurer. „Der Arbeitnehmer zahlt schon durch das höhere Eintrittsalter mehr Prämie für eine geringere Leistung“, sagt Vergütungsexperte Teichmann.