Betriebsrente Wie Jobwechsel Ihre Altersvorsorge belasten

Durch niedrige Zinsen, ein neues Lebensversicherungsgesetz und unbewegliche Arbeitgeber verlieren Arbeitnehmer beim Jobwechsel rund 20 Prozent ihrer Altersvorsorge. Was die Regierung ändern will, welche Auswege es gibt.

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Häufige Jobwechsel bergen die Gefahr einer Mini-Rente. Quelle: Getty Images

Deutschland ist nicht Griechenland – und doch kann auch hierzulande eine Rente um ein Viertel niedriger ausfallen. Das passiert ausgerechnet denen, die eigentlich alles richtig machen: Arbeitnehmer, die durchgehend arbeiten und für ihr Alter vorsorgen. Die erkannt haben, dass sie, wenn sie vorankommen wollen, auch mal den Arbeitsplatz wechseln sollten. Die wenigsten Arbeitnehmer verbringen heute ihr Berufsleben bei einem einzigen Arbeitgeber. Doch wer flexibel ist, wie von Politikern in Sonntagsreden immer wieder gefordert, dem droht bei der betrieblichen Altersvorsorge ein böses Erwachen.

„Ein Jobwechsel kann für den Arbeitnehmer zu erheblichen finanziellen Einbußen bei der Betriebsrente führen“, sagt Thorsten Teichmann, Geschäftsführer der Pensions Insurance Broker beim Beratungsunternehmen Aon Hewitt. Zwar müssen sich Arbeitgeber bei der Betriebsrente an einmal gemachte Zusagen halten. Die aber gelten nur für den Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer in Rente geht – und nicht bei einem vorzeitigen Ausscheiden. Wer den Job wechselt, muss bei vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrenten aktuell noch mindestens fünf Jahre im Betrieb gewesen sein. Erst danach ist die Rente „unverfallbar“, bleiben einmal erworbene Ansprüche erhalten.

Während bei der gesetzlichen Rente Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen das Altersgeld der Rentner finanzieren, sparen die meisten der 20 Millionen Beitragszahler in der Betriebsrente für ihre spätere Zusatzrente. Dazu bekommen sie in der Regel einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Einige Arbeitgeber garantieren die Höhe der Betriebsrente, andere leiten die Gelder an Versicherer und Vermögensverwalter weiter. Die Rentenhöhe hängt davon ab, wie erfolgreich sie Spargelder anlegen.

Zahlen zur Betriebsrente

Seit dem Jahr 2002 haben Beschäftigte das Recht, einen Teil ihres Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Um diese „Entgeltumwandlung“ Arbeitgebern und Beschäftigten schmackhaft zu machen, gibt der Staat Anreize: Er erlässt für Einzahlungen in Höhe bis zu vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts Steuern und Sozialabgaben. Maximal 2904 Euro Einzahlung im Jahr werden so begünstigt, 1800 Euro können zusätzlich steuerfrei eingezahlt werden.

Das Problem: Für den Arbeitnehmer fließt durch die Entgeltumwandlung weniger Geld in die gesetzliche Rentenkasse. Damit sinkt seine spätere Rente aus diesem Topf. Nur Arbeitnehmer, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung von aktuell 72.600 Euro liegt, haben durch die Entgeltumwandlung keine Einbußen bei der gesetzlichen Rente, da sie ohnehin schon den maximalen Betrag in die Rentenversicherung einzahlen.

Im Alter drohen Einbußen

Weil dort künftig weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentner finanzieren werden, drohen im Alter Einbußen. Die durch Kapital gedeckten Betriebsrenten sollten ein Befreiungsschlag sein, um dem Demografieproblem der gesetzlichen Rente zu entkommen. Doch nun erfüllen sich die hochgesteckten Erwartungen nicht.

So wirkt sich der Arbeitgeberwechsel eines heute 35-Jährigen auf seine betriebliche Altersvorsorge aus

Bei Andreas Hansen* etwa lief zunächst alles gut. Im Alter von 24 Jahren hatte er 2004 mit seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung vereinbart. Der Arbeitgeber überwies einen Teil von Hansens Gehalt und einen Zuschuss in eine Rentenversicherung. Aus steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlten 100 Euro monatlich sollte er mit 65 monatlich 399 Euro Rente bekommen.

In diesem Jahr aber wechselte der Betriebswirt von seinem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu einem Konkurrenten. Der allerdings bietet eine andere Form der Betriebsrente an. Hansen braucht einen neuen Vertrag. Weil der niedriger verzinst wird, büßt er über 20 Prozent ein (siehe Grafik).

*Name ist der Redaktion bekannt

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